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Berliner Testament (mit Muster)

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen ihr Vermögen an einen oder mehrere Dritte weitergeben – meist handelt es sich dabei um die gemeinsamen Kinder. Durch die inhaltliche Formulierung des Berliner Testaments können die Ehegatten entscheiden, welche der beiden folgenden Varianten ihren Wünschen und Interessen mehr entspricht.

Ohne ausdrückliche Regelung im Testament wird gesetzlich vermutet, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe des erstversterbenden Ehegatten wird, während die gemeinsamen Kinder als Schlusserben nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen eingesetzt werden. In diesem Fall werden die Vermögenswerte der Ehegatten nach dem ersten Erbfall zusammengeführt – diese Lösung wird sogenannte Einheitslösung des Berliner Testaments bezeichnet.

Alternativ können die Ehegatten im Testament festlegen, dass der überlebende Ehegatte lediglich als Vorerbe eingesetzt wird, während die gemeinsamen Kinder als Nacherben fungieren. In diesem Szenario bleiben die Vermögenswerte der Ehegatten nach dem Tod des Erstversterbenden getrennt und können auf unterschiedlichen Wegen an die Nacherben vererbt werden. Diese Variante wird als sogenannte Trennungslösung des Berliner Testaments bezeichnet.

Inhalt:

  1. Berliner Testament (mit Vorlage)
  2. Varianten des Berliner Testaments
  3. Nachteile des Berliner Testaments
  4. Pflichteils- und Strafklauseln im Berliner Testament
  5. Berliner Testament (mit Vorlage zur Einheitslösung)
  6. Berliner Testament (mit Vorlage zur Trennungslösung)
  7. Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament
  8. Bindungswirkung des Berliner Testaments
  9. Das Berliner Testament im Falle der Scheidung
  10. Vorlagen-Paket mit Ratgeber und Arbeitshilfen
  11. Hinweise zur Verwendung eines Musters

1. Berliner Testament (mit Vorlage)

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

In der nachfolgenden Vorlage für ein Berliner Testament setzen sich die Eheleute Otto und Verena Müller gegenseitig zu ihren alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Der längerlebende Ehegatte ist berechtigt, frei über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen.

Testament

Wir, die Eheleute Otto und Verena Müller, geboren am …, setzen uns hiermit gegenseitig zu unseren alleinigen und unbeschränkten Erben ein.

Der Längstlebende von uns ist berechtigt, frei über unser beiderseitiges Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen zu verfügen.

München, den ….

gez. Otto Müller und Verena Müller

Im vorliegenden Beispiel tritt mit dem Ableben des längerlebenden Ehegatten die gesetzliche Erbfolge ein, falls dieser keine anderslautende Verfügung von Todes wegen errichtet hat. Mit dieser Form des Berliner Testaments kann der längerlebende Ehegatte das gesamte Vermögen aber auch an diejenigen Personen vererben, die ihn im Alter pflegen oder sich um ihn kümmern. Zunächst geht das gesamte Familienvermögen aber ohne Erbauseinandersetzung auf den längerlebenden Ehegatten über.

Das Berliner Testament eignet sich vor allem für Ehepaare mit einer selbstbewohnten Immobilie und mehreren Kindern. Es stellt sicher, dass die Versorgung des überlebenden Ehegatten absoluten Vorrang hat und dieser auch nach dem Tod des Ehepartners keine Einschnitte in seinem Lebensstandard hinnehmen muss.

2. Varianten des Berliner Testaments

Bei der Erstellung eines Berliner Testaments stehen den Ehegatten grundsätzlich zwei Varianten zur Verfügung, die sich hauptsächlich auf die Verfügungsbefugnis des überlebenden Ehegatten und etwaige Pflichtteilsrechte der leiblichen Kinder auswirken:

  • Einheitslösung: Mit dieser Variante können die Ehegatten den überlebenden Ehegatten als Alleinerben einsetzen, der dann frei über das gesamte Familienvermögen einschließlich der Vermögenswerte des Erstversterbenden verfügen kann.
  • Trennungslösung: Mit dieser Variante wird der überlebende Ehegatte nur Vorerbe und unterliegt somit den Verfügungsbeschränkungen eines Vorerben gem. §§ 2112 ff BGB. Die gemeinsamen Kinder werden Nacherben und erhalten im ersten Erbfall ein Anwartschaftsrecht auf die Vermögenswerte des erstversterbenden Ehegatten.

Die Entscheidung der Ehegatten zwischen der Einheits- oder Trennungslösung wirkt sich wie folgt auf das Pflichtteilsrecht leiblicher Kinder aus:

  • Einheitslösung: Beim ersten Erbfall gehen die leiblichen Kinder des erstversterbenen Ehegatten leer aus und können somit einen Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Ehegatten geltend machen.
  • Trennungslösung: Die leiblichen Kinder des erstversterbenden Ehegatten haben gegen den überlebenden Ehegatten nur dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie die Nacherbschaft ausschlagen (§ 2306 BGB).

Die Entscheidung zwischen der Einheits- oder Trennungslösung des Berliner Testaments hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Größe des Vermögens, der Anzahl der gemeinsamen Kinder und den individuellen Wünschen der Eheleute. Eine eingehende Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt kann dabei helfen, die optimale Regelung für die persönlichen Bedürfnisse und Umstände zu finden.

3. Nachteile des Berliner Testaments

Beim Einsatz des Berliner Testaments ergeben sich insbesondere für die Kinder einige Nachteile, vor allem bei großen Vermögen der Eltern. Hierbei ist vor allem auf die steuerlichen Nachteile im Rahmen der Erbschaftssteuer hinzuweisen.

Bei der Einheitslösung des Berliner Testaments geht das gesamte Vermögen an den überlebenden Ehegatten, so dass die persönlichen Freibeträge der Kinder im Rahmen der Erbschaftssteuer nicht genutzt werden können, es sei denn, sie machen ungeachtet von Pflichtteils- und Strafklauseln ihren Pflichtteilsanspruch geltend. Das kann für die Kinder jedoch eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.

Auch für die Ehegatten können sich durch die Bindungswirkung des Berliner Testaments Nachteile ergeben: Liegt eine lange Zeitspanne zwischen erstem und zweitem Todesfall, können sich die zugrundeliegenden Verhältnisse enorm verändern, ohne dass der überlebende Ehegatte hierauf reagieren kann.

Es ist daher empfehlenswert, bei der Erstellung eines Berliner Testaments die Beratung von einem erfahrenen Anwalt in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Aspekte und mögliche Risiken für alle Beteiligten zu berücksichtigen. Mögliche Alternativen zum Berliner Testament können hierbei auch in Betracht gezogen werden, um die individuellen Bedürfnissen und Wünsche der Ehegatten und Kinder durch eine optimale Lösung zu erstellen.

4. Pflichtteils- und Strafklauseln im Berliner Testament

Eines der zentralen Ziele des Berliner Testaments besteht darin, das Familienvermögen zunächst als Einheit zu bewahren und erst nach dem Tod des längerlebenden Ehegatten an die leiblichen Kinder oder andere Dritte zu vererben.

Die Ehegatten haben die Möglichkeit, dieses Ziel durch den Einsatz von Pflichtteils- und Strafklauseln zu verfolgen, um die gemeinsamen Kinder davon abzuhalten, beim ersten Erbfall ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Insbesondere bei einem Vermögen, das vorrangig aus Unternehmensvermögen, Immobilien oder anderen Sachwerten besteht, die sich nicht ohne weiteres liquidieren lassen, kann es sinnvoll sein, solche Klauseln zu verwenden.

Das Ziel solcher Pflichtteils- und Strafklauseln besteht darin, die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beim ersten Erbfall unattraktiv zu machen. Dabei gibt es unterschiedliche Arten solcher Klauseln, die beispielsweise vorsehen, dass derjenige, der beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil einfordert, auch beim zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält und nicht am Nachlass beteiligt wird. Alternativ sind Klauseln denkbar, die bei einer Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs eine Verzögerungsklausel vorsehen, die eine Auszahlung des Pflichtteils erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit ermöglicht.

Es ist jedoch zu beachten, dass solche Klauseln nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind und im Einzelfall auch unwirksam sein können. Eine eingehende Beratung durch einen erfahrenen Anwalt ist daher dringend zu empfehlen, um die individuellen Möglichkeiten und Risiken abzuwägen und eine rechtssichere Regelung zu treffen.

5. Berliner Testament (Muster für Einheitslösung)

Im Falle der Einheitslösung des Berliner Testaments (Muster) setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden vorerst von der Erbfolge ausgeschlossen und erhalten ihren Erbteil erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass der überlebende Ehegatte das gemeinsame Vermögen erhält und seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten kann.

Vorlage für ein Berliner Testament (Einheitslösung):

Testament

Wir, die Eheleute Otto und Verena Müller, geboren am …, setzen uns hiermit gegenseitig zu unseren alleinigen Erben ein.

Schlußerben für den Fall des Todes des überlebenden Teils oder unseres gleichzeitigen Versterbens sollen unsere gemeinsamen Kinder nach Maßgabe der gesetzlichen Erbfolge sein.

Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil einfordern, so steht ihm auch nach dem Tod des zuletzt versterbenden Elternteils lediglich der Pflichtteil zu.

München, den ….

gez. Otto Müller und Verena Müller

Nutzen Sie auch diese Vorlage eines Berliner Testaments (Einheitslösung) zum Download und Abschreiben:

Muster Berliner Testament (Einheitslösung) bei formblitz.de

Erstellen Sie sich mithilfe dieser Vorlage eines Berliner Testaments (Einheitslösung) Ihr eigenes handschriftliches Testament. Es genügt, wenn ein Ehepartner das Testament schreibt, aber es müssen beide Ehepartner persönlich unterschreiben.

6. Berliner Testament (Muster für Trennungslösung)

Bei der Trennungslösung des Berliner Testaments (Muster) wird der überlebende Ehegatte lediglich als Vorerbe eingesetzt, während die leiblichen Kinder gleichzeitig als Nacherben bestimmt werden. In dieser Variante des Berliner Testaments unterliegt der überlebende Ehegatte gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des vererbten Vermögens, es sei denn, er wird ausdrücklich davon befreit. Als Vorerbe muss er die Substanz des geerbten Vermögens grundsätzlich zum Schutz der Nacherben bewahren.

Eine der wichtigsten Schutzvorschriften ist § 2113 BGB. Gemäß § 2113 Abs. 1 BGB ist eine Verfügung über eine zur Erbschaft gehörende Immobilie unwirksam, soweit sie das Recht der Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. Selbst ein Verkauf der Immobilie weit über dem Verkehrswert stellt eine solche Beeinträchtigung der Nacherben dar und wäre im Falle des Eintritts des Nacherbfalles unwirksam.

Darüber hinaus sind gem. § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltliche Verfügungen des Vorerben grundsätzlich unwirksam, soweit sie das Recht der Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden.

Vorlage für ein Berliner Testament (Trennungslösung):

Testament

Wir, die Eheleute Otto und Verena Müller, geboren am …, setzen uns hiermit gegenseitig zu unseren alleinigen Erben ein.

Der Längstlebende ist hinsichtlich des geerbten Vermögens des Erstversterbenden nur Vorerbe.

Nacherben sind unsere gemeinsamen Kinder nach Maßgabe der gesetzlichen Erbfolge.

Der Vorerbe ist von den gesetzlichen Beschränkungen nicht befreit, soweit nach dies nachfolgend nicht anders geregelt ist. ….

Der Längstlebende von uns setzt unsere gemeinsamen Kinder zu seinen alleinigen und unbeschränkten Erben nach Maßgabe der gesetzlichen Erbfolge ein.

München, den ….

gez. Otto Müller und Verena Müller

Nutzen Sie auch diese Vorlage eines Berliner Testaments (Trennungslösung) zum Download und Abschreiben:

Muster eines Berliner Testaments (Trennungslösung) bei formblitz.de

Erstellen Sie sich mithilfe dieser Vorlage eines Berliner Testaments (Trennungslösung) Ihr eigenes handschriftliches Testament. Es genügt, wenn ein Ehepartner das Testament schreibt, aber es müssen beide Ehepartner persönlich unterschreiben.

Nacherbentestamentsvollstreckung

Insbesondere bei komplexen Familienvermögen, die Unternehmen, Beteiligung und/oder Immobilien umfassen, können die Schutzvorschriften für Nacherben dazu führen, dass der länger lebende Ehegatte als Vorerbe handlungsunfähig wird. Insbesondere in solchen Fällen kann eine Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß § 2222 BGB sinnvoll sein.

Vorlage für die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung gemäß § 2222 BGB:

Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernennen, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt.

§ 2222 BGB

7. Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament

Eine Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten kann im zweiten Erbfall erhebliche Auswirkungen, insbesondere ohne entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der gemeinsamen Kinder aus der ersten Ehe. Durch die Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten entsteht für den neuen Ehegatten ein gesetzliches Erbrecht oder zumindest ein Pflichtteilsanspruch. Dies führt zwangsläufig zu einer Verringerung des Nachlass zum Nachteil der Kinder aus der ersten Ehe.

Mit einer sogenannten Wiederheiratungsklausel können die Ehegatten sicherstellen, dass der neue Ehegatte nicht am Nachlaß des zuerst versterbenden Ehegatten beteiligt wird. Stattdessen fällt dieser ungekürzt in die Hände der Kinder aus der ersten Ehe. Alternativ können die Ehegatten für den Fall der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten festlegen, dass dieser lediglich als Vorerbe eingesetzt wird.

Die Formulierung einer Wiederverheiratungsklausel im Einzelfall hängt davon ab, ob sich die Ehegatten für die Einheits- oder Trennungslösung entschieden haben.

8. Bindungswirkung beim Ehegattentestament

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, bei dem die von den Ehegatten getroffenen Verfügungen von Todes wegen direkt voneinander abhängig sind. Der Gesetzgeber nennt diese wechselbezügliche Verfügungen (§ 2270 BGB), die von den Ehegatten nur gemeinsam geändert oder aufgehoben werden können.

Um ein privatschriftliches Ehegattentestaments gemeinsam aufzuheben, genügt es, das alte Testament zu vernichten und ein neues gemeinschaftliches Testament zu verfassen. Haben die Ehegatten hingegen ein notarielles Testament errichtet, ist eine entsprechende Mitteilung an den Notar mit der Bitte um Herausgabe des Testaments erforderlich.

Der Widerruf eines Berliner Testaments durch einen Ehegatten ist nur zu Lebzeiten beider Ehegatten möglich. Bei einem privatschriftlichen Testament muss der Widerruf dennoch durch einen Notar beurkundet werden. Zudem ist der andere Ehegatte entsprechend zu informieren.

Nach dem Tod von einem Ehegatten tritt eine Bindungswirkung des Berliner Testaments ein. Eine Änderung der Verfügungen von Todes wegen ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich, es sei denn, der überlebende Ehegatte wurde im Testament ausdrücklich dazu ermächtigt.

9. Das Berliner Testament im Falle der Scheidung

Im Falle einer Scheidung der Ehegatten verliert das Berliner Testament gemäß § 2077 BGB seine Wirksamkeit, es sei denn, eine Auslegung der Regelungen im Testament ergibt, dass die Verfügungen von Todes wegen auch nach der Scheidung Bestand weiterhin haben sollen.

Gesetzliche Regelung in § 2077 Abs. 1 BGB:

Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte.

§ 2077 Abs. 1 BGB

Im Sinne der Rechtsklarheit ist eine Regelung für den Fall der Scheidung der Ehe grundsätzlich zu empfehlen.

10. Vorlagen-Paket mit Ratgeber und Arbeitshilfen

Die Erstellung eines Testaments bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Ihren letzten Willen festzuhalten. Das Berliner Testament ist eine passende Option, wenn Sie Ihren Partner finanziell absichern wollen. Verschaffen Sie sich mit dem Vorlagenpaket von Formblitz mit Ratgeber und Arbeitshilfen einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten, bestimmte Auflagen zu erteilen, die Versorgung eines Haustieres sicherzustellen oder die Aufteilung des Nachlasses einem Testamentsvollstrecker zu überlassen. Das nachfolgende Vorlagenpaket enthält ein gutes Dutzend unterschiedliche Muster zur Formulierung Ihres letzten Willens. Denken Sie auch an Ihren digitalen Nachlass. Wählen Sie die geeignete Vorlage aus und profitieren Sie von dem exklusiven Spar-Paket.

11. Hinweise zur Verwendung der Muster und Vorlagen

Jedes Testament sollte unter Berücksichtigung der individuellen Umstände und Verhältnisse der Erblasser erstellt werden. Hierbei spielen die Familienverhältnisse, Art und Umfang des Familienvermögens, Alter und Anzahl der Kinder, Wünsche und Ziele der Ehegatten sowie weitere Besonderheiten eine wichtige Rolle. Daher ist es in den meisten Fällen notwendig, ein Muster oder eine Vorlage an die persönlichen Verhältnisse anzupassen. Eine rechtliche Beratung oder Überprüfung durch einen Rechtsanwalt kann eine wertvolle Unterstützung sein, ohne dass hierfür hohe Kosten entstehen müssen.

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    Überarbeitet am 01.05.2023

    Bildnachweis: Bild von Anna auf Pixabay

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