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Wege in die Selbständigkeit

Viele Wege führen in die Selbständigkeit. Alternativ zur Neugründung eines Unternehmens sollte man auch einen Unternehmenskauf oder den Einstieg in ein erprobtes Franchise-System überdenken. In manchen Fällen ist auch die Fortführung eines Unternehmens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder Pacht der geeignete Einstieg in die Selbständigkeit.

Inhalt:

1. Neugründung eines Unternehmens
2. Unternehmenskauf
3. Übernahme durch vorweggenommene Erbfolge
4. Unternehmenspacht
5. Franchise

1. Neugründung eines Unternehmens

Am häufigsten entscheiden sich Existenzgründer für die Neugründung eines Unternehmens, um eine Geschäftsidee zu realisieren. In den meisten Fällen gründen sie ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Team oder eine GmbH. Die Unternehmensgründung bietet den größten persönlichen, zeitlichen und finanziellen Spielraum. Bei der Neugründung entfällt gleichzeitig das Risiko einer Haftung für Altschulden. Es muss jedoch alles neu aufgebaut werden. Dies betrifft insbesondere die Erledigung der Formalitäten wie Anmeldungen und Genehmigungen. Ferner müssen sich Unternehmer und Geschäftsidee am Markt noch bewähren. Diese Checkliste zur Existenzgründung erklärt die wichtigsten Themen und Aufgaben vor der Unternehmensgründung.

2. Unternehmenskauf

Etwas komplizierter ist der Unternehmenskauf, da hierbei Regelungen aus verschiedenen Rechtsbereichen zu beachten sind, insbesondere aus dem Steuerrecht. Am anspruchsvollsten ist die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises für das Unternehmen. Für die Unternehmensbewertung ist ein Blick in die Vergangenheit und eine Einschätzung der Risiken und Ertragsaussichten erforderlich. Für den Erfolg des Unternehmens zählen neben der Qualität des Managements und der Mitarbeiter vor allem auch das Potential zur Kostensenkung und die Wachstumsmöglichkeiten.

3. Vorweggenommene Erbfolge

Neben dem entgeltlichen Erwerb eines Unternehmens im Wege des Unternehmenskaufs ist auch eine teil- oder unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens denkbar. In vielen Fällen erfolgt dies im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, bei der die optimale steuerliche Gestaltung eine zentrale Rolle spielt.

4. Unternehmenspacht

Für Existenzgründer mit wenig Eigenkapital bietet sich alternativ zum Unternehmenskauf die Unternehmenspacht an. Bei

ist dies in der Praxis sogar recht häufig der Fall. Der Pächter führt das Unternehmen fort und zahlt hierfür eine laufende Pacht an den früheren Eigentümer und jetzigen Verpächter. Oftmals schließt sich an die Laufzeit des Pachtvertrages ein Unternehmenskauf an, zum Teil mit Anrechnung der bezahlten Pacht auf den Kaufpreis. Die Vorteile für den Pächter liegen auf der Hand. Die Kosten beschränken sich auf die üblichen Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebs, die auf Grundlage der vergangenen Jahresabschlüsse relativ sicher eingeschätzt werden können. Nach Abzug der Pacht kann das zukünftige Einkommen recht genau ermittelt werden.

5. Franchise

Beim Franchise stellt ein Franchisegeber dem Franchisenehmer mittels eines Franchisevertrages die regionale Nutzung eines Geschäftskonzepts zur Verfügung. Der Franchisenehmer ist selbstständiger Unternehmer und zahlt für die Nutzung die vertraglich vereinbarten Franchisegebühren. Zu einem guten Franchise- System gehören in der Regel folgende Merkmale:

  • Verwendung eines einheitlichen Vertriebsystems;
  • Vergleichbare Ausstattung;
  • Einheitlicher Firmenname und
  • gleichförmiges Auftreten nach außen.

Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer zu Beginn aus und überprüft regelmäßig die Umsetzung des Franchisekonzepts. Am bekanntesten ist das Franchise-System von McDonald’s, das der US-Unternehmer Ray Kroc nach dem Ende des 2. Weltkriegs entwickelt hat. Weitere prominente Beispiele sind „Burger King“, „Subway“, die französische Hotelgruppe „Accor“ (u.a. mit Ibis, Mercure, Sofitel, Dorint) oder die Autovermietung „Hertz“.

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