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Vorfragen bei Existenzgründung

Existenzgründer stehen zumeist immer vor den gleichen rechtlichen Fragen, die sich rund um die Themen Rechtsform, Firmierung, Formalitäten bei der Existenzgründung und steuerliche Fragen drehen. Nicht zuletzt ist auch das Risiko der persönlichen Haftung häufig ein Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist. Diese Themen möchte ich hier im Laufe der Zeit mit einzelnen Beiträgen näher beleuchten, wobei ich heute mit einigen Vorfragen bei der Existenzgründung beginnen möchte.

Existenzgründung und Unternehmerpersönlichkeit

Der Erfolg eines Existenzgründers ist entscheidend abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und Eigenschaften der Person, die hinter dem Unternehmen steht. Hierbei ist nicht so entscheidend, ob der- oder diejenige gesegnet ist mit kreativen Gedanken oder sachlichem Verstand. Viel wichtiger für den Erfolg ist die Fähigkeit,

  • sich stets den aktuellen Herausforderungen zu stellen,
  • neue Trends und Entwicklungen mit Ertragspotential zu erkennen und
  • vor der Konkurrenz die wesentlichen und richtigen Entscheidungen zu treffen.

Nichts desto trotz gibt es einige Eigenschaften, die einen guten Unternehmer auszeichen und sich wie folgt umschreiben lassen:

  • Gutes „Gespür“ für Geschäftschancen,
  • Stabile Persönlichkeit,
  • Überdurchschnittliche Tatkraft und
  • Unbedingter Wille zum Erfolg.

In der heutigen Zeit zunehmender Spezialisierung ist es auch immens wichtig, sich mit den richtigen Fachleuten zu umgeben und deren Rat und Empfehlungen zumindest zu überdenken.

Haftung und Haftungsbeschränkung

Das Thema der Haftung und Insolvenz interessiert zwar die wenigsten Existenzgründer, weil man zu Beginn nicht an das vorschnelle Ende denken will. Niemand beschäftigt sich gerne mit der Möglichkeit, dass das neu gegründete Unternehmen nicht wie geplant läuft. Nichtsdestotrotz sollten sich (auch) Existenzgründer mit dem Risiko einer persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens und dem Thema Haftungsbeschränkung beschäftigen. Gerade neu gegründete Unternehmen betrifft das Risiko einer Insolvenz aus verschiedenen Gründen besonders stark. Am häufigsten sind die folgenden Ursachen verantwortlich für eine unvorhergesehene Unternehmenskrise:

  • (schleppende) Zahlungsweise der Kunden bis hin zum
  • Forderungsausfall,
  • unzureichendes Eigenkapital,
  • Schwierigkeiten bei der Finanzierung mittels Kredit.

Sehr häufig haben Existenzgründer mit vielen neuen Kunden zu tun, die sie noch nicht kennen und denen Sie zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu viel Vertrauen entgegenbringen. Jeder muss hier seine eigenen Erfahrungen sammeln, doch wer (wie ich) seine erste Forderung gegenüber einer Aktiengesellschaft wegen deren Insolvenz abschreiben musste, macht sich die entsprechenden Gedanken und trifft zukünftig notwendige Vorkehrungen. Die meisten Existenzgründer haben ohnehin mit mangelndem Eigenkapital zu kämpfen, so dass die geringen finanziellen Rücklagen in der Regel nicht ausreichen, um einen Forderungsausfall zu kompensieren. Besonders hart trifft das Branchen mit Materialeinsatz und Personalbedarf zur Abwicklung eines Auftrags oder einer Bestellung. Gerade Existenzgründer sind daher gut beraten, sich von Anfang an mit Sicherungsmöglichkeiten gegen einen Forderungsausfall zu beschäftigen. Das können beispielsweise Vorschußzahlungen, Abschlagszahlungen, Ausfallversicherungen oder Factoring sein.

Unternehmen von Anfang an sichern

Es soll ja auch Existenzgründer bzw. Unternehmer geben, die neben ihrem „unternehmerischen“ Leben noch ein Privatleben führen und beispielsweise verheiratet sind und Kinder haben 😉 . Diese sollten von Anfang an darauf achten, geschäftliches Vermögen und Privatvermögen strikt und sauber zu trennen. Dazu gehört auch, sich Gedanken über den richtigen Güterstand der Ehe zu machen. Wird vor oder nach Eheschließung keine vertragliche Änderung des Güterstands vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand kann den Unternehmer im Falle einer Scheidung in existentielle Probleme bringen, da der Wert des Unternehmens im Falle eines Zugewinnausgleichs nicht entsprechend „versilbert“ werden kann. Eine geschickte Alternative ist hier die modifizierte Zugewinngemeinschaft, die den Wert des Unternehmens bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung entweder völlig ausschließt oder von Anfang an regelt.

Alternativen zur Neugründung

Viele Existenzgründer denken nur daran, ein neues Unternehmen zu gründen. Dabei gibt es auch sehr interessante Alternativen zur Neugründung wie beispielsweise den

  • Unternehmenskauf oder die
  • Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen.

Auch das Thema Franchise sollte für angehende Existenzgründer zumindest ein Thema sein, mit dem sie sich beschäftigt haben. Beim Franchise stellt ein Franchise-Geber einem Franchise-Nehmer ein erprobtes und in der Praxis bewährtes Geschäftskonzept zur Verfügung, das Letzterer gegen Bezahlung eines Entgelts nutzen darf. Neben dem Recht zur Nutzung des Geschäftskonzept incl. der damit verbundenen Rechte ist auch die Vermittlung des notwendigen Fachwissens ein wichtiger Bestandteil, der nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere im Bereich System-Gastronomie gibt es etliche postive und bewährte Konzepte, die eine echte Alternative zur Neugründung sind. Franchise-Ideen gibt es heute in nahezu jeder Branche und werden in einschlägigen Portalen vorgestellt.

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