Steuerberatung
Meine Kanzlei ist focussiert auf die individuelle Steuerberatung meiner Mandanten, die alle klassischen Bereiche einer Steuerkanzlei abdeckt und sich stets an den Bedürfnissen der Mandanten orientiert.
Meine Steuerkanzlei befindet sich im Süden der wunderschönen Landeshauptstadt München, genauer gesagt im Stadtteil Obersendling, ganz in der Nähe zum Harras. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt habe ich mich auf das Steuerrecht und die steuerliche Betreuung und Beratung der selbständigen Freiberufler sowie kleiner und mittlerer Unternehmen in nahezu allen Rechtsformen spezialisiert. Je nach Wunsch und Bedarf lassen diese Freiberufler oder Unternehmen ihre Buchführung, Gewinnermittlung oder auch den Jahresabschluß (bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) samt Steuererklärungen von meiner Kanzlei erstellen.
Ein großer Teil meiner Mandanten sind auch Privatpersonen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien, für die ich die Einkommensteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen V vorbereite und erstelle.
Folgende Leistungen stehen in meiner Steuerkanzlei im Vordergrund:
- Erstellung des Jahresabschlusses für kleine und mittlere Unternehmen, die buchführungs- und bilanzierungspflichtig sind.
- Erstellung der Gewinnermittlung selbständiger Unternehmer, Freiberufler und Künstler, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.
- Erstellung aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen, insbesondere Einkommensteuererklärung,
- Finanzbuchhaltung mit Umsatzsteuervoranmeldungen.
- Gehalts- und Lohnabrechnungen.
- Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln gegen rechtswidrige Steuerbescheide (Einspruch, Klage, vorläufiger Rechtsschutz)
- Betreuung vor, während und nach einer Betriebsprüfung oder Steuerfahndung.
- Steuerberatung und Rechtsberatung bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf.
- Steuerberatung und Rechtsberatung bei Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung.
- Steuerberatung und Rechtsberatung bei Betriebsaufspaltung.
- Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung.
Die vorgenannten Leistungen werden in der Regel nach den Grundsätzen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) abgerechnet. Eine individuelle Vergütungsvereinbarung im Interesse beider Parteien ist jedoch stets möglich.

