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Phänomen Uli Hoeneß

Für den Präsidenten des FC Bayern München namens Uli Hoeneß wird das Jahr 2013 sicher unvergesslich bleiben. Auf der einen Seite steht das Triple mit dem FC Bayern München, auf der anderen der nervenaufreibende Kontakt mit der Steuerfahndung, die anschließende Hetzjagd der Medien und die nun bevorstehende Anklage wegen Steuerhinterziehung.

Das Triple des FC Bayern München

allianz-arena-300Der FC Bayern München gehört seit vielen Jahren zu den erfolgreichsten und wertvollsten Fußball-Clubs der Welt, auf gleicher Stufe wie Manchester United, Real Madrid oder FC Barcelona. In der einzigartigen Historie dieses Münchner Fußballvereins wird insbesondere das Jahr 2013 herausragen, da der Verein mit dem Triple – bestehend aus dem Gewinn der Deutschen Meisterschaft, der Champions League auch des DFB-Pokals – in einen exklusiven Club der Triple-Gewinner aufgenommen wurde. Ein – wenn nicht der – Macher dieser Erfolgsgeschichte ist Uli Hoeneß, der als Präsident nach wie vor die Fäden in der Hand hält. Und selbst die härtesten Kritiker des FC Bayern München müssen anerkennen, daß diese Titel in allen drei Wettbewerben souverän erkämpft wurden. Während die Deutsche Meisterschaft mit großem Abstand zu den Kontrahenten BVB und Leverkusen entschieden war, gestalteten sich die Endspiele in der Champions League und im DFB-Pokal zwar etwas enger, aber am Ende auch mehr als deutlich. Und als Fan des FC Bayern München darf man hoffen, daß die Siegesserie unter dem neuen Trainer Pep Guardiola in diesem Jahr noch ausgebaut werden kann.

Anklage gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

Für Uli Hoeneß hat das Jahr 2013 noch eine andere, dunkle Seite. Nach entsprechenden Medienberichten muß er noch in diesem Jahr mit einer Anklage wegen Steuerhinterziehung rechnen. Besondere Brisanz erhält eine Anklage wegen der aktuellen Rechtsprechung auf Basis der Entscheidung des BGH vom 02.12.2008, in dem sich das Gericht ausführlich mit dem Strafmaß bei Steuerhinterziehung befasst hat. Hiernach ist ab einer hinterzogenen Summe von mehr als 1. Mio. Euro regelmäßig Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu verhängen. Bei Uli Hoeneß geht es um deutlich mehr. Umso drängender stellt sich mir die Frage, warum er – bzw. seine Berater – so fahrlässig mit der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige umgegangen sind. Diese war offenbar unvollständig und infolgedessen nicht geeignet, ihre strafbefreiende Wirkung zu entfalten. Die Offenbarung des geheimen Depot/Kontos in der Schweiz und der unversteuerten Erträge aus Wertpapiergeschäften war sozusagen die „Einladung“ für die Münchner Steuerfahndung, die strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen, eine Hausdurchsuchung durchzuführen und sogar einen Haftbefehl gegen ihn zu erwirken. Was bei der Erstellung der Strafanzeige schief gelaufen ist, wird neben dem Strafmaß sicherlich eine der spannendsten Fragen dieses Strafverfahrens vor dem Landgericht München II. Ich wünsche ihm, dass es zumindest strafmildernd berücksichtigt wird, dass er mit seiner Selbstanzeige „reinen Tisch“ machen wollte.

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