Behinderten-Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung
Von Udo Schwerd | 19. März 2011 | Kategorie: Steuerrecht | Keine Kommentare »Behinderte Kinder haben genauso wie behinderte Erwachsene Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag, der sich in der Höhe nach dem Grad der Behinderung richtet. Solange das Kind noch minderjährig ist bzw. keine eigenen steuerpflichtigen Einkünfte hat, werden gem. § 33b Abs. 5 EStG regelmäßig die Eltern den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in Anspruch nehmen.
