Bewirtungskosten in der Gewinnermittlung
Von Udo Schwerd | 12. Februar 2010 | Kategorie: Steuerrecht | Keine Kommentare »Bewirtungskosten eines Unternehmers bei Einladung von Geschäftspartner und anderen Personen sind in Höhe von 70% als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie durch den Betrieb veranlasst und angemessen sind. Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitnehmern sind dagegen in voller Höhe abziehbar. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist in beiden Fällen zu 100%
