Die Erbrechtsreform im Überblick

18. Januar 2010 – 20:49

Das Erbrecht gilt seit jeher als schwieriges und unübersichtliches Terrain für Rechtsanwälte und Berater, die sich nicht gerade als Fachanwalt für Erbrecht jeden Tag mit dieser Materie beschäftigen. Die zum 01.01.2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform ist in diesem Zusammenhang weniger geeignet, um die rechtlichen Unsicherheiten im Erbfall auszuschließen. Im Gegenteil, sie vergrößert bei Nichtkenntnis der geänderten Vorschriften die Haftungsgefahren. Nachfolgender Überblick soll daher grundrißartig darüber informieren, welche Bereiche von der Erbrechtsreform betroffen waren und was sich geändert hat. Eine intensive Auseinandersetzung mit den neuen Vorschriften kann er jedoch nicht ersetzen.