Beiträge zum Stichwort ‘ Statusprüfung ’

Geschäftsführer-Gehalt bei GmbH und UG

Das Geschäftsführer-Gehalt der GmbH zählt beim Geschäftsführer zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit und muss dementsprechend im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage N erklärt werden. Bei der GmbH oder UG (Mini-GmbH) zählt das Geschäftsführer-Gehalt grundsätzlich zu den abziehbaren Betriebsausgaben, ebenso wie die Löhne und Gehälter anderer Mitarbeiter. Beim



Über meine Kanzlei

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Als selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in München bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer für München und Oberbayern. Meine Kanzlei ist geprägt von einer individuellen Rechts- und Steuerberatung meiner Mandanten.