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Neues Mietrecht ab 01.05.2013

Die Mietrechtsreform 2013 tritt mit zahlreichen Änderungen zum 01.05.2013 in Kraft. Nachdem auch der Bundesrat den im Dezember 2012 vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen im Mietrecht seine Zustimmung erteilt hat, wurde es im März 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Neuregelungen im Mietrecht am 1.5.2013 in Kraft.

Mietrechtsänderung tritt am 1.5.2013 in Kraft

Nachdem die Anreize für eine energetische Sanierung und Effizienzsteigerung im Steuerrecht nicht Realität wurden, hat sich der Gesetzgeber entschieden, die Ziele „Klimaschutz“ und „Energiewende“ im Mietrecht zu verankern. Außerdem haben die Neuregelungen den Zweck, Vermieter im Umgang mit sog. Mietnomaden besser zu stellen. Auf der anderen Seite soll es für Vermieter in sog. Ballungsgebieten mit Wohnungsnot schwerer werden, die Miete zu erhöhen.

Mieterhöhung bei Wohnungsnot

Bislang ist in § 558 BGB vorgesehen, daß Vermieter die Miete in Schritten von 20 % innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen Miete anheben dürfen. Diesbezüglich sieht die Neuregelung in Gebieten mit Wohnungsnot vor, daß die Kappungsgrenze auf 15 % innerhalb von 3 Jahren herabgesenkt wird. Entsprechende Gebiete werden durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen für die Dauer von maximal 5 Jahren festgelegt.

Recht zur Mieterhöhung bei energetischer Sanierung

Zukünftig bildet die „energetische Sanierung von Gebäuden“ einen eigenen Mieterhöhungsgrund. Eine finanzielle Härte einzelner Mieter spielt bei der energetischen Sanierung keine Rolle mehr, allenfalls bei der Frage der späteren Mieterhöhung. Darüber hinaus ist die „energetische Ausstattung und Beschaffenheit“ der Immobilie zukünftig bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) zu berücksichtigen.

Hinweispflicht auf Härtegründe bei Modernisierungsankündigung

Sollen vermietete Immobilien modernisiert werden, muss die entsprechende Modernisierungsankündigung zukünftig insoweit erweitert werden, daß Mieter gegen die Modernisierung Härtegründe anbringen können. Im Übrigen bleibt es dabei, daß Vermieter die Miete um maximal 11 % der Modernisierungskosten erhöhen dürfen. Per Gesetz wird nunmehr klargestellt, daß einfache Erhaltungsaufwendungen nicht zur Mieterhöhung berechtigen.

Keine Mietminderung bei energetischer Sanierung



Eine energetische Sanierung von Gebäuden ist regelmäßig mit Lärm, Schmutz und anderen Beeinträchtigungen der Mietsache verbunden. Dennoch bleibt der Vermieter in diesem Fall für 3 Monate vor Mietminderungen geschützt. Wohnungsmängel und Mietminderung im Mietrecht unterliegen im Falle der energetischen Sanierung von Immobilien nunmehr besonderen Regeln.

Besserer Schutz vor Mietnomaden

Viele Vermieter kennen das Problem, daß Mietrechtsprozesse langwierig sind und der Schaden oft ins Unermeßliche steigen kann, wenn der oder die Mieter währenddessen weiterhin keine Miete zahlen. Hier hat der Gesetzgeber reagiert, indem den Vermietern eine ganze Reihe von Sicherungsmitteln an die Hand gegeben wird. In diesem Zusammenhang wird die Berliner Räumung zum gesetzlichen Normalfall. Auch bei Aufnahme Dritter in die vermietete Wohnung oder bei Untervermietung werden die Vermieter besser gestellt, indem sie künftig mittels einstweiliger Verfügung innerhalb kürzester Zeit einen ergänzenden Räumungstitel gegen den „neuen Mieter“ erwirken können.

Hinweis: Meine Kanzlei ist nicht auf Mietrecht spezialisiert. Ich kann Ihnen jedoch einen Kontakt zu anderen fachlich spezialisierten Rechtsanwälten vermitteln, falls Sie Rechtsbeistand im Mietrecht benötigen.

Neues Mietrecht ab 01.05.2013
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One thought on “Neues Mietrecht ab 01.05.2013

  • Hallo!

    Wir suchen für eine Sendung im Bayerischen Fernsehen über Wohnungsnot irgendwelche Leute, die sich derzeit hier keine Wohnung mehr leisten können und deshalb Alternativen suchen, beispielsweise vorübergehen in einen Campingwagen ziehen, bei Freunden auf dem Sofa schlafen oder wegziehen. Haben Sie möglicherweise Kontakte? Oder gibt es unter Ihnen einen Anwalt jemanden, der sich zu der aktuen Wohnungsnot und den Schattenseiten in einem Interview äußern könnte?

    Beste Grüße
    Susanne Fiedler (e-Mail: susanne.fiedler@br.de)

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