Menü

Rückforderung von Darlehensgebühren

Bearbeitungsgebühren für Darlehen bzw. Kredite sind nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig und können von den entsprechenden Banken oder Sparkassen grundsätzlich zurückgefordert werden.

Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

In langjähriger Praxis haben die Banken und Sparkassen ihren Kunden für die Bereitstellung eines Darlehens/Kredits neben den Darlehenszinsen regelmäßig auch Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2,00 % bis zu 3,00 %  des Nettodarlehensbetrages in Rechnung gestellt. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof am 13.05.2014 in zwei parallelen Urteilen (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13) entschieden, dass die zusätzliche Berechnung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig ist. Entsprechende vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher sind entsprechend unwirksam. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs erfolge die Bearbeitung der Darlehen/Kredite im eigenen Interesse, so dass die Darlehensnehmer hierfür keine gesonderte Vergütung schulden. Zudem seien die Banken und Sparkassen schon von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, die Bonität der Darlehensnehmer zu prüfen. Die Gegenleistung der Darlehensnehmer beschränkt sich gem. § 488 Abs. 1 BGB vielmehr auf die Zahlung von Zinsen.

Erstattungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 1. Fall BGB

Soweit Verbraucher in der Vergangenheit solche zu Unrecht in Rechnung gestellten Darlehensgebühren bezahlt haben, sind Ansprüche auf Rückforderung von Darlehensgebühren gem. § 812 Abs. 1 S. 1 1. Fall BGB grundsätzlich eröffnet. Da eine freiwillige Rückzahlung solcher Darlehensgebühren von den Banken und Sparkassen nicht zu erwarten ist, muss jeder betroffene Verbraucher von sich aus aktiv werden und seine Ansprüche geltend machen. Entsprechende Musterbriefe findet man bei formblitz.de oder bei den Verbraucherzentralen.

Verjährung des Rückforderungsanspruchs

In der Praxis beginnen die Probleme jedoch bei der Frage der Verjährung solcher Ansprüche auf Rückforderung von Darlehensgebühren gegenüber Banken und Sparkassen. Für die Ansprüche auf Rückforderung geleisteter Zahlungen ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 BGB) gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Diese beginnt gemäß § 199 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BGB mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (= Verbraucher) von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Schuldners (=Bank)  Kenntnis erlangt hat (oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste).

Einige Banken und Sparkassen stellen sich diesbezüglich auf den Standpunkt, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Verbraucher Kenntnis von der Zahlung dieser Kreditgebühren hatte. Hiernach wären alle Rückforderungsansprüche von der erfolgreichen Durchsetzung ausgeschlossen, soweit das Bearbeitungsentgelt vor dem 01.01.2011 gezahlt wurde (bestätigt durch das Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2012, Az.: 55 C 3594/12).

Es gibt aber auch eine verbraucherfreundlichere Auffassung, in erster Linie von den Verbraucherzentralen vorgetragen, nach der die Rückforderungsansprüche noch nicht verjährt sind, soweit der Verbraucher das Bearbeitungsentgelt innerhalb der letzten zehn Jahre gezahlt hat. Dies wird damit begründet, dass die bis dahin unklare Rechtslage hinsichtlich der Darlehensgebühren erst mit dem Beschluss des OLG Celle vom 13.10.2011 (Az.: 3 W 86/11) beendet wurde. Hiernach tritt die Verjährung für gezahlte Darlehensgebühren frühestens zum 31.12.2014 ein, soweit die Darlehensgebühren vor dem 01.01.2011 gezahlt wurden. Dieser Ansicht haben sich auch schon einige Amtsgerichte angeschlossen, insbesondere das Amtsgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 06.06.2013, 30 C 56/13), das Amtsgericht Stuttgart (Urteil vom 20.03.2013, 1 C 39/13), das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 31.07.2013, 8a C 406/12), das Landgericht Stuttgart (Urteile vom 23.10.2013, 13 S 65/13 und vom 05.02.2014, 13 S 126/13) sowie das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 25.11.2013, 10 O 5948/13). Auch ein Richter am Amtsgericht Düsseldorf (47 C 9911/13) hat sich inzwischen dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

Mit einer höchstrichterlichen Klärung dieser Verjährungsproblematik ist noch im Jahre 2014 zu rechnen, da derzeit zwei Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof anhängig sind (XI ZR 348/13; XI ZR 17/14); vgl. unten Update vom 28.10.2014.

Erweiterung auf Darlehen an selbständige Unternehmer und Freiberufler?

Aus eigenem Interesse stellt sich mir nun die Frage, ob die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen auch auf Darlehen zwischen einer Bank und einem gewerblichen Unternehmer bzw. einem selbständigen Freiberufler erweitert werden kann. Komischerweise findet man zu dieser Frage kaum Antworten, obwohl das Interesse doch recht hoch sein dürfte. In meinem Fall hat die angeschriebene Bank (Kfz-Finanzierung) einen Rückzahlungsanspruch meinerseits abgelehnt und darauf verwiesen,

„dass die aktuelle Rechtsprechung des BGH ausschließlich Verbraucherdarlehensverträge betrifft und daher eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr nicht möglich sei.“

Ist das wirklich so? Im Rechtsportal „frag-einen-anwalt-de“ gibt es hierauf eine konkrete Antwort des Kollegen Wilking, wobei ich gleich darauf hinweisen will, dass ich diese Ansicht keineswegs teile. Der Kollege Wilking schreibt dort:

„Der Schutzzweck der §§ 491 ff. BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) erfasst nur solche Kredite, die für private Zwecke bestimmt sind. Nicht erfasst werden dagegen Kredite, die der bereits ausgeübten gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Darlehensnehmers dienen. Ausgenommen sind allenfalls Existenzgründer, die ein Darlehen bis zu EUR 75.000,– zum Zwecke der Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aufnehmen (§ 512 BGB).“

Liest man sich die inzwischen vorliegenden Entscheidungsgründe zum Urteil des BGH vom 13.05.2014 durch, geht es dort jedoch nicht nur um die besonderen Vorschriften zu Verbraucherkrediten gem. §§ 491 ff BGB. Vielmehr kommt der BGH nach sorgfältiger Begründung zum Ergebnis, dass die Erhebung eines zusätzlichen, laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts auf Basis Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegt, weil es sich um eine kontrollfähige Preisnebenabrede handelt. Dieser Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB hält die Erhebung eines zusätzlichen, laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts nicht Stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 488 Abs. 1 S. 2 BGB unvereinbar ist. Nach dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 S. 2 BGB werden die anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins gedeckt. Für ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt auf Basis Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist daneben grundsätzlich kein Raum, weil dies von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht. Diese Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt selbstverständlich auch für Verträge mit einem gewerblichen Unternehmer oder mit einem selbständigen Freiberufler, § 310 Abs. 1 S. 1 BGB. Anders als bei Verträgen mit Verbrauchern ist jedoch § 307 BGB die alleinige Grundlage der Inhaltskontrolle, da die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht anwendbar sind.

Da der BGH seine Entscheidung jedoch im wesentlichen auf die Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB gestützt hat, kann ich nicht erkennen, warum die Entscheidungsgründe nicht auch auf Verträge mit gewerblichen Unternehmern oder selbständigen Freiberuflern erweitert werden könnte. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass man bei Banken oder Sparkassen außergerichtlich Gehör finden wird. Vor einer entsprechenden Klage empfehle ich unbedingt den Gang zu einem Rechtsanwalt, besser noch zu einem Fachanwalt für Bankrecht. Ich bitte auch um Verständnis, dass ich weder in den Kommentaren noch per E-Mail Antworten auf Einzelfälle geben kann

Update 1 vom 15.07.2014:

Beim Kollegen Wolfgang Benedikt-Jansen habe ich zu dieser Frage heute gelesen:

„Von Bedeutung  ist auch die Frage, ob  diese Rechtsprechung, die zu Verbraucherdarlehen ergangen ist, auch auf Kredite für Unternehmer anwendbar ist. Wir bejahen das.“

Auf dem Portal von anwalt.de gibt der Kollege von Rüden folgende, sehr verwirrende Auskunft:

Gilt das für jeden Kredit?

Nein. Die Bearbeitungsgebühren sind deswegen unzulässig, weil sie auf unzulässigen AGB-Klauseln beruhen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten aber nur zwischen Unternehmern wie der Bank und Verbrauchern. Verbraucher in diesem Sinne sind Sie, wenn Sie den Kredit privat, also nicht für Ihre Firma, aufgenommen haben. Bearbeitungsgebühren für Firmenkredite sind zulässig. Im Einzelfall muss jedoch häufig geprüft werden, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.

Den letzteren Rechtstipp des Kollegen von Rüden halte ich für sehr fraglich bzw. höchst mißverständlich. Selbstverständlich gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht nur zwischen Unternehmen und Verbrauchern, sondern auch zwischen Unternehmen. Nur die Inhaltskontrolle geht beim Einsatz Allgemeiner Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern deutlich weiter.

Update 2 vom 15.07.2014:

Auf der Seite der Kollegen Rössner wird ebenfalls klar Stellung dazu bezogen, dass sich die neueste Rechtsprechung des BGH auch auf Darlehen zwischen Banken und Unternehmen übertragen lässt. Hierzu wird sogar eine Entscheidung des AG Nürnberg vom 15.11.2013 (Az. 18 C 3194/13) zitiert, die offenbar im Falle eines Darlehens für eine gewerblich genutzte Photovoltaikanlage ergangen ist.

„Der Grundgedanke, dass für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, kein gesondertes Entgelt verlangt werden kann, gilt für Unternehmer gleichermaßen wie für Verbraucher.“

Update 3 vom 28.10.2014: Beginn der Verjährung

Wie angekündigt hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute, also am 28.10.2014, in zwei Urteilen zum Beginn der Verjährung der Rückforderungsansprüche bei zu Unrecht gezahlten Darlehensgebühren entschieden. Hierbei ist der BGH der Rechtsprechung diverser Oberlandesgerichte gefolgt, wonach die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB i. V. m. § 199 Abs. 1 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen beginnt, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war.

Update 4 vom 29.11.2014: Rückforderung bei gewerblichen Krediten

Inzwischen habe ich in eigener Sache Klage gegen die BMW-Bank eingereicht. Es geht um die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren, die beim Abschluß eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Autokaufs erhoben wurden. Eine außergerichtliche Rückzahlung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um keinen Verbraucherkreditvertrag handelte, da ich den Darlehensvertrag als selbständiger Rechtsanwalt abgeschlossen habe. Dieser Fall ist bislang noch nicht höchstrichterlich vom BGH entschieden, aber ich rechne mir durchaus gute Chancen aus, da neben dem AG Nürnberg (Urteil vom 15.11.2013, Az. 18 C 3194/13) auch das AG Hamburg (Urteil vom 08.11.2013, Az. 4 C 387/12) die beklagten Banken zur Erstattung der erhobenen Bearbeitungsgebühren verurteilt hat. Leider sind die Entscheidungsgründe bislang noch nicht veröffentlicht, aber lt. Angaben der RAe Wilde stellte das Gericht fest,

dass die Bewertung der Unwirksamkeit der Bearbeitungsgebühr nicht auf Erwägungen des Verbraucherschutzes beruht, die gegenüber einem Unternehmer unangebracht wären. Danach werden auch Unternehmen durch die Bearbeitungsgebühr unangemessen benachteiligt, wenn die Bank damit ein Entgelt für Tätigkeiten fordert, die sie ganz überwiegend im eigenen Interesse erbringt.

Die Berufung gegen das Urteil wurde nach entsprechendem Hinweis des Berufungsgericht zurückgenommen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatte. Insofern kann man selbständigen Freiberuflern und Unternehmen nur empfehlen, sich nicht mit der Ausrede der Banken abspeisen zu lassen, dass die Rechtsprechung des BGH nur auf Verbraucherkredite anwendbar sei.

Update 5 vom 29.11.2014: Eintritt der Verjährung zum 31.12.2014

In vielen Fällen droht zum 31.12.2014 der Eintritt der Verjährung, d.h. die Banken können den Anspruchstellern die Einrede der Verjährung entgegenhalten und infolgedessen auch die Rückzahlung einbehaltener Darlehensgebühren dauerhaft verweigern. Betroffen sind alle Rückforderungsansprüche, die beim Abschluß von Darlehensverträgen vor dem 01.01.2012 entstanden sind. Rechtssicher kann der Eintritt der Verjährung durch Erhebung einer Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB), durch Zustellung eines Mahnbescheids im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) und im Falle eines Verbrauchers auch durch Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann des Bankenverbandes erreicht werden. Darüber hinaus ist die Verjährung gem. § 203 BGB auch bei Verhandlungen zwischen den Parteien gehemmt, wobei sich hier Unsicherheiten aus dem Begriff „Verhandlungen“ und „Dauer“ ergeben. Zur Vollständigkeit sei auch die Möglichkeit des Verzichts auf die Einrede der Verjährung genannt, der jedoch an keine Bedingungen geknüpft sein sollte.

Update 6 vom 30.11.2014: Darlehensgebühren bei KfW-Darlehen

Bezüglich der Darlehensgebühren bei KfW-Darlehen hat das LG Itzehohe am 01.07.2014 entschieden, dass die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr (Provision) einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält, da sie in der Konstellation „Darlehensnehmer-Bank/Sparkasse“ zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Darlehensnehmers führt. Zur Begründung führt das LG Itzehohe im wesentlichen an, dass die Bank/Sparkasse nur als Vermittlerin zur Förderbank auftritt und die Bearbeitsgebühr als „kontrollfreie Preishauptabrede“ einzuordnen sei.

Update 7 vom 30.11.2014: Bausparkassendarlehen

Im Falle von Bausparkassendarlehen verweise ich auf die Erläuterungen bei test.de.

Update 8 vom 20.10.2017: Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Darlehen an Unternehmen

Inzwischen hat der XI. Zivilsenat des BGH in zwei Verfahren (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) entschieden, dass die von den beklagten Banken vorformulierten Bestimmungen über eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr in Darlehensverträgen auch dann unwirksam sind, wenn diese zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden. Die Ausführungen zur Verjährung gelten jedoch auch in diesen Fällen. Damit ist die Rechtslage im Sinne meiner Ausführungen oben geklärt und bestätigt.

Ich bitte hiermit nochmals um Verständnis, dass ich weder telefonisch, noch im Rahmen der Kommentare Rechtsberatung zu einzelnen Fällen anbieten kann und dies auch nicht tun werde.

Rückforderung von Darlehensgebühren
Tagged on:         

24 thoughts on “Rückforderung von Darlehensgebühren

  • Hallo,
    meinen Antrag auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr für einen Immobilien-Darlehens-Vertrag (HypoVereinsbank) wurde mit folgender Begründung abgelehnt.
    „In Fällen, in denen Verbraucher mit ihrer Bank in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Konsumentenratenkredite ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgeld vereinbart hatten, hat der BGH diese Vereinbarung als unwirksam gehalten. Dem von Ihnen mit unserem Haus vereinbarten Kredit liegt dieser Sachverhalt nicht zu Grunde, so dass eine Rückzahlung des in Ihrem Vertrag vereinbarten Entgelds von unserem Haus abgelehnt wird.“
    Ist diese Argumentation richtig?

  • Hallo,
    ich habe im Jahr 2009 eine Solaranlage auf dem Nebengebäude meines Handwerksbetriebes finanziert.
    Im Kreditvertrag stehe ich als Privatperson mit meiner Privatadresse.
    Mein Verlangen auf Erstattung der 2% Bearb.gebühr hat die Bank jetzt abgelehnt. Ich würde gute Chancen sehen bei einer Klage, jedoch hat die Bank einen vergünstigten Zins der KfW-Bank ausgereicht. Auf das begründen sie jetzt unter anderem ihre Absage. Kann es mir nicht egal sein, ob der Zins durch die KfW vergünstigt ist? Die Sparkasse hat doch die Gebühren erhoben und bekommt auch die Zinsen bezahlt….
    Gibt es da schon klare Entscheidungen, die meine Chancen begünstigen?

  • Es handelt sich hier um die Standard-Begründung der Banken, mit denen die Erstattung der Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Darlehen abgelehnt wird. Wie das AG Hamburg in seiner Entscheidung vom (Az. 4 C 387/12) zutreffen ausgeführt hat, führt die Unternehmereigenschaft des Darlehensnehmers zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung als im Falle eines Verbrauchers. Dass sich eine Bank auf Entreicherung beruft, ist schon abenteuerlich.

  • Hallo,

    auf meinen Antrag um Erstattung von Bearbeitungsgebühren für mein Darlehen zur Investiton in einem Solarpark (Photovolaikanlage steht dort-gewerbl. Nutzung), der in erstem Schreiben mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um einen Investitonskredit handele und somit nicht unter die Regelung falle hatte ich Widerspruch eingelegt, im Sinne, dass auch ein Investitionskredit ein Verbraucherkredit sei, der nur zweckgebunden ist. Nach 5-wöchiger Prüfung hat mir die Bank jetzt eine Erstattung von 30% der Gebühr angeboten (ohne Zinsberücksichtigung). Begründung: dass die BGH Entscheidung ausschliesslich Privatkredite betreffe, bei mir es aber nicht um einen Konsumentenkredit gehe, sondern um einen Investitonskredit für eine Photovoltaikanlage und daher nicht unter die Rechtssprechung falle, da ich die Anlage (steht in einem gewerbl. Solarpark) ja gewerblich nutzen und Gewebesteuern zahlen würde. Und damals auch beim Finanzamt in der Anschaffung entsprechend steuerlich geltend gemacht hätte (stimmt). Kann mir hier jemand helfen, ist das wirklich aussichtslos oder gibt es da ggf. von wegen Existenzgründung o.ä. doch positive Aussichten? Ich sei kein Verbraucher (kein privates Anschaffungsdarlehen) und daher wäre das Entgelt rechtens…
    Außerdem wird noch angebracht, dass mein Anspruch auf Rückzahlung rechtlich nur dann bestehe, wenn das rechtsgrundlos Erlangte noch vorhanden ist. Da die Bank augrund der Weitergabe des Entgelts an einen Kreditvermittler nicht mehr in Besitz des Geldes sei, könne sie es auch nicht mehr herausgeben?!?

    Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar…
    CH

  • Guten Morgen,

    ich habe gerade ein Antwortschreiben der Wüstenrot erhalten in dem es heißt das :

    Eine Darlehensgebühr entgilt nicht nur ein gewöhnliches Bankdarlehen,sondern darüber hinaus spezifische
    Leistungsbestandteiledes Bausparvertrages……Die Urteile sind
    deshalbauf die Darlehensgebühr nicht übertragbar.Vielmehr haben wir die
    Darlehensgebühr wirksam mit Ihnen vereinbart und durften sie daher in
    Rechnung stellen“

    Gibt es da Informationen zu ob es sich lohnt einen Fachanwalt zu nehmen. Die ZEit rennt ja leider 🙁

    DANKE

  • Guten Tag,

    Targo bank hat heute die Erstattung (Kredit aus Jahr 2006, BG 957Euro) abgelehnt. Kreditkontonummer anderes genannt als in meinem Vertrag. „Sie haben einen INdividualkredit aufgenommen. Mit dem Individualkredit bieten wir Ihnen zahlreiche Sonderleistungen, die im Kreditvertrag einzeln augefuehrt sind. Diese zusaetlichen Leistugen gehen ueber zusaetzliche Gebuehren verfuegbar. Die Gesamtkosten fuer die Kreditgewawhrung und die Sonderleistungen setzen sich dabei aus einem guenstigeren Sollzinssatz und dem Individualbeitrag zusammen. Daher ist der Individualbetrag icht mit einer Bearbeitungsgebuehr vergleichbar“
    Ich habe lezte Woche an Ombudsmann geschickt. Hilft das ueberhaupt?
    Ich habe leider keine Versicherungsschutz. In welche Hoehe sind die Kanzlei Kosten bei Ihnen (fuer das Thema)?

    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,
    meine Frau hat 2007 über die BMW Bank ein Fahrzeug finanziert, zu diesem Zeitpunkt war sie als Kosmetikerin selbständig tätig. Die BMW Bank hat die Rückerstattung abgelehnt, mit der Begründung das das BGH Urteil nur für Verbraucherdarlehen Anwendung findet.

    Habe aber jetzt im Kreditvertrag gelesen: “ Das Darlehen ist bestimmt für private Zwecke“.

    Kann ich mich ggf. hierauf berufen um die zur Erstattung zu bekommen?

    Viele Grüße.

  • Abgesehen davon, dass ich bei der Frage des Rückerstattungsanspruchs keinen Unterschied zwischen Verbraucher und Freiberufler sehe, können letztere natürlich auch als Verbraucher auftreten und in dieser Eigenschaft auch ein Darlehen aufnehmen. Entscheidend ist, was in dem Darlehenvertrag steht.

  • Hallo,

    ich bin Freiberufler und habe bereits zwei Geschäftsfahrzeuge. 2009 habe ich ein weiteres Fahrzeug bei der VW-Bank finanziert, welches bei uns als reines Privatfahrzeug fungiert und auch in meiner Buchhaltung überhaupt nicht auftaucht (weder Anschaffung, noch Finanzierungskosten, noch Werkstattrechnungen, noch Treibstoffkosten, etc.). Ich kann diesen Sachverhalt jederzeit mit meinen Buchhaltungsunterlagen nachweisen.

    Die VW-Bank lehnt die Rückerstattung trotz meines Widerspruchs weiterhin ab mit der Begründung, dass ich Freiberufler bin und es sich um ein gewerbliches Darlehen handelt. Sie bietet allerdings eine Kulanzzahlung von ca. 50% an.

    Ist es wirklich so, dass ich als Freiberufler automatisch nur gewerbliche Darlehen abschließen kann oder ergibt sich der Gewerbestatus eines Darlehens nicht viel mehr aus der Verwendung des finanzierten Objekts?

    Viele Grüße

  • Hallo.

    Ich habe bei der Wüstenrotbank AG mehrere Immobilien Darlehen aufgenommen.
    alle zwischen 2005-2010.

    Auf alle Darlehen wurde eine Abschlussgebühr aufgeführt.
    Zusätzlich wurde aber noch eine Darlehensgebühr von 2 % erhoben.
    Ich habe die Wüstenrot Bank AG schon ein Schreiben zur Rückzahlung bzw. Neuberechnung der Kredite geschickt.Habe darin eine Frist von 10 Tagen gesetzt.
    Nach 2 Wochen steht immer noch eine Antwort aus.
    Frage: Sind meine Ansprüche gerechtfertigt??
    Muss ich einen Anwalt beauftragen um die Verjährung zu stoppen??

    Danke für die Mühe

    MfG Regling

  • Hallo,
    mein Mann hat 2007 ein Existenzgründerdarlehen über 25.000,00 Euro aufgenommen. Dieses wurde über
    die KfW finanziert. Die Hausbank sagte nun telefonisch, daß sie bedingt durch Druck der KfW die Rück-
    zahlung verweigern müssen.
    Welche Chancen sehen Sie bei einer Klage hierzu?
    MfG
    Löffler

  • Hallo,
    gilt diese Regelung auch für Bausparverträge, die zur Umschuldung der Hausfinanzierung dienen?

    Gruß
    Hansen

  • Hi,

    meine Vater hat vor 20 Jahren mit seiner Schwester einen kredit aufgenommen. Für den Umbau des Hauses damit er es privat auch als Geschäft nutzen konnte (Lederwaren). Der Kredit läuft in diesem Jahr aus. In den letzten Jahren ist einiges an Gebühren dazugekommen. Hat er ein Recht auf die Rückerstattung, auch wenn er Einzelhändler war/ist.
    Wie wäre das Vorgehen, wenn sie sagen verjährt 2014?

  • Hallo,

    ich bekam heute von der Volkswagen und Audi-Bank 3 formgleiche Schreiben, in denen mir mitgeteilt wurde, das meine Ansprüche geprüft werden und auf eine Einrede wegen Verjährung verzichtet wird, sofern die Ansprüche berechtigt sind. Sofern müsste ich keine verjährungshindernden Maßnahmen einleiten.

    Gleichzeitig bekam ich schon für die eine Finanzierung eine auf die konkrete Finanzierung bezugnehmendes Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, das ich Selbständiger bin und die Rückerstattung nur für Selbstständige gilt.

    Jetzt ist meine Frage, ob die 3 formgleichen Schreiben eine Verjährung definitiv unterbrechen und ich auf eine BGH-Entscheidung bezüglich der Finanzierung von Selbständigen warten kann, oder ob der Wortlaut „berechtigte Ansprüche“ dies wieder aushebeln, da ich ja Selbstständiger bin und aktuell einen „unberechtigten Anspruch“ habe.

    Vielen Dank für Ihre Antworten!

  • Es gibt bereits positive Urteile einiger Amtsgerichte, vgl. im Artikel. Auch hier droht jedoch zum 31.12.2014 Verjährung.

  • Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um ein solches Existenzgründungsdarlehen. Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Darlehen sind noch nicht höchstrichterlich geklärt, aber es gibt bereits positive AG-Urteile. Es droht jedoch zum 31.12.2014 Verjährung. Daher jetzt oder nie.

  • Hallo

    Habe 2011 einen AUDI A4 finanziert und 1044,58 € Bearbeitungsgebühr gezahlt.
    Ich bin Selbstständig ( Allein ohne Angestellte) und der Wagen läuft über die 1% Regelung in der Firma.

    Audi lehnt die Rückforderung ab weil ich Unternehmer bin.

    Ist das rechtens oder gibt es andere Urteile?

    Danke

  • Hallo,

    habe im September 2008 mein erstes Gewerbe gegründet und im April 2009 einen Auto-Darlehens-Vertrag mit der Peugeot Bank abgeschlossen.
    Auf meine Aufforderung zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren bekam ich nach wenigen Tagen eine Absage mit der Begründung dass ich Selbstständig war und somit kein Privatdarlehen abgeschossen habe.

    Frage:
    Da mein Gewerbe beim Kauf des Fahrzeuges noch kein Jahr lief war ich zu diesem Zeitpunkt noch ein Existenzgründer. Kann ich die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr mit dieser Aussage begründen?

    “ Ausgenommen sind allenfalls Existenzgründer, die ein Darlehen bis zu EUR 75.000,– zum Zwecke der Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aufnehmen (§ 512 BGB).”

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

  • Fall 1 gehört zu den noch nicht ganz geklärten Fällen, da der BGH über Kreditbearbeitungsgebühren für gewerbliche Kredite noch nicht entschieden hat. Hier droht jedoch zum 31.12.2014 Verjährung. In der Sache kann ich ohne Kenntnis der Einzelheiten nichts sagen.
    Im Fall 2 ist ein Rückforderungsanspruch – soweit er bestanden hat – verjährt, da die absoulute Verjährung nach 10 Jahren greift.

  • Brandt sagt:
    Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.
    09/11/2014 um 14:06

    Guten Tag,
    über die Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühren gibt es wieder mal viel zu viel zu Lesen. In einem Text “hüh” und im nächsten Text “hot”!

    Die” Rechtsprechung” kann wieder kein normaler Mensch verstehen.

    Ich habe jetzt 2 Fragen zu 2 verschiedene Fälle.

    Fall 1:
    Ich war bis März 2010 Selbstständig und hatte eine Malerfirma unter der auch meine Finanzierungen zu 2 anderen Autos liefen.
    Im März 2010 meldete ich mein Gewerbe zur Malerfirma ab.
    Im Juni 2010 kaufte ich mir einen Honda Accord 2,4. Für die Finanzierung zahlte ich 480,00 € Bearbeitungsgebühren an die Bank.
    Nun schrieb ich die Bank an und diese lehnte die Rückerstattung ab, da ich Selbstständig war!
    Leider!!! Es steht auf dem Kreditvertrag Malerfirma XXXXXXX. Ich hatte das Gewrbe aber nachweisbar abgemeldet! Aber keinen hat es doch 2010 interessiert was als Kreditnehmer auf dem Vertrag stand?
    Frage:
    Kann ich jetzt mit meiner Gewerbeabmeldung eine neue Rückerstattung beantragen?

    Fall 2:

    1992 haben meine Frau und ich eine Förderung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen.
    Wir haben in den letzten 22 Jahren mehr “Verwaltungskosten” zu zahlen gehabt, als wir Tilgen konnten.
    Können wir Verwaltungskosten, keine Ahnung was die alles enthalten, da im Vertrag nichts näheres steht,
    für die letzten 10 Jahre zurück fordern? Wir haben ja schließlich auch hier, mehr als genug Zinsen gezahlt.

    Danke im Voraus für Ihre Mühe!!
    Herr Brandt

Comments are closed.