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Einspruch und Klage im Steuerrecht

Einspruch und Klage haben eine hohe Bedeutung für Unternehmen und Bürger in Deutschland, wenn sie sich gegen fehlerhafte oder rechtswidrige Steuerbescheide verteidigen wollen. Die Abgabe von Steuererklärungen ist für die meisten unter uns eine lästige Pflicht, der man (leider) nicht entgehen kann. Ist die Steuererklärung erst einmal an das Finanzamt übermittelt, dauert es eine Weile bis zum Ergehen der Steuerbescheide.

Inhalt:

  1. Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide
  2. Einspruch gegen Steuerbescheide
  3. Einspruchsverfahren
  4. Klage gegen Steuerbescheide

1. Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide

Bei der Überprüfung der Steuerbescheide gibt es hin und wieder böse Überraschungen, wenn die Steuererstattung geringer ausfällt oder eine nicht erwartete Nachzahlung festgesetzt wird.

Es ist immer wieder zu lesen und zu hören, dass mindestens jeder fünfte Steuerbescheid in Deutschland fehlerhaft und damit rechtswidrig ist. Viele Unstimmigkeiten lassen sich zwar durch einen Anruf beim Sachbearbeiter im Finanzamt klären, z.B. bei einem klassischen Zahlendreher oder anderen offensichtlichen Unrichtigkeiten wie Rechenfehlern oder übersehenen Eintragungen in der Steuererklärung.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen z.B. geltend gemachte Werbungskosten vom Finanzamt nicht anerkannt werden das Finanzamt einen Sachverhalt vollständig anders beurteilt als das steuerpflichtige Unternehmen.

Dann müssen betroffene Unternehmen oder Bürger nochmals aktiv werden, um zunächst mittels Einspruch gegen den oder die Steuerbescheide eine Überprüfung und ggf. Korrektur zu erreichen. Ist das nicht erfolgreich, ist die Klage beim Finanzgericht die nächste Etappe.

2. Einspruch gegen Steuerbescheid

So eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt beginnt in der Regel mit dem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, das durch einen Einspruch gegen den vermeintlich rechtswidrigen Steuerbescheid in Gang gesetzt wird. Geradezu erschreckend hoch ist jedoch die Zahl der Fälle, in denen der Einspruch gegen den Steuerbescheid mangels Einhaltung der Einspruchsfrist ohne sachliche Prüfung als unzulässig abgewiesen wird.

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach dessen Erhalt beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Die Begründung kann später noch nachgereicht werden. So ein fristwahrender Einspruch ohne Begründung (Muster eines fristwahrenden Einspruchs) ist immer dann empfehlenswert, wenn die Gründe für die Abweichung gegenüber der Steuererklärung nicht innerhalb der Einspruchsfrist geklärt werden können. Das gleiche gilt, wenn noch eine Besprechung mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt erforderlich ist.

3. Das Einspruchsverfahren

Das Finanzamt hat nun verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen des Einspruchsverfahrens auf den Einspruch zu reagieren.

Ist der Einspruch zulässig und begründet, wird das Finanzamt den Steuerbescheid aufheben oder ändern.

Ist das Finanzamt der Meinung, dass der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hat, wird der Sachbearbeiter zunächst eine Rücknahme des Einspruchs anregen, ggf. verbunden mit einem Hinweis auf die Gefahr einer Verböserung.

Erfolgt keine Rücknahme des Einspruchs und auch keine Abhilfe durch den Sachbearbeiter, gelangt der Einspruch an die Rechtsbehelfsstelle beim Finanzamt. Dort wird Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs erneut prüft und bei fehlender Rechtswidrigkeit eine förmliche Einspruchsentscheidung erlassen. Wird der Einspruch darin ganz oder teilweise zurückgewiesen, ist der Rechtsweg zum Finanzgericht eröffnet.

Die Klage gegen Steuerbescheide

Nunmehr stellt sich für den Steuerpflichtigen (und seinen Steuerberater oder Rechtsanwalt) die Frage,

  • ob,
  • wann,
  • wie und
  • wo

eine Klage gegen die Einspruchsentscheidung zu erheben ist.

Die Frage des „Ob“ richtet sich in erster Linie nach den Erfolgsaussichten einer Klage, die zunächst auf Basis der Einspruchsentscheidung und einer sorgfältigen Analyse vorhandener Rechtsprechung und Fachliteratur zu bewerten sind. Es ist aber auch oft eine Entscheidung der Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung der sehr langen Verfahrensdauer vor den Finanzgerichten.

Die Frage des „Wann“ betrifft vor allem die Klagefrist, die einen Monat beträgt und im Falle eines vorangegangenen Einspruchsverfahrens mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung beginnt.

Die Frage des „Wie“ betrifft das Klageziel, das für die richtige Klageart und die Formulierung des Klageantrags von elementarer Bedeutung ist.

Zu unterscheiden sind im wesentlichen

  • Anfechtungsklage,
  • Verpflichtungsklage,
  • sonstige Leistungsklage und
  • Feststellungsklage.

Die Frage des „Wo“ betrifft den Rechtsweg zum Finanzgericht und die örtliche Zuständigkeit.

Wie Sie sehen, bauen Einspruch und Klage im Steuerrecht aufeinander auf, d.h. eine Klage beim Finanzgericht ist erst dann notwendig und zulässig, wenn der Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht den gewünschten Erfolg hatte.

Einspruch und Klage im Steuerrecht
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