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Rechtsschutz im Steuerrecht

Rechtsschutz im Steuerrecht wird in meiner Kanzlei zunehmend öfter nachgefragt. Dies sind zum einen Streitigkeiten mit dem Finanzamt wegen fehlerhaften oder rechtswidrigen Steuerbescheiden, aber auch Streitigkeiten mit Steuerberatern wegen deren Rechnungen.

Inhalt:

  1. Rechtsschutz im Steuerrecht

Rechtsschutz im Steuerrecht

Rechtsschutz im Steuerrecht mittels Einspruch gegen fehlerhafte oder rechtswidrige Steuerbescheide gehörte schon immer zu den Grundpfeilern in meiner Kanzlei, mal mehr mal weniger. Leider gewinne ich zunehmend den Eindruck, dass die Zahl der fehlerhaften Steuerbescheide in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und dadurch der Aufwand bei der Bearbeitung der jährlichen Steuererklärungen immens gestiegen ist. Vieles lässt sich unbürokratisch am Telefon klären, wenn man mal den zuständigen Sachbearbeiter erreicht. Letzteres ist in den vergangenen Jahren leider immer schwerer geworden, da die Zahl der Teilzeit-Arbeitsplätze offenbar gerade in den Finanzämtern – zumindest aus meiner Sicht – sprunghaft zugenommen hat. Nichts desto trotz zähle ich auch immer mehr schriftliche Einsprüche gegen Steuerbescheide pro Jahr.

Sehr ärgerlich und arbeitsaufwändig waren die Fälle, in denen die Kosten für das betriebliche oder berufliche Arbeitszimmer infolge der Änderung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG mit Wirkung ab 01.01.2007 für nahezu alle Steuerpflichtigen nicht mehr anerkannt wurden. Das „häusliche Arbeitszimmer“ war in den vergangenen Jahren ja immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. In meiner Kanzlei waren vor allem einige Lehrer von der neuen Rechtslage beim beruflichen Arbeitszimmer betroffen, denen in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Zunächst musste ich Einspruch gegen die Steuerbescheide für 2007 und teils auch für 2008 einlegen und diesen begründen. Am 06.07.2010 hat das BVerfG diese gesetzliche Änderung teilweise für verfassungswidrig erklärt, insbesondere für die Berufsgruppen, denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur
Verfügung steht. Inzwischen wurden alle Steuerbescheide geändert und die Kosten für das Arbeitszimmer zumindest in Höhe von EUR 1.250,00 anerkannt.

Hier ist die Situation der Betroffenen sehr unbefriedigend, da diese meist auf den Kosten eines Einspruchs gegen rechtswidrige Steuerbescheide sitzen bleiben. Die Möglichkeit zur Klage auf Schadenersatz im Wege der Amtshaftung ist in diesen Fällen unzureichend, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum potentiellen Erfolg steht. Meist geht es ja nur um geringe Beträge, die für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid anfallen. Trotzdem müsste es hier eine bessere Regelung geben, damit Steuerpflichtige im Falle verfassungswidriger Gesetze nicht mit zusätzlichen Steuerberatungskosten belastet werden, für deren Veranlassung der Staat die Verantwortung trägt.

Rechtsschutz im Steuerrecht
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