Befindet sich bei Betriebsaufgabe eines Unternehmers oder Freiberuflers ein häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Betriebsvermögen, ist insoweit ein Aufgabegewinn zu ermitteln und zu versteuern. Diesbezüglich ist ein aktuelles Urteil des BFH vom 16.06.2020 von großer Bedeutung.