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Einkommensteuer

Reichensteuer

Seit 2007 gibt es die sog. Reichensteuer, ein Steuerzuschlag von 3 Prozentpunkten, mit dem ein besonders hohes zu versteuerndes Einkommen über den Spitzensteuersatz hinaus zusätzlich belastet wird (§ 32a Abs. 1 EStG). Der Spitzensteuersatz liegt seit 01.01.2005 bei 42 %…