Der Umfang der Aufgaben und Pflichten des Testamentsvollstreckers ergibt sich in erster Linie aus der Art der Testamentsvollstreckung, die vom Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen angeordnet wurde. Zu unterscheiden zwischen zwischen einer gegenständlich beschränkten Testamentsvollstreckung, Abwicklungs-, Verwaltungs- und…