Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist zum 01.01.1983 in Kraft getreten und verfolgt den sozialen Schutz selbständiger Künstler und Publizisten in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Versicherungspflicht selbständiger Künstler und Publizisten
Die Versicherungspflicht selbständiger Künstler und Publizisten gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sofern eine beherrschende Stellung oder Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung gegeben ist. Das Gleiche gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer mit geistiger Oberleitung. Selbständige Künstler und Publizisten unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Versicherungspflicht…