Genauso wie im Bereich der gewerblichen oder beruflichen Selbständigkeit ist die Einkunftserzielungsabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) auch bei Vermietung und Verpachtung vom Immobilien Voraussetzung dafür, dass Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Gewinnerzielungsabsicht im Steuerrecht
Das Finanzamt nimmt regelmäßig eine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht vor, wenn in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren Verluste aus einer selbständigen Tätigkeit entstehen. Eine solche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht betrifft insbesondere Existenzgründer, Freiberufler und Künstler mit längerer Anlaufzeit. Die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht erfolgt aber…