Menü

Rechtsschutz

Rechtsweg zum Finanzgericht

Bundesfinanzhof in München

Der Rechtsweg zum Finanzgericht ist bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gem. § 33 FGO nur in den dort abschließend aufgezählten Fällen eröffnet. Alle übrigen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art gehören vor das allgemeine Verwaltungsgericht, soweit es nicht um eine sozialrechtliche Streitigkeit ist.…