Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (GWG) können ab 2018 sofort als Betriebsausgaben abgeschrieben werden, wenn diese die Schwelle von EUR 800,00 nicht überschreiten. Diese Möglichkeit zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter gilt nicht nur bei Einkünften aus Gewerbebetrieb,…