
Nur ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung schafft beim geschäftsführenden oder mitarbeitenden Gesellschafter einer GmbH die notwendige Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht. Beim geschäftsführenden Gesellschafter ist die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens zu Beginn der Beschäftigung ohnehin obligatorisch. Eine…