Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, in der nach dem Tod eines Menschen verbindlich festgestellt wird, wer und mit welchem Anteil zu den Erben gehört und ggf. welchen Verfügungsbeschränkungen der oder die Erben unterliegen.
Aufgaben und Pflichten des Testamentsvollstreckers
Der Umfang der Aufgaben und Pflichten des Testamentsvollstreckers ergibt sich in erster Linie aus der Art der Testamentsvollstreckung, die vom Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen angeordnet wurde. Zu unterscheiden zwischen zwischen einer gegenständlich beschränkten Testamentsvollstreckung, Abwicklungs-, Verwaltungs- und…