Eine isolierte Klage auf Titelherausgabe wird erforderlich, wenn eine titulierte Schuld durch Erfüllung des Schuldners erloschen ist, aber der Gläubiger den Vollstreckungstitel dennoch nicht herausgeben will.
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Eine isolierte Klage auf Titelherausgabe wird erforderlich, wenn eine titulierte Schuld durch Erfüllung des Schuldners erloschen ist, aber der Gläubiger den Vollstreckungstitel dennoch nicht herausgeben will.