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Verlustvortrag

Verlust im Steuerrecht

Ein Verlust im Steuerrecht ist ein negativer Saldo aus Einnahmen minus Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten im Rahmen einer Einkunftsart, insbesondere der negative Gewinn bei Gewinneinkünften oder der Überschuß der Werbungskosten über die Einnahmen bei Überschußeinkünften.

Verluste im Steuerrecht

Soweit Verluste aus einem Gewerbebetrieb oder aus einer selbständigen Tätigkeit in einem Veranlagungszeitraum nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können (Verlustausgleich), sind diese zunächst grundsätzlich mit positiven Einkünften im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum zu verrechnen (Verlustrücktrag). Soweit die entstandenen Verluste…