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Rückforderung Kreditgebühren bei Immobilienkredit

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. mit Sitz in Berlin bejaht auch im Falle eines dinglich gesicherten Immobilienkredits Ansprüche auf Rückforderung gezahlter Kreditgebühren.

Rückforderung bezahlter Kreditgebühren

Zum Anspruch auf Rückforderung bezahlter Kreditgebühren verweise ich zunächst auf meinen Artikel vom 30.06.2014, in dem ich auch auf die Anwendbarkeit der BGH-Rechtsprechung auf Kredite selbständiger Unternehmer und Freiberufler eingegangen bin. Dort habe ich zu den Urteilen des BGH vom 13.05.2014 in Sachen Rückforderung bezahlter Kreditgebühren wie folgt ausgeführt:

Liest man sich die Entscheidungsgründe … durch, geht es dort nicht nur um die besonderen Vorschriften zu Verbraucherkrediten gem. §§ 491 ff BGB. Vielmehr kommt der BGH nach sorgfältiger Begründung zum Ergebnis, dass die Erhebung eines zusätzlichen, laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts auf Basis Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegt, weil es sich um eine kontrollfähige Preisnebenabrede handelt. Dieser Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB hält die Erhebung eines zusätzlichen, laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts nicht Stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 488 Abs. 1 S. 2 BGB unvereinbar ist. Nach dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 S. 2 BGB werden die anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins gedeckt. Für ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt auf Basis Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist daneben grundsätzlich kein Raum, weil dies von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht. Diese Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt selbstverständlich auch für Verträge mit einem gewerblichen Unternehmer oder mit einem selbständigen Freiberufler, § 310 Abs. 1 S. 1 BGB. Anders als bei Verträgen mit Verbrauchern ist jedoch § 307 BGB die alleinige Grundlage der Inhaltskontrolle, da die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht anwendbar sind.

Im Anschluß an diese Rechtsprechung entwickelten die Banken und Sparkassen enorme Phantasie, warum die Urteile des BGH „nur“ für Verbraucher und nur im Falle der Verbraucherkredite gem. §§ 491 ff BGB gelten sollen. In den Fällen von Darlehen an selbständige Unternehmer und Freiberufler weigern sich die Banken und Sparkassen genauso wie in den Fällen von Immobilienkrediten, bezahlte Kreditgebühren zu erstatten.

Rückforderung Kreditgebühren beim Immobilienkredit

Dies könnte sich nun zumindest für die Sparkassen ändern, nachdem der Deutsche Sparkassen- und Giroverband im Rahmen eines Schlichterspruchs entschieden hat, dass keine Gründe ersichtlich sind, warum die Rechtsprechung des BGH zum Bearbeitungsentgelt nicht auch auf die Fälle eines Immobilienkredits anwendbar sein soll.

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen veröffentlicht hat, heißt es in dem Schlichtungsvorschlag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands wörtlich:

„Es sind keine durchschlagenden Gründe ersichtlich, warum die Rechtsprechung des BGH zum Bearbeitungsentgelt nicht auch auf einen Immobilienkredit anwendbar sein soll. Es lässt sich nicht schließen, dass für die im Zusammenhang mit Grunderwerb oder Baumaßnahmen stehenden, dinglich gesicherten, nicht gewerblichen Finanzierungen etwas anderes zu gelten habe. Die Rechts- und Interessenlage ist nämlich vergleichbar.“

Damit hat sich eine weitere namhafte Stelle dazu geäußert, dass die Rechtsprechung des BGH keineswegs nur auf Verbraucherkredite anzuwenden ist.

Rückforderung Kreditgebühren bei Immobilienkredit
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