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Soforthilfe: Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Der Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2020 ist eine weitere Maßnahme zur Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Krise. Bislang wird diese Erleichterung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2020

Die Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2020 ist eine schnelle und effektive Sofortmaßnahme zur Unterstützung betroffener Unternehmen in der Corona-Krise. Aktuell ist dies möglich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Für den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist nur die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung mit dem Wert 0,00 Euro erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist in der Praxis also schnell und einfach zu realisieren:

  • Bereich Dauerfristverlängerung und Anmeldung Sondervorauszahlung auswählen.
  • Kennzeichen „Berichtige Anmeldung“ setzen.
  • Summe der USt-Vorauszahlungen manuell mit „0“ erfassen.
  • Elektronische Übermittlung der Anmeldung an das zuständige Finanzamt.

Bitte informieren Sie sich in den anderen Bundesländern selbst, ob diese Art der Soforthilfe für Unternehmen ebenfalls möglich ist.

Soforthilfe: Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
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