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Überblick zum Unternehmenskauf

Ein Unternehmenskauf ist in den meisten Fällen ein komplexer Vorgang, der neben Fragen des Steuer- und Gesellschaftsrechts in der Regel viele weitere Rechtsbereiche berührt. Der Ablauf eines Unternehmenskaufs erfolgt meist in mehreren Etappen, beginnend mit einem Letter of Intent.

Inhalt:

  1. Letter of Intent
  2. Due-Diligence-Prüfung
  3. Kaufvertrag zum Unternehmenskauf

1. Letter of Intent

Ein Unternehmenskauf wird meist mit einem Letter of Intent eingeleitet, in dem der Käufer sein Interesse am Erwerb des Unternehmens ausdrückt. Es handelt sich um eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung als Grundlage für die folgenden Verhandlungen.

2. Due-Diligence-Prüfung

Es folgt eine Due-Diligence-Prüfung mit Hilfe eines Rechtanwalts und/oder Wirtschaftsprüfers, die auf eine systematische Erfassung der Stärken und Schwächen des Unternehmens abzielt. Verbunden damit ist eine Analyse der Ertragsaussichten und Risiken und darauf aufbauend eine erste Unternehmensbewertung. Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung wird regelmäßig auch untersucht, ob in der Vergangenheit die steuerlichen Angelegenheiten und Pflichten zuverlässig erledigt wurden. Je nach Umfang sind nicht nur Rechtsanwälte und/oder Wirtschaftsprüfer beteiligt, sondern bei besonders großen Unternehmen auch Investmentbanken.

Wer sich beim Unternehmenskauf professionelle Hilfe nicht leisten kann oder nicht will, sollte eine Due-Diligence-Prüfung zumindest anhand einer professionellen Checkliste vornehmen, die Punkt für Punkt abgearbeitet wird.

3. Kaufvertrag zum Unternehmenskauf

Im Anschluß an die Due Dilligence Prüfung beginnt die Arbeit an dem Kaufvertrag (Muster Kaufvertrag zum Unternehmenskauf), der auch sehr oft vor einem Notar abgeschlossen wird, wobei dies zur Wirksamkeit des Unternehmenskaufs nicht erforderlich ist. Handelt es um die Beteiligung an einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH & Co. KG, bedarf der Kaufvertrag (Muster Kaufvertrag Beteiligung) jedoch zwingend der notariellen Beurkundung. Bei größeren Übernahmen sind zudem kartellrechtliche Aspekte zu prüfen.

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