Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen der Rechtsform der GmbH (= MoMiG) in Kraft getreten. Ohne Zweifel handelt es sich um die wichtigste Reform des GmbH-Rechts und des GmbH-Gesetzes, das immerhin seit 1892 in Kraft ist.
Inhalt:
- Notwendigkeit der GmbH-Reform
- Ziele der GmbH-Reform
- Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Weitere Infos zur GmbH-Reform
1. Notwendigkeit der GmbH-Reform
Die Notwendigkeit zur Reform des GmbH-Rechts und des GmbH-Gesetzes ergab sich auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere durch dessen Urteil in der Rechtssache Inspire Art vom 30. September 2003 (Rs. C-167/01). In deren Schatten hatte sich die Rechtsform der Limited in Deutschland zunehmend ausgeweitet. Ferner bestand auch im Hinblick auf das Eigenkapitalersatzrecht Bedarf an einer grundlegenden gesetzlichen Neuordnung des GmbH-Rechts.
2. Ziele der Reform des GmbH-Rechts
Eines der Ziele des Gesetzgebers war es, die Rechtsform der GmbH in gleicher Weise für Existenzgründer und den Mittelstand attraktiver zu gestalten. Stichwortartig lassen sich die wesentlichen Ziele des Gesetzgebers wie folgt zusammenfassen:
- Erleichterung und Beschleunigung einer Unternehmensgründung in der Rechtsform einer GmbH,
- Stärkung der Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand und
- Beschränkung der Mißbrauchsmöglichkeiten durch den Einsatz einer GmbH.
Letzteres wurde gerade in der Praxis häufig beklagt.
3. Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Ein zentraler Baustein der GmbH-Reform war die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als sog. Rechtsformvariante zur GmbH. Diesbezüglich war die Erweiterung des GmbH-Gesetzes vor allem für Kleinunternehmer bzw. Existenzgründer mit wenig Kapital sehr interessant. Die UG (haftungsbeschränkt) bietet sich aber auch für Einsatzzwecke an, die sich nicht nach außen darstellen müssen. Als Beispiele kann man die Holding und Grundstücksgesellschaften nennen. Mit der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) als Mini-GmbH hat der Gesetzgeber insbesondere den Kampf gegen den Vormarsch der Limited angetreten. Inzwischen lässt sich auch feststellen, dass der Siegeszug der Limited in Deutschland zumindest gestoppt wurde. Aus meiner Sicht besteht jedenfalls kein vernünftiger Grund mehr, in Deutschland eine Limited zu gründen.
4. Weitere Infos zur GmbH-Reform
Im Rahmen meiner Webseite zur Existenzgründung und Unternehmensführung habe ich ausführliche Erläuterungen zu den Einzelheiten der GmbH- Reform veröffentlicht.