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Wie man eine Holding gründen kann

Erfolgreiche Unternehmer möchten gerne eine Holding gründen, um ihr neues oder bestehendes Unternehmen optimal zu strukturieren. Diesbezüglich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Holdingstruktur zu errichten, aber die klassische Methode beinhaltet mindestens zwei Kapitalgesellschaften, welche als Mutter- und Tochtergesellschaft fungieren. Die Tochtergesellschaft wird dabei als GmbH gegründet, während die Muttergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) agieren kann. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine GmbH & Co. KG als übergeordnete Holdinggesellschaft einzubinden. In diesem Artikel schauen wir uns die verschiedenen Varianten näher an, insbesondere auch die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Holding.

Inhalt:

  1. Varianten zur Errichtung einer Holdingstruktur
  2. Einzelunternehmen in Holding umwandeln
  3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts umwandeln in Holding
  4. Holding mit zwei neuen Kapitalgesellschaften gründen
  5. Holding mit zwei bestehenden Kapitalgesellschaften gründen
  6. Holding gründen mittels qualifiziertem Anteilstausch

1. Varianten zur Errichtung einer Holdingstruktur

Die Errichtung einer Holding-Struktur kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, wobei der optimale Ansatz von der jeweiligen Ausgangssituation abhängig ist.

1.1. Unterschiedliche Ausgangssituationen

Häufig besteht bereits ein Einzelunternehmen, das in eine Holdingstruktur umgewandelt werden soll (siehe Kapitel 2). Eine ähnliche Vorgehensweise ist anzuwenden, wenn es um eine bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts geht (siehe Kapitel 3).

Die einfachste und schnellste Methode zur Errichtung einer Holdingstruktur ist die Gründung der Holding-GmbH (oder UG haftungsbeschränkt) im Rahmen der Existenzgründung, welche dann im nächsten Schritt die operative GmbH gründet (siehe Kapitel 4). Auf diesem Wege lassen sich auch neue Geschäftsideen oder Projekte realisieren, die noch nicht Gegenstand eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft sind.

Etwas komplexer gestaltet sich die Situation, wenn zwei bestehende Kapitalgesellschaften in eine Holdingstruktur umgewandelt werden sollen (siehe Kapitel 5).

Die letzte hier zu besprechende Variante betrifft den Fall, dass bereits eine operative GmbH vorhanden ist und eine Holding-GmbH bzw. eine UG haftungsbeschränkt im Wege des Anteilstauschs hinzugefügt wird (siehe Kapitel 6).

1.2. Varianten zur Errichtung einer Holding

Die erste Variante beinhaltet die Gründung zweier Kapitalgesellschaften, die zukünftig als Mutter- und Tochtergesellschaft fungieren. Dies kann in verschiedenen Kombinationen realisiert werden, wobei immer eine GmbH als Tochtergesellschaft und eine GmbH oder UG haftungsbeschränkt als Muttergesellschaft zu empfehlen ist.

Die zweite Variante besteht in der Errichtung einer Holding aus mindestens zwei schon bestehenden Kapitalgesellschaften. Dabei übernimmt eine Kapitalgesellschaft die Rolle der Holding-GmbH oder Holding-UG, während die zweite Kapitalgesellschaft als operative GmbH dient.

Die dritte Variante sieht die nachträgliche Gründung einer Holding-GmbH oder Holding-UG (haftungsbeschränkt) vor, gefolgt von der Einbringung der Anteile an einer zweiten Kapitalgesellschaft mittels qualifiziertem Anteilstausch gem. § 21 UmwStG. Bei der nachträglichen Gründung einer Holding-GmbH oder Holding-UG (haftungsbeschränkt) ist allerdings eine 7-jährige Sperrfrist zu beachten, wenn man dies steuerfrei realisieren möchte.

Zusammenfassend hängt die Wahl der optimalen Vorgehensweise zur Errichtung einer Holdingstruktur von der jeweiligen Ausgangssituation ab. Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um die bestmögliche Lösung für das eigene Unternehmen zu finden. Dabei sollten steuerliche und rechtliche Aspekte ebenso wie unternehmerische und strategische Ziele berücksichtigt werden.

2. Einzelunternehmen in Holdingstruktur umwandeln

Wollen Sie auch die steuerlichen Vorteile einer GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen nutzen, muss das Einzelunternehmen in eine Holding umgewandelt werden. Hierfür ist ein zweistufiges Verfahren erforderlich.

Im ersten Schritt erfolgt die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH. Anschließend werden die Anteile an dieser operativen GmbH in eine neu zu gründende Holding-GmbH eingebracht. Dabei ist zu beachten, dass sowohl bei der Umwandlung des Einzelunternehmens in eine operative GmbH als auch mit der Einbringung der Anteile in die Holding-GmbH eine Sperrfrist von sieben Jahren entsteht. Ein früherer Verkauf löst jeweils eine rückwirkende Besteuerung der stillen Reserven aus. Auch im Nachhinein müssen einige Formalien zu beachten, um eine rückwirkende Besteuerung dieser Vorgänge zu vermeiden.

Für die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH gibt es mehrere Optionen, die jeweils mit verschiedenen Vor- und Nachteilen verbunden sind. Neben der Ausgliederung des Einzelunternehmens in eine GmbH oder der Einbringung gibt es in der Praxis noch weitere Alternativen, die jedoch ihre Tücken haben. Sowohl die Ausgliederung als auch die Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH kann im Rahmen einer Neugründung einer GmbH (Sachgründung) oder einer Kapitalerhöhung (Sachkapitalerhöhung) erfolgen.

An dieser Stelle ist es wichtig, die jeweiligen Vor- und Nachteile zu verstehen oder einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um gemeinsam zu entscheiden, welcher Weg der richtige ist.

Die Einbringung der Anteile an der operativen GmbH in die Holding-GmbH erfolgt durch einen sogenannten Anteilstausch gem. § 21 UmwStG. Dabei tauscht der bisherige Einzelunternehmer seine Anteile an der operativen GmbH gegen Anteile an der Holding-GmbH. Mit dem Erwerb der Anteile an der operativen GmbH entsteht die Holding-GmbH, die Ihnen anschließend weitere steuerliche Vorteile bietet. Der Unternehmensgegenstand der Holding-GmbH besteht darin, die Beteiligung an der operativen GmbH (vormals Ihr Einzelunternehmen) zu halten und zu verwalten.

3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umwandeln in Holding

Bei der Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine Holdingstruktur bestehen ähnliche Hürden wie bei der zuvor erläuterten Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Holdingstruktur. Im ersten Schrift ist die GbR in eine GmbH umzuwandeln, was auf unterschiedlichen Wegen zu realisieren ist.

Es handelt sich um eine Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, die entweder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Verschmelzung, Ausgliederung), durch Formwechsel oder im Wege der Einzelrechtsnachfolge als Einbringung in eine bestehende GmbH oder zur Neugründung durchgeführt werden kann. Alle Alternativen haben ihre Vor- und Nachteile, die gegeneinander abzuwägen sind. Die goldene Lösung für alle Fälle gibt es in der Praxis jedoch leider nicht.

4. Holding gründen mit zwei neuen Kapitalgesellschaften

Da sich eine Holding-GmbH nicht grundlegend von einer klassischen GmbH unterscheidet, verläuft die Gründung nach dem gleichen Schema ab wie bei der Gründung einer GmbH. Wer eine UG (haftungsbeschränkt) als Holding-UG etablieren möchte, orientiert sich an dem Schema zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), das im wesentlichen der Gründung einer GmbH entspricht, mit Ausnahme der Höhe des Stammkapitals. Im Übrigen verweise ich auf meine Gründungspakete zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).

Bei der Holding-GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, und die Gründungskosten liegen bei etwa 1.000 Euro. Im Falle einer UG (haftungsbeschränkt) als Muttergesellschaft sollte das Stammkapital nicht unter 1.000 Euro liegen. Allerdings benötigt die UG (haftungsbeschränkt) dann zusätzliches Kapital, um zunächst zumindest den hälftigen Betrag des Stammkapitals der GmbH einzuzahlen.

Falls die operative GmbH mehrere Gesellschafter haben soll, ist eine homogene Struktur zu empfehlen. Das bedeutet, dass alle Gesellschafter der operativen GmbH sich über ihre eigene Holding-GmbH oder Holding-UG daran beteiligen. Gegebenenfalls ist hier noch Aufklärungsarbeit erforderlich, wobei ich zu Beginn meinen Artikel über die Möglichkeiten der Holding zum Steuern sparen empfehlen würde.

Holding-GmbH und operative Tochter-GmbH kann man sogar mit einer einmaligen Einzahlung des Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 Euro gründen. Zunächst erfolgt die Gründung der Holding-GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro. Anschließend verwendet diese das eingezahlte Kapital, um die Einlagen auf das Stammkapital der Tochter-GmbH zu erbringen. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Kaskadengründung. Mit der einmaligen Einzahlung des Stammkapitals lassen sich also zwei GmbHs gründen, was für viele sicherlich überraschend ist.

5. Holding gründen mit zwei bestehenden Kapitalgesellschaften

Eine Holdingstruktur kann auch nachträglich errichtet werden, indem die Anteile an einer bereits bestehenden operativen GmbH im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs gem. § 21 UmwStG in eine bestehende GmbH eingebracht werden. Diese fungiert dann zukünftig als Holding.

Dieser Weg ist empfehlenswert, wenn die Gewinne der operativen GmbH dauerhaft so hoch sind, dass sie aus steuerlichen Gründen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können und aus Haftungsgründen auch nicht in der Gesellschaft verbleiben sollen.

6. Holding gründen mittels qualifiziertem Anteilstausch

Mithilfe des qualifizierten Anteilstauschs gem. § 21 UmwStG kann man auch nachträglich eine Holdingstruktur schaffen, wenn die operative GmbH schon besteht. In diesem Fall werden die Anteile an der operativen GmbH in die übernehmende Holding-GmbH eingebracht, um so die steuerlichen Vorteile der Holdingstruktur zu nutzen. Unter Einhaltung der Voraussetzungen für den qualifizierten Anteilstausch lässt sich dieser Vorgang auch ohne Aufdeckung der stillen Reserven in den Anteilen an der operativen GmbH durchführen. Der qualifizierte Anteilstausch ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Einzelunternehmen (siehe Kapital 2) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (siehe Kapitel 3) in eine Holdingstruktur umgewandelt werden sollen.

Mit Rechtsanwalt zur Holding-GmbH

Mit meiner Steuerkanzlei im Münchner Süden habe ich mich auf die Beratung von Existenzgründern, Unternehmern und selbständigen Freiberuflern spezialisiert. Die Gründung einer GmbH sowie die Umwandlung und Einbringung von Unternehmen in eine GmbH gehören zu meinen täglichen Aufgaben. Deshalb stehe ich Ihnen bei der Umwandlung Ihres Unternehmens in eine Holding kompetent zur Seite und begleite Sie durch alle erforderlichen Schritte – und natürlich auch darüber hinaus. Nutzen Sie für die Gründung einer Holding gerne eines meiner maßgeschneiderten GmbH-Gründungspakete.

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