Menü

Umwandlungsgesetz (UmwG)

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) ist Teil des Gesellschaftsrechts und regelt die Umwandlung von Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Es ist am 01.01.1995 erstmals in Kraft getreten. Inhaltlich ist das UmwG in mehrere Bücher aufgebaut, welche wiederrum in mehrere Teile gegliedert sind.

Inhalt:

  1. Möglichkeiten von Umwandlungen
  2. Verschmelzung
  3. Spaltung
  4. Vermögensübertragung
  5. Formwechsel
  6. Strafvorschriften und Zwangsgelder
  7. Übergangs- und Schlussvorschriften

1. Möglichkeiten von Umwandlungen

Nach § 1 Abs. 1 UmwG gibt es für Unternehmen mit Sitz in Deutschland folgende Möglichkeiten zur Umwandlung:

  • Verschmelzung;
  • Spaltung;
  • Vermögensübertragung;
  • Formwechsel.

Die Besonderheit der Umwandlungen gem. Umwandlungsgesetz (UmwG) besteht darin, dass von Gesetzes wegen eine Gesamtrechtsnachfolge angeordnet wird.

2. Verschmelzung nach Umwandlungsgesetz

  1. Teil: Allgemeine Vorschriften zur Verschmelzung, §§ 2 bis 38
    1. Abschnitt: Möglichkeit der Verschmelzung, §§ 2 und 3
    2. Abschnitt: Verschmelzung durch Aufnahme, §§ 4 bis 35
    3. Abschnitt: Verschmelzung durch Neugründung, §§ 36 bis 38
  2. Teil: Besondere Vorschriften zur Verschmelzung, §§ 39 bis 122
    1. Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften, §§ 39 bis 45e
    2. Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von GmbHs, §§ 46 bis 59
    3. Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften, §§ 60 bis 77
    4. Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von KGaA, § 78
    5. Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften, §§ 79 bis 98
    6. Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine, §§ 99 bis 104a
    7. Abschnitt: Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände, §§ 105 bis 108
    8. Abschnitt: Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, §§ 109 bis 119
    9. Abschnitt: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters, §§ 120 bis 122
    10. Abschnitt Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, §§ 122a bis 122l

3. Spaltung nach Umwandlungsgesetz

  1. Teil: Allgemeine Vorschriften zur Spaltung, §§ 123 bis 137
    1. Abschnitt: Möglichkeit der Spaltung, §§ 123 bis 125
    2. Abschnitt: Spaltung zur Aufnahme, §§ 126 bis 134
    3. Abschnitt: Spaltung zur Neugründung, §§ 135 bis 137
  2. Teil: Besondere Vorschriften zur Spaltung §§ 138 bis 173
    1. Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von GmbHs, §§ 138 bis 140
    2. Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und KGaA, §§ 141 bis 146
    3. Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften, §§ 147 und 148
    4. Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine, § 149
    5. Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände, § 150
    6. Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, § 151
    7. Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns, §§ 152 bis 160
    8. Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen, §§ 161 bis 167
    9. Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften, §§ 168 bis 173

4. Vermögensübertragung

  1. Teil: Möglichkeit der Vermögensübertragung §§ 174 und 175
  2. Teil: Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand, §§ 176 und 177
    1. Abschnitt: Vollübertragung, § 176
    2. Abschnitt: Teilübertragung, § 177
  3. Teil: Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen, §§ 178 bis 189
    1. Abschnitt: Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, §§ 178 und 179
    2. Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, §§ 180 bis 184
    3. Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschafte oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen, §§ 185 bis 187
    4. Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, §§ 188 und 189

5. Formwechsel nach Umwandlungsgesetz

  1. Teil: Allgemeine Vorschriften zum Formwechsel §§ 190 bis 213
  2. Teil: Besondere Vorschriften zum Formwechsel §§ 214 bis 304
    1. Abschnitt: Formwechsel von Personengesellschaften, §§ 214 bis 225c
    2. Abschnitt: Formwechsel von Kapitalgesellschaften, §§ 226 bis 257
    3. Abschnitt: Formwechsel eingetragener Genossenschaften, §§ 258 bis 271
    4. Abschnitt: Formwechsel rechtsfähiger Vereine, §§ 272 bis 290
    5. Abschnitt: Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, §§ 291 bis 300
    6. Abschnitt: Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, §§ 301 bis 304

6. Strafvorschriften und Zwangsgelder

Im 6. Buch des Umwandlungsgesetzes sind die Strafvorschriften und Zwangsgelder enthalten.

7. Übergangs- und Schlussvorschriften

Das 7. Buch des Umwandlungsgesetzes enthält die Übergangs- und Schlußvorschriften.

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Tagged on: