Wollen Unternehmen oder selbständige Freiberufler erstmals einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie zunächst eine Betriebsnummer beantragen. Die achtstellige Betriebsnummer ist erforderlich, um die Meldepflichten im Zusammenhang der Beschäftigung von Mitarbeitern zu erfüllen und eine korrekte Zuordnung der Beitragszahlungen zu ermöglichen.
Betriebsnummer
Die Betriebsnummer dient zur Identifikation eines Unternehmens im Bereich des Sozialversicherungsrechts und besteht aus einer Zahl mit 8 Ziffern. Unternehmen erhalten die Betriebsnummer auf entsprechenden Antrag vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.