Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat mit einem engmaschigen System der sozialen Absicherung der Bürger in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Insbesondere Arbeitgeber und Unternehmen mit freien Mitarbeitern müssen sich mit den unterschiedlichsten Regelungen und Grundsätzen zur Sozialversicherungspflicht auseinandersetzen. Der…
Bewirtungskosten im Steuerrecht



Während geschäftliche Bewirtungskosten gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nur zu 70% als Betriebsausgaben gewinnmindernd abgezogen werden dürfen, sind betrieblich veranlasste Bewirtungskosten in vollem Umfang abziehbar. Es ist also zu unterscheiden zwischen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass und betrieblich veranlassten Bewirtungskosten, wobei betrieblich veranlasste Bewirtungskosten gesetzlich nicht geregelt werden.