Menü

Risiko der Berufsunfähigkeit

Das Risiko der Berufsunfähigkeit betrifft jeden Vierten vor Eintritt in die Rente und nur ein Bruchteil der Betroffenen (10 %) ist durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vor den teils dramatischen Folgen geschützt. In der Praxis unterscheidet man die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU, BU) und die mit anderen Versicherungen kombinierte BU-Zusatzversicherung (BUZ).

Inhalt:

  1. Risiko Berufsunfähigkeit
  2. Was ist Berufsunfähigkeit und wer wird berufsunfähig
  3. Fehlende staatliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
  4. Ermittlung der Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit

1. Risiko der Berufsunfähigkeit

Der Staat hat sich aus der finanziellen Unterstützung im Falle einer Berufsunfähigkeit nahezu komplett zurückgezogen. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Betroffenen mit Geburtsdatum ab 1961 nur noch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit eine Mini-Rente. Voraussetzung für den Erhalt dieser staatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente ist jedoch eine Einzahlung von mindestens fünf Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung. Anderenfalls wird auch diese nicht gewährt. Wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, erlebt in den meisten Fällen einen eklatanten Verdienstausfall, der sich durch andere Tätigkeiten kaum kompensieren lässt. Damit verbunden ist meist auch ein schmerzhafter Verlust der bisherigen sozialen Stellung. Zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit gehören vor allem psychische Erkrankungen und Schäden an Wirbelsäule, Gelenken, Muskeln oder Knochen. Das Risiko der Berufsunfähigkeit muss daher eigenverantwortlich durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden, sofern ein individuelles Risiko besteht und die Einkunftsmöglichkeiten in erster Linie auf dem erlernten und ausgeübten Beruf beruhen.

2. Wen betrifft das Risiko Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit ist nicht mit Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen. Wer wegen eines Bandscheibenschadens seinen Beruf als Maurer nicht mehr ausüben kann, ist oft noch in der Lage, als Verkäufer im Fachhandel zu arbeiten. Er ist zwar infolge des Bandscheibenschadens berufsunfähig, aber eben nicht erwerbsunfähig. In diesen Fällen des gesundheitsbedingten Zwangsausstiegs aus dem alten Beruf ist es sehr schwer, sich auf die Anforderungen einer neuen Tätigkeit einzustellen bzw. angemessene Arbeit zu finden. Bereits jeder 4. kann heute aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr bis zum Rentenalter ausführen und wird vorzeitig berufsunfähig. Die wenigsten davon haben für diesen Fall eine adäquate Absicherung, geschweige denn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige haben zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, aber die Versorgungslücke zu niedrig angesetzt oder bei den wichtigen Versicherungsbedingungen nicht genau hingeschaut.

Zu den häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit gehören psychische Erkrankungen und Schäden an Wirbelsäule, Gelenken, Muskeln oder Knochen. Es ist daher ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine Berufsunfähigkeit nur durch Unfälle eintritt und somit durch eine private Unfallversicherung ausreichend abgesichert werden kann.

Grundsätzlich besteht das Risiko einer Berufsunfähigkeit wegen Unfall oder aus gesundheitlichen Gründen in jedem Beruf. Besonders gefährdet sind allerdings Berufe, bei denen schwere körperliche Arbeiten verrichtet werden oder in denen seelisch stark belastende Tätigkeiten ausgeübt werden. Daher ist das Gesundheitsrisiko oder die Unfallgefahr für Handwerker naturgemäß höher als für Freiberufler oder Künstler. Ein besonderes Risiko der Berufsunfähigkeit besteht für Menschen mit Vorerkrankungen und für Extremsportler.

3. Fehlende staatliche Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit

Der Staat hat sich aus der finanziellen Unterstützung der Betroffenen im Falle einer Berufsunfähigkeit nahezu komplett zurückgezogen, d.h. eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht (mehr). Für alle ab 1961 Geborenen wurde die frühere Berufsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsunfähigkeitsrente ersetzt, deren Höhe davon abhängig ist, wie viele Stunden die Betroffenen täglich noch arbeiten können – in irgendeiner Tätigkeit.

Achtung: Wer berufsunfähig ist, muss nicht erwerbsunfähig sein. Bei einem früheren Bruttomonatseinkommen von 3.000,00 Euro bekommt man im Falle der Erwerbsunfähigkeit nur die halbe Rente von ca. 475,00 Euro, wenn man noch mehr als drei Stunden täglich irgendwie und irgendwo arbeiten kann. Wer mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist – in einer beliebigen Tätigkeit – erhält gar keine Unterstützung. Den vollen Satz von rund 945,00 Euro gibt es nur, wenn man den Nachweis erbringen kann, dass man nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Alle 3 Jahre werden die Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeit durch eine wiederholte Leistungsprüfung gecheckt.

4. Ermittlung der Versorgungslücke

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist in vielen Berufsgruppen dringend zu empfehlen und meist günstiger zu haben, als viele denken. Ein Vergleich der Anbieter im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen bringt die richtige Versicherung meist schnell ans Licht. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist entscheidend von der Versorgungslücke abhängig. Die Versorgungslücke im Falle der Berufsunfähigkeit ist die Differenz des bisherigen Einkommens abzüglich aller sonstigen Einkünfte, die auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter anfallen, also z.B. Einkünfte aus Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen.

Hierbei ist zu beachten, dass eine private Berufsunfähigkeitsrente nur für den Zeitraum gezahlt wird, in dem man normalerweise erwerbstätig ist, also bestenfalls bis zum 65. oder 67. Lebensjahr. Bei Eintritt in den Ruhestand fallen diese Leistungen somit weg. Auch für den nachfolgenden Zeitraum muss jedoch vorgesorgt sein.