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Rechtsformen und Rechtsformwahl

In Deutschland stehen einem oder mehreren Existenzgründern diverse Rechtsformen zur Verfügung, zwischen denen sie wählen können (Rechtsformwahl). Neben dem klassischen Einzelunternehmen für Solo-Gründer unterscheidet man grundsätzlich zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Die in Deutschland verfügbaren Rechtsformen weichen teils erheblich von einander ab, sowohl in Fragen des erforderlichen Kapitals und der Gründungskosten als auch in der Organisation und Haftung der geschäftsführenden Personen und Gesellschafter. Unterschiede bestehen nicht nur zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, sondern auch innerhalb dieser Gruppen. Es ist daher wichtig, sich vor der Existenzgründung mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen der einzelnen Rechtsformen zu beschäftigen, um die beste für die eigenen Zwecke auszuwählen.

Inhalt:

  1. Rechtsformen in Deutschland im Überblick
  2. Wichtige Kriterien für die Rechtsformwahl
  3. GmbH ist beliebteste Rechtsform in Deutschland
  4. Einzelunternehmen oder GmbH
  5. Personengesellschaften
  6. Kapitalgesellschaften
  7. Mischformen
  8. Europäische Rechtsformen

1. Rechtsformen in Deutschland im Überblick

Der Klassiker für Solo-Existenzgründer ist das Einzelunternehmen bzw. die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Freiberufler. Darüber hinaus unterteilt man in Deutschland die zur Verfügung stehenden Rechtsformen grundsätzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. In beiden Gruppen gibt es mehrere unterschiedliche Rechtsformen, die sich sowohl in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung als auch in der rechtlichen Ausgestaltung erheblich unterscheiden.

Zu den Personengesellschaften zählen folgende Rechtsformen:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG),
  • Stille Gesellschaft und 
  • Partnerschaft.

Zu den Kapitalgesellschaften zählen folgende Rechtsformen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG haftungsbeschränkt),
  • Aktiengesellschaft (AG) und 
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Darüber hinaus existieren noch folgende Mischformen, bei denen Personen- und Kapitalgesellschaften miteinander kombiniert werden, um dadurch die Vorteile der Personengesellschaften mit denen einer Kapitalgesellschaft zu nutzen. Die in der Praxis häufigsten und bekanntesten Mischformen sind:

  • GmbH & Co. KG und
  • GmbH & Still.

Ergänzend ist auf die Betriebsaufspaltung hinzuweisen, bei der ein Unternehmen bewusst oder unbewusst in eine Besitz- und Betriebsgesellschaft aufgespalten wird.

2. Wichtige Kriterien für die Rechtsformwahl

Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für Existenzgründer regelmäßig die erste Herausforderung, da die richtige Entscheidung ohne Kenntnis der wesentlichen Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen schwierig ist. Vor der eigentlichen Entscheidung sollten sich Existenzgründer zunächst mit den wichtigsten Kriterien auseinandersetzen, die bei der Rechtsformwahl zu beachten sind:

  • Anzahl der Gründer
  • Gründungskosten und -formalitäten
  • Notwendiges Eigen- bzw. Startkapital
  • Möglichkeiten der Firmierung
  • Haftung und Haftungsbeschränkung
  • Unternehmensleitung- und kontrolle
  • Finanzierung und Aufnahme von Investoren
  • Anforderungen an die Rechnungslegung
  • Besteuerung und Steuerbelastung
  • Flexibilität bei der Unternehmensführung
  • Sicherung des Unternehmensbestandes
  • Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter
  • Offenlegungspflichten
  • Möglichkeiten des Exits bzw. Unternehmensverkaufs
  • Vor- und Nachteile im Krisenfall
  • Sonstige Kriterien

Die endgültige Entscheidung für die richtige Rechtsform erfolgt dann anhand der jeweiligen Bedürfnisse und Ziele der Existenzgründer.

3. GmbH ist beliebteste Rechtsform in Deutschland

Nach einer Erhebung aus dem Jahre 2014 gehören die GmbH und das Einzelunternehmen zu den beliebtesten Rechtsformen bei Existenzgründern in Deutschland. Fast 40% aller eingetragenen Betriebsgründungen entfielen auf die GmbH, gefolgt an zweiter und dritter Stelle vom Einzelunternehmen und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Alternativ zur GmbH greifen viele Existenzgründer auch zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder zur GmbH & Co. KG, die eine Mischform darstellt. Die anderen Rechtsformen spielen bei der Existenzgründung in Deutschland kaum eine praktische Rolle.

Infografik: GmbH weiter hoch im Kurs | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

4. Einzelunternehmen oder GmbH

Vor einer Unternehmensgründung stehen viele Existenzgründer vor der Frage, ob die Geschäftsidee im Rahmen eines Einzelunternehmens oder doch besser mit einer GmbH zu realisieren ist. Hierbei handelt es sich in der Tat um eine schwierige Frage, auf die es nicht immer eine klare Antwort gibt. Vielmehr müssen die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens mit den Vor- und Nachteilen einer GmbH abgewogen werden.

Die Qual der Wahl zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH betrifft zunächst nur solche Existenzgründer, die sich mit ihrer Geschäftsidee ohne weitere Gesellschafter selbständig machen wollen. Gründerteams müssen sich dagegen mit der Frage „Personengesellschaft oder „Kapitalgesellschaft“ auseinandersetzen. Im Detail geht es dann in diesen Fällen meistens um die Entscheidung, ob das Startup als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH oder GmbH & Co KG realisiert werden soll.

Natürliche Person vs. juristische Person

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH besteht darin, dass der Einzelunternehmer als natürliche Person agiert und Dritten gegenüber stets alleine und unbeschränkt haftet. Demgegenüber handelt es sich bei der GmbH um eine juristische Person mit eigener Rechts- und Handlungsfähigkeit, wobei sie im täglichen Geschäft durch ihre Geschäftsführer nach außen vertreten wird. Ein wesentliches Merkmal der GmbH als juristische Person ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, d.h. im Falle einer GmbH-Gründung wird das Privatvermögen der Gesellschafter vor einer Haftung gegenüber Dritten abgeschirmt. Wer sich dennoch für ein Einzelunternehmen entscheidet, muss sein Privatvermögen mittels geeigneter Versicherungen gegen sämtliche Haftungsrisiken aus dem Unternehmen schützen.

Wichtige Kriterien bei der Rechtsformwahl

Bei der Wahl der Rechtsform sind zahlreiche Kriterien zu beachten, die je nach Einzelfall eine unterschiedliche Gewichtung haben. In der Praxis sind die nachfolgenden Punkte von größter Bedeutung:

  • Gründungsformalitäten und Gründungskosten;
  • Rechtsformabhängige laufende Kosten;
  • Flexibilität bei der Unternehmensführung;
  • Steuerbelastung des Unternehmers und des Unternehmens;
  • Haftungsrisiken und Haftungsbeschränkung;
  • Möglichkeiten zur Aufnahme von Investoren (Venture Capital).

Analyse der Anforderungen an die Rechtsform

Vor der Entscheidung über die richtige Rechtsform stehen die individuellen Motive, Wünsche und Ziele des Existenzgründers im Vordergrund.

  • Welche Motive und Wünsche für die Existenzgründung sind ausschlaggebend?
  • Welche Ziele werden mit der Unternehmensgründung verfolgt?

Im Rahmen einer Vorselektion ist dann zu untersuchen, ob sich diese Motive, Wünsche und Ziele einfacher, schneller, günstiger und sicherer mit dem Einzelunternehmen oder mit der GmbH verwirklichen lassen und ggf. welche Kompromisse einzugehen sind. In dieser Phase der Analyse können auch durchaus schon KO-Kriterien definiert werden, die einen Ausschluss der einen oder anderen Rechtsform mit sich bringen, z.B. die Kapitalaufbringung zur Gründung einer GmbH oder der zwingende Schutz des Privatvermögens (= Haftungsbeschränkung).

Checkliste zur Entscheidung zwischen Einzelunternehmen oder GmbH

Anhand der folgenden Fragen lässt sich die Entscheidung über die richtige Rechtsform sehr gut vorbereiten:

Anforderungen an die RechtsformEinzelunternehmenGmbH
Gründung alleinexx
Gründung mit mehreren Partnern x
Gründung als Freiberuflerxx
Einfache Gründung ohne Kosten und Formalienx 
Sofort loslegenx 
Eigenkapital < 1.000 Eurox 
Eigenkapital < 10.000 Eurox 
Eigenkapital > 12.500 Euroxx
Haftungsbeschränkung x
Weitgehend flexible Unternehmensführungx 
Jahresumsatz < 17.500 Eurox 
Jahresumsatz < 50.000 Euroxx*1
Jahresumsatz > 100.000 Euroxx
Einfache Buchführungx 
Jahresabschluss als Einnahmen-Überschußrechnungx 
Öffentliche Fördermittel (z.B. Gründungszuschuss)x 
Aufnahme von Investoren (Venture Capital) x*2x
Firmierung unter Sach- oder Phantasiebezeichnung x*3x
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse x

Anmerkungen:

*1 Bei einem Jahresumsatz von weniger als 50.000 Euro ist zu berücksichtigen, dass die im Vergleich zum Einzelunternehmen höheren laufenden Kosten der GmbH deutlich mehr ins Gewicht fallen, wodurch die Attraktivität der Rechtsform stark abnimmt.

*2 Die Aufnahme von Investoren ist zwar auch beim Einzelunternehmen grundsätzlich möglich, aber nur in Form einer stillen Beteiligung. Zu unterscheiden sind die typisch stille Gesellschaft und die atypisch stille Gesellschaft. Potentielle Investoren werden den Inhaber jedoch eher darauf drängen, das Einzelunternehmen vor der Bereitstellung von Risikokapital in eine GmbH umzuwandeln, was in der Regel mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.

*3 Unter der Voraussetzung der Eintragung des Einzelunternehmens im Handelsregister kann auch der Einzelunternehmer als Kaufmann/Kauffrau unter einer Sach- oder Phantasiebezeichnung firmieren.

5. Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften zählen die

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft),
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG),
  • Stille Gesellschaft,
  • Partnerschaft.

6. Kapitalgesellschaften

Zu den Kapitalgesellschaften zählen folgende Rechtsformen:

7. Mischformen

Neben den reinen Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es eine Reihe von Misch- und Sonderformen, bei denen bestimmte Kriterien beider Gruppen miteinander kombiniert werden. Die Kombination unterschiedlicher Rechtsformen ist in der Praxis eine beliebte Methode, um sowohl die Vorteile der Personengesellschaften als auch die Vorteile der Kapitalgesellschaften zu nutzen. An erster Stelle sind die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung innerhalb einer Personengesellschaft sowie die Umgehung von Mitbestimmungs-, Publizitäts-, Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten zu nennen.

GmbH & Co. KG

Eine der beliebtesten Mischformen in Deutschland ist die GmbH & Co. KG, bei der eine GmbH die Stellung des unbeschränkt haftenden Komplementärs in einer Kommanditgesellschaft einnimmt. Etwas exotischer ist die GmbH & Co. KGaA. Im Ergebnis wird die grundsätzlich unbeschränkte Haftung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft auf das Stammkapital einer GmbH beschränkt.

GmbH & Still

Die Stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH & Still wird in der Praxis häufig gewählt, wenn sich eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft durch eine Vermögenseinlage an dem Unternehmen eines Dritten beteiligen will, ohne dass die Person des Kapitalgebers nach außen in Erscheinung tritt. So ist gerade die GmbH & Still ein beliebtes Modell zur flexiblen Mitarbeiterbeteiligung an einem Unternehmen, ohne die Geschäftsleitung aus der Hand zu geben.

Betriebsaufspaltung

Durch die Aufspaltung eines Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft können wertvolle Vermögensteile dem Haftungsrisiko einer Produktions- oder Vertriebsgesellschaft entzogen werden. Grundstücke, Immobilien, Maschinen oder andere besonders werthaltige Vermögensgegenstände werden in der Besitzgesellschaft (z.B. in der Rechtsform einer GbR) gehalten, während sie gleichzeitig einer Betriebsgesellschaft (z.B. in der Rechtsform einer GmbH) auf Basis eines Mietvertrages zur Nutzung überlassen werden.

8. Europäische Rechtsformen

Aufgrund verschiedener Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist es in Deutschland auch möglich, eine ausländische Rechtsform aus dem Raum der Europäischen Union zu nutzen.

  • Europäische Aktiengesellschaft.

In Planung ist die Europäische Privatgesellschaft.