Menü

Alternativen zur Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH

Neben der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der Ausgliederung oder Einbringung existieren in der Praxis noch weitere Alternativen. Es ist jedoch wichtig, die bestehenden Vor- und Nachteile zu sehen und zu verstehen. Im Rahmen dieser Alternativen ist auch die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine UG haftungsbeschränkt möglich.

Inhalt:

  1. Alternativen zur Umwandlung von Einzelunternehmer in eine GmbH
  2. Vorteile und Nachteile gegenüber Ausgliederung und Einbringung
  3. Erstberatung zur Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

1. Alternativen zur Umwandlung von Einzelunternehmer in eine GmbH

Zu unterscheiden sind folgende Alternativen, die theoretisch zur Verfügung stehen:

  1. Veräußerungsmodell: Verkauf des Einzelunternehmens oder Teilen desselben an eine neu gegründete GmbH (entspricht jedoch einer verschleierten Sachgründung und ist daher nicht zu empfehlen);
  2. Verdeckte Einlage des Einzelunternehmens: Bargründung der GmbH oder UG haftungsbeschränkt und anschließende verdeckte Einlage des Einzelunternehmens oder Teilen desselben ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (oder Bezahlung eines Kaufpreises);
  3. Verpachtungsmodell: Verpachtung des Anlagevermögens mit oder oder ohne Begründung einer Betriebsaufspaltung.

Im Einzelfall ist auch folgende Variante denkbar: Bargründung der GmbH (oder einer UG haftungsbeschränkt), welche die Geschäfte des bisherigen Einzelunternehmens fortführt, gefolgt von der Gewerbeabmeldung des Einzelunternehmers nach einer gewissen Zeit.

2. Vorteile und Nachteile gegenüber Ausgliederung und Einbringung

Der Vorteil dieser Alternativen besteht in erster Linie darin, dass die formalen Anforderungen einer Umwandlung durch Ausgliederung und die damit verbundenen Kosten (insbesondere für den Nachweis der Werthaltigkeit) nicht anfallen.

Der entscheidende Unterschied und Nachteil zur Umwandlung durch Ausgliederung besteht jedoch darin, dass es sich hierbei um keinen Fall der Gesamtrechtsnachfolge handelt. Bestehende Verträge (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Leasingvertrag) sind im Einzelnen dahingehend zu ändern oder neu abzuschließen, dass die GmbH (bzw. UG haftungsbeschränkt) neuer Vertragspartner wird und der Einzelunternehmer aus der Haftung entlassen wird. Hierfür ist die Zustimmung bzw. Mitwirkung der jeweiligen Vertragspartner erforderlich, die idealerweise schriftlich einzuholen bzw. vorzunehmen ist. Ob ein Änderungsvertrag oder ein komplett neuer Vertrag zu empfehlen ist, muss anhand des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Je nach Größe des Einzelunternehmens und Anzahl bzw. Inhalt der Verträge kann dieser Umstand dazu führen, dass eine Umwandlung außerhalb des UmwG ausgeschlossen ist.

In der Praxis greifen Unternehmer gerne auf das Veräußerungsmodell zurück, ohne die Risiken abzuwägen. Wird ein Einzelunternehmen an eine neu gegründete GmbH oder UG haftungsbeschränkt veräußert, fließt das eingezahlte Stammkapital voll oder teilweise wieder an den Gesellschafter zurück. Man spricht von einer verschleierten Sachgründung, bei der die gesetzlichen Vorschriften zur Sachgründung nicht eingehalten wurden.

Die verdeckte Einlage eines Einzelunternehmens ist insbesondere dann mit steuerlichen Risiken verbunden, wenn sich Grundstücke im notwendigen Betriebsvermögen befinden (bzw. betrieblich genutzt werden).

3. Erstberatung zur Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie unter Angabe der wesentlichen Daten und Wünsche gerne ein unverbindliches Angebot anfordern. In der Regel ist eine einstündige, telefonische Erstberatung sinnvoll, um anhand der individuellen Verhältnisse die beste Lösung zur Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH zu ermitteln. Anschließend ist dieser Weg ggf. in Zusammenarbeit mit einem Notar vorzubereiten und zu realisieren.

    Bitte Ihr Land auswählen (Pflichtfeld)

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Betreff

    Ihre Nachricht

    Alternativen zur Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH