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Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften

Das Steuerrecht in Deutschland verfolgt bei der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften völlig unterschiedliche Konzepte. Während bei Personengesellschaften die Besteuerung des Unternehmensgewinns auf Ebene der Gesellschafter erfolgt, unterliegen die Kapitalgesellschaften der direkten Besteuerung.

Inhalt:

  1. Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
  2. Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter
  3. Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter

1. Unterschiedliche Besteuerung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Das deutsche Steuerrecht verfolgt bei der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften völlig unterschiedliche Konzepte. Während bei Personengesellschaften die Gewinnbesteuerung auf Ebene der Gesellschafter erfolgt, unterliegen die Kapitalgesellschaften der direkten Gewinnbesteuerung.

Darüber hinaus sind auch bei der Gewinnermittlung zahlreiche Unterschiede zu berücksichtigen. Eine besondere Rolle spielen hierbei schuldrechtliche Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag), die nur bei Kapitalgesellschaften zu abziehbaren Betriebsausgaben führen. Bei Personengesellschaften bleiben solche schuldrechtlichen Verträge im Rahmen der Gewinnermittlung grundsätzlich unbeachtlich. Bedeutung erlangen sie allenfalls bei der Gewinnverteilung unter den einzelnen Gesellschaftern.

2. Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Bei Personengesellschaften erfolgt die Gewinnbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer direkt bei den Gesellschaftern, wobei Art, Höhe und Verteilung der zu versteuernden Einkünfte zunächst auf Ebene der Personengesellschaft ermittelt und durch Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (= Grundlagenbescheid) festgesetzt und auf die Gesellschafter verteilt wird.

Auf der Ebene der Gesellschafter werden die Anteile am Gewinn je nach Art der Personengesellschaft entweder als

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit

berücksichtigt und unterliegen dort unter Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes der Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und ggf. der Kirchensteuer.

3. Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter

Kapitalgesellschaften werden im deutschen Steuerrecht als eigenes Steuersubjekt anerkannt und unterliegen mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen der Körperschaftssteuer (und SolZ) sowie der Gewerbesteuer.

Im Falle einer Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter unterliegt diese seit dem 01.01.2009 zusätzlich der Abgeltungssteuer, soweit der Empfänger eine natürliche Person ist. Insoweit erfolgt also eine Doppelbesteuerung des Gewinns, allerdings auf Ebene des Gesellschafters mit einem reduzierten Steuersatz von 25% (= Abgeltungssteuer).

Befinden sich die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Gesellschafters, kommt es beim Empfänger der Gewinnausschüttung zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, wonach 40% der Einnahmen steuerfrei bleiben.

Fließt die Gewinnausschüttung an eine andere Kapitalgesellschaft, ist die Gewinnausschüttung nach § 8b Abs. 1 KStG für diese steuerfrei.