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Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen

Die GmbH ist im Vergleich zum Einzelunternehmen für viele Unternehmer die deutlich bessere Rechtsform. Einerseits ist das Privatvermögen des Unternehmers geschützt und andererseits ist die steuerliche Belastung regelmäßig niedriger. Während erfolgreiche Unternehmer von den Vorteilen der GmbH enorm profitieren, ist sie nicht für alle immer die beste Wahl.

Für diejenigen, die sich noch unsicher sind, ob ihre Geschäftsidee erfolgreich sein wird, kann das Einzelunternehmen als günstige und flexible Übergangslösung dienen, um später in eine GmbH umzuwandeln. Darüber hinaus gibt es eine Gruppe von Unternehmern und selbständigen Freiberuflern, für die die Vorteile der GmbH nicht ausreichend sind, um die Gründungskosten und den zusätzlichen administrativen Aufwand zu rechtfertigen. Für diese kann das Einzelunternehmen eine passende Alternative sein.

Inhalt:

  1. Vor- und Nachteile der GmbH im Überblick
  2. Die Haftungsbeschränkung der GmbH
  3. Steuern sparen mit der GmbH
  4. Vergleich der Steuern bei Einzelunternehmen und GmbH
  5. Weitere Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen
  6. Nachteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen
  7. Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH
  8. Erstberatung zur Gründung und Umwandlung

1. Vor- und Nachteile der GmbH im Überblick

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist neben dem Einzelunternehmen und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Im Jahre 2009 gab es erstmals mehr als eine Million eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland. Davon waren etwa 44.000 in der Rechtsform der UG haftungsbeschränkt, die seitdem vor allem als Holding enorm an Popularität gewonnen hat.

Existenzgründer und Unternehmer in Deutschland schätzen die zahlreichen Vorteile der GmbH gegenüber anderen Rechtsformen, insbesondere die gesetzliche Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Diese ermöglicht den Gründern die Umsetzung einer Geschäftsidee, ohne ein hohes persönliches Risiko einzugehen. Zudem bietet die GmbH in vielen Fällen steuerliche Vorteile gegenüber dem Einzelunternehmen und den Personengesellschaften, insbesondere im Rahmen einer Holdingstruktur.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile der GmbH, die bei der Rechtsformwahl zu bedenken sind. Die Gründung einer GmbH ist mit einem höheren administrativen Aufwand verbunden und erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Zudem sind die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten deutlich umfangreicher als beim Einzelunternehmen.

Insgesamt bietet die GmbH eine Reihe von Vorteilen, die insbesondere für erfolgreiche und wachstumsorientierte Unternehmer attraktiv sind. Aber sie bringt auch Verpflichtungen und Kosten mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten.

2. Die Haftungsbeschränkung der GmbH

Die beiden entscheidenden Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen stehen schon in der Einleitung. Einer dieser Vorteile gegenüber dem Einzelunternehmen ist die Haftungsbeschränkung der GmbH, die das Privatvermögen des Unternehmers im schlimmsten Fall vor dem Zugriff der Gläubiger schützt. Dies ist ein besonderes Merkmal, das alle Kapitalgesellschaften innehaben, zu denen neben der GmbH auch die Aktiengesellschaft und die UG (haftungsbeschränkt) gehören. Während die Aktiengesellschaft aufgrund ihrer Komplexität nicht für alle unternehmerische Zwecke geeignet ist, bleibt die UG (haftungsbeschränkt) regelmäßig mit dem Makel der geringen Kapitalausstattung behaftet.

Eine unternehmerische Tätigkeit ist immer mit Haftungsrisiken verbunden, vor denen man sich durch entsprechende Versicherungen und eben eine gesetzliche Haftungsbeschränkung schützen kann. In beiden Varianten verfolgen Unternehmer das Ziel, in allen denkbaren Szenarien den Verlust ihres gesamten Vermögens auszuschließen.

Im Falle der vertraglichen Haftung wäre dies auch durch die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses oder einer Haftungsbeschränkung denkbar, was in der Praxis jedoch so löchrig ist wie ein Schweizer Käse. Ergibt sich die Haftung aus einem gesetzlichen Haftungstatbestand, scheidet eine vertragliche Haftungsbeschränkung schon von vornherein aus. Hier bieten nur entsprechende Versicherungen oder eben die Haftungsbeschränkung auf ein Sondervermögen entsprechenden Schutz. Allerdings ist zu beachten, dass Versicherungen stets mit einem Höchstbetrag für die Deckungssumme versehen sind.

2.1. Einzelunternehmer haften mit dem gesamten Vermögen

Als Einzelunternehmer agiert man immer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wobei es hier keine Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen gibt. Verursacht der Einzelunternehmer einen Schaden oder geht er eine vertragliche Verpflichtung ein, haftet er immer mit seinem gesamten Vermögen für den Ersatz des Schadens oder die Erfüllung des Vertrages, sofern keine Versicherung hierfür eintritt.

Demgegenüber gilt bei der GmbH das Trennungsprinzip, das wie eine Brandschutztüre wirkt. Wenn es brennt, bleibt zumindest das persönliche Privatvermögen des Unternehmers vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Es mag Geschäftsmodelle oder unternehmerische Aktivitäten geben, die nur geringe Haftungsrisiken haben oder durch entsprechende Versicherungen abgesichert werden können. In diesen Fällen mag die Haftungsbeschränkung der GmbH gegenüber den Nachteilen in den Hintergrund treten. Jeder Unternehmer muss sich jedoch ehrlich fragen, ob er tatsächlich alle potenziellen Risiken vollständig erfasst und durch Versicherungen abgesichert hat. Und selbst dann kann die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen einen weiteren Trumpf ausspielen, der sich aus dem Steuerrecht ergibt.

3. Steuern sparen mit der GmbH

Einzelunternehmer, selbständige Freiberufler und Gesellschafter einer Personengesellschaft haben nur begrenzte Möglichkeiten, um im betrieblichen Bereich Steuern zu sparen. Der Gewinn oder Einnahmenüberschuss dieser Rechtsformen unterliegt unmittelbar der Einkommensteuer. Hierbei kommt ein progressiver Steuertarif zur Anwendung, der bei höheren Einkommen bis zu 45% betragen kann.

Schon bei einem jährlichen Gewinn von 30.000 Euro überschreitet der persönliche Einkommensteuersatz die Marke von 30%. Mit steigenden Gewinnen klettert der Steuersatz auf jeden zusätzlich verdienten Euro progressiv bis auf 42%. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen die in § 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG definierte Schwelle (Stand 31.12.2022: 277.826 Euro), greift sogar die sog. Reichensteuer mit einem tariflichen Einkommensteuersatz von 45%.

Zahlungen an den Inhaber eines Einzelunternehmens oder an die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) werden als Entnahmen angesehen. Diese Entnahmen reduzieren den Gewinn des Unternehmens nicht und sind somit voll steuerpflichtig. Dies stellt eine erhebliche steuerliche Belastung dar, da die persönlichen Steuersätze mit steigendem Einkommen zunehmen.

Im Gegensatz dazu bieten GmbHs ihren geschäftsführenden Gesellschaftern weitaus mehr Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Der Gewinn einer GmbH kann insbesondere durch die Zahlung von Geschäftsführergehältern effektiv gemindert werden. Diese Ausgaben sind Betriebsausgaben und mindern den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Dies führt zu einer doppelten steuerlichen Entlastung: Einerseits verringert sich dadurch die steuerliche Belastung der GmbH, andererseits kann der Geschäftsführer durch ein angemessenes Gehalt von einem niedrigen Steuersatz profitieren.

3.1. Körperschafts- und Gewerbesteuer der GmbH

In Deutschland hat die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen einen weiteren eklatanten Vorteil: Befindet sich die Geschäftsleitung oder der Sitz der GmbH im Inland, unterliegt diese der Körperschaftssteuer (§ 1 KStG). Bemessungsgrundlage ist hier das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft, das im Wesentlichen dem Gewinn entspricht, der durch Bestandsvergleich gem. § 5 EStG zu ermitteln ist. Der Steuersatz auf thesaurierte Gewinne der GmbH wurde mit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 von 25% auf 15% gesenkt (§ 23 Abs. 1 KStG).

Daneben unterliegt der Gewinn der GmbH regelmäßig auch der Gewerbesteuerpflicht. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von allen Gewerbebetrieben erhoben wird. Die konkrete Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in dem die GmbH ihren Betrieb oder eine Betriebsstätte hat. Überschlägig kann man mit einer steuerlichen Belastung in Höhe von 15% kalkulieren, wobei von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde deutliche Unterschiede bestehen. Während die Gemeinde Grünwald im Süden von München einen Gewerbesteuerhebesatz von 240% hat und somit eine Gewerbesteuer in Höhe von 8,4% auf den Gewinn einer GmbH erhebt, liegt dieser in München-Stadt aktuell bei 490% und die Gewerbesteuer somit bei 17,15%.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass die steuerliche Belastung der GmbH in Deutschland im günstigsten Fall bei etwa 23,5% und im schlechtesten Fall bei etwa 32,15% liegt, wobei diese Steuersätze fest sind. Diese Zahlen stehen in starkem Kontrast zur progressiven Einkommensteuer für Einzelunternehmer, die bis zu 45% auf den Gewinn betragen kann.

Es ist also unübersehbar, dass die GmbH als Unternehmensform deutliche steuerliche Vorteile bietet. Sie erlaubt es Unternehmern, ihre steuerliche Belastung besser zu planen und zu steuern, was insbesondere für Unternehmen mit hohen Gewinnen von Bedeutung sein kann.

4. Vergleich der Steuerbelastung bei Einzelunternehmen und GmbH

Die Unterschiede der Besteuerung zwischen der GmbH und dem Einzelunternehmen werden besonders deutlich, wenn man sie direkt gegenüberstellt. Als Beispiel ziehen wir Anton Huber heran, der sowohl als Einzelunternehmer als auch als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Anton Huber Unternehmensberatung GmbH tätig sein könnte. Wir gehen von einem Jahresgewinn von 100.000 Euro aus. Anton Huber lebt in der Gemeinde Grünwald bei München, ist ledig und kinderlos. Für seinen privaten Lebensunterhalt benötigt er insgesamt 50.000 Euro pro Jahr, wovon 7.200 Euro auf private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entfallen.

In dieser vergleichenden Betrachtung möchte ich darstellen, wie die Wahl der Rechtsform die Steuerlast beeinflusst. Als Einzelunternehmer wäre Anton Huber dem progressiven Einkommensteuertarif unterworfen, der in unserem Beispiel in der Spitze bei 42% liegt. Demgegenüber könnte er als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH von einem konstanten Körperschaftssteuersatz von 15% profitieren, während ihm zusätzlich der günstige Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Grünwald zugutekommt.

4.1. Gegenüberstellung der Gesamtsteuerbelastung

Es ergibt sich folgende Gegenüberstellung zur Berechnung der Gesamtsteuerbelastung in beiden Konstellationen, wobei in Grünwald ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 240% gilt (Stand 31.12.2022):

20212021
EinzelunternehmenGmbH
Gewinn100.000100.000
./.Geschäftsführergehalt = Betriebsausgaben der GmbH./.50.000
Gewinn vor Steuern100.00050.000
Gewerbesteuer (Gewerbesteuerhebesatz 240%)6.3404.200
Körperschaftssteuer 15%./.7.500
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftssteuer 5,5%./.412
Summe der betrieblichen Steuern6.34012.112
Gewinn nach Steuern93.66037.888
Betriebliche Steuern in % vom Gewinn24,22%
Berechnung der Einkommensteuer
Einkünfte aus Gewerbebetrieb100.000./.
Geschäftsführergehalt = Anlage N./.50.000
./.Werbungskostenpauschale./.1.000
=Gesamtbetrag der Einkünfte100.00049.000
./.Sonderausgaben3636
./.Geleistete Vorsorgeaufwendungen7.2007.200
=Zu versteuerndes Einkommen92.76441.764
./.Einkommensteuer lt. Grundtabelle29.8249.072
./.Anrechenbare Gewerbesteuer gem. § 35 EStG6.340./.
=Zu zahlende Einkommensteuer23.4849.072
=Einkommen nach Steuern70.17632.692
Durchschnitts-Steuersatz32,15%21,72%
Spitzensteuersatz42,00%36,00%
Gewinn vor Steuern100.000100.000
./.Betriebliche Steuern6.34012.112
./.Private Einkommensteuer23.4849.072
=Gewinn nach Steuern70.17678.816
Steuervorteil der GmbH gegenüber Einzelunternehmen8.640
Vergleichsberechnung: Steuern des Einzelunternehmens und der GmbH

4.1. Fazit aus Vergleichsberechnung

Der direkte Vergleich der Steuerbelastung zwischen dem Einzelunternehmer Anton Huber und der Anton Huber Unternehmensberatung GmbH zeigt auf, dass die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen in diesem typischen Szenario einen signifikanten steuerlichen Vorteil bietet. Da Anton Huber im Einzelunternehmen jeden zusätzlich verdienten Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42% versteuern muss, nimmt der Steuervorteil der GmbH mit steigenden Gewinnen sogar noch zu.

Es ist allerdings zu bedenken, dass der in der GmbH thesaurierte Gewinn nach Steuern im Betriebsvermögen der Gesellschaft verbleibt und somit nicht für den Konsum oder den privaten Vermögensaufbau zur Verfügung steht. Zudem hat die jährliche Thesaurierung des Gewinns einen negativen Effekt auf die Haftungsbeschränkung der GmbH, da sich die Haftungsmasse der Gesellschaft dadurch stetig erhöht.

Eine strategische Lösung dieses Problems könnte darin bestehen, die Anteile an der Anton Huber Unternehmensberatung GmbH in eine Holding-GmbH einzubringen, falls er diese Gestaltung nicht schon bei Gründung der GmbH gewählt hat. Dadurch eröffnen sich weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast und zur effizienten Strukturierung des Vermögensaufbaus. Anton Huber könnte den Gewinn der GmbH nach Steuern nahezu steuerfrei an eine vermögensverwaltende Holding-GmbH ausschütten, um dort erneut markante Steuervorteile zu nutzen, insbesondere die erweitere Gewerbesteuerkürzung bei Vermietung von Immobilien.

5. Weitere Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen

Neben der Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der GmbH und der steuerlichen Vorteile besitzt die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen und Personengesellschaften weitere Vorteile, die sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen lassen:

a) Kaufmann mit eigener Rechtspersönlichkeit: Die GmbH ist kraft Rechtsform immer Kaufmann mit eigener Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit. Angesichts der hohen Zahl der GmbHs in Deutschland besteht eine hohe Rechtssicherheit in der Praxis. Bei Banken, Lieferanten und Kunden ist die GmbH als sichere Rechtsform anerkannt. Zudem bleibt die GmbH als solche von einem Wechsel der Gesellschafter oder Geschäftsführer unberührt.

b) Geschäftsführergehalt und betriebliche Altersvorsorge: Das Geschäftsführergehalt, die Tantieme und sonstige Gehaltsbestandteile der Geschäftsführer gehören zu den abziehbaren Betriebsausgaben der GmbH, die deren Gewinn mindern (vgl. den Abschnitt über die Steuern bei Einzelunternehmen und GmbH). Darüber hinaus bestehen vielfältige Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer, die man ebenfalls gewinnmindernd gestalten kann.

c) Finanzierung und Aufnahme von Investoren: Mit der Rechtsform der GmbH können Unternehmer schnell und einfach neue Gesellschafter bzw. Investoren (Venture Capital) aufnehmen, ohne dass diese eine Haftung für bestehende oder neue Verbindlichkeiten eingehen müssen. Ferner lässt sich mit der GmbH die fachliche Expertise fachkundiger Dritter in Geschäftsführung, Beirat oder Aufsichtsrat einbinden.

d) Wechsel zurück in gesetzliche Krankenversicherung: Mit der GmbH lässt sich auch der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung realisieren.

Die vorgenannten Vorteile der GmbH gegenüber anderen Rechtsformen bilden die Basis für ihre große praktische Bedeutung und Beliebtheit. Nach der Beseitigung entsprechender Zugangsbeschränkungen hat die GmbH auch bei Freiberuflern eine höhere Bedeutung erlangt.

6. Nachteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen

Die wesentlichen Nachteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen ergeben sich einmalig zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bei der Gründung, da hier zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten sind. Zudem ist die GmbH eine Kostenfalle, falls die Geschäftsidee nicht funktioniert oder die unternehmerische Tätigkeit aus anderen Gründen wieder beendet werden muss.

6.1. Erforderliches Startkapital und Gründungskosten der GmbH

Anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist für die Gründung einer GmbH mindestens ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro auf das Konto der GmbH einzuzahlen. Erfolgt eine Sachgründung der GmbH, sind ggf. kostenintensive Gutachten erforderlich, um dem Registergericht den Wert der Sacheinlagen zu belegen. In beiden Fällen steht das Stammkapital potenziellen Gläubigern der Gesellschaft als Haftungsmasse zur Verfügung.

Darüber hinaus fallen bei der GmbH-Gründung deutlich höhere Gründungskosten als beim Einzelunternehmen an, die allerdings bei entsprechender Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag vom Stammkapital der GmbH bezahlt werden können. Deren Höhe ist in erster Linie von der Zahl der Gründungsgesellschafter und von der Höhe des Stammkapitals abhängig.

Hat die Gesellschaft nur einen Gesellschafter, liegen die gesetzlichen Gründungskosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die notwendigen Handelsregister-Anmeldungen bei rund 820,00 Euro netto. Allerdings erbringt der Notar keine individuelle Beratung im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung, die somit bei Bedarf gesondert zu zahlen ist.

Diesbezüglich verweise ich auf meine Gründungspakete zur Gründung einer GmbH, in denen neben einer Erstberatung die wichtigsten Bausteine für eine schnelle und rechtssichere Errichtung der Gesellschaft enthalten sind.

6.2. Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Als Kaufmann kraft Rechtsform ist die GmbH von Anfang an zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Hieraus ergeben sich durchaus gewisse Mehrkosten gegenüber dem Einzelunternehmen, die aus meiner Sicht jedoch angesichts der steuerlichen Vorteile der GmbH nicht ins Gewicht fallen.

6.3. Liquidation bei Scheitern der Geschäftsidee

Ein eklatanter Nachteil der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen kommt zum Tragen, wenn die Geschäftsidee nicht den erhofften Erfolg bringt oder die GmbH aus anderen Gründen aufgelöst werden muss. Anders als beim Einzelunternehmen ist die Auflösung und Liquidation der GmbH zeitaufwendig und regelmäßig mit weiteren Kosten verbunden.

7. Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH

Für Einzelunternehmer, Kaufleute und selbständige Freiberufler gibt es diverse Möglichkeiten, wie Sie ein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln können. Die spezifischen Voraussetzungen sind durch das GmbH-Gesetz (GmbHG), das Umwandlungsgesetz (UmwG) und das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) geprägt.

Jede Option hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die im Kontext des jeweiligen Einzelunternehmens individuell zu analysieren und zu bewerten sind. Beispielsweise bietet die Ausgliederung des Einzelunternehmens in eine GmbH den wesentlichen Vorteil einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge. Diese ist besonders dann von Nutzen, wenn eine Vielzahl von Verträgen auf die übernehmende GmbH übergehen sollen. Im Vergleich dazu ist die Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden, was den Prozess vereinfacht und beschleunigt.

Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne für eine detaillierte Erstberatung zur Verfügung, die erfahrungsgemäß etwa 60 bis 90 Minuten dauert. Natürlich begleite ich Sie im Anschluss daran auch Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess der Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH.

8. Erstberatung zur GmbH-Gründung und Umwandlung

Sie sind Existenzgründer und stehen vor der Entscheidung, welches die richtige Rechtsform für Ihr Business ist? Oder Sie sind bereits als Einzelunternehmer erfolgreich tätig und überlegen nun, Ihre Haftung und Steuerbelastung zu optimieren. In beiden Fällen bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.

Im Rahmen einer fachkundigen Erstberatung beantworte ich Ihnen gerne Ihre Fragen rund um die Existenzgründung und Rechtsformwahl, insbesondere im Kontext eines Rechtsformvergleichs zwischen Einzelunternehmen und GmbH.

Haben Sie sich bereits für die Gründung einer GmbH entschieden, weise ich Sie gerne auf meine GmbH-Gründungspakete hin, die einen kompletten Gründungsservice zum Festpreis beinhalten.

Falls Sie Ihr bereits bestehendes Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln möchten, zeige ich Ihnen gerne im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs, wie Sie diesen Prozess steuerneutral und effizient durchführen können.

Starten Sie jetzt und nutzen Sie das folgende Formular für eine unverbindliche Kontaktaufnahme, um das nächste Kapitel in Ihrer unternehmerischen Karriere zu beginnen.

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