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Übersicht zu Rechtsformen

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Rechtsformen in Deutschland mit ihren wesentlichen Merkmalen, die Existenzgründern zur Realisierung ihrer Geschäftsideen zur Verfügung stehen:

1. Allgemein

RechtsformenUnternehmenszweckMindestanzahlRechtsfähigkeitKaufmann
Einzelunternehmen (gewerblich)Gewerbebetrieb1 ja 
KleinunternehmerGewerbebetrieb1 janein
Freiberufler (alleine)Freiberufliche Tätigkeiten1 ja nein
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)für jeden Zweck geeignet (kein Handelsgewerbe) 2 nein nein
PartnerschaftFreiberufliche Tätigkeiten 2  nein
OHGHandelsgewerbe2  ja
KommanditgesellschaftHandelsgewerbe2  ja
GmbHfür jeden Zweck geeignet1 ja ja
UG haftungsbeschränktfür jeden Zweck geeignet1 ja ja
GmbH & Co. KGfür jeden Zweck geeignet1 ja ja
Aktiengesellschaft (AG)für jeden Zweck geeignet2 ja ja

 2. Gründung

RechtsformenGesellschafts-vertragFormHandelsregisterFirmierung
Einzelunternehmen (ohne Kaufleute)neinneinVor- und Zuname
Einzelunternehmen (Kaufleute*1)neinjaPersonen-, Sach- oder Phantasiename
KleinunternehmerneinneinVor- und Zuname
Freiberufler (alleine)neinneinVor- und Zuname
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)jaSchriftform (empfohlen)neinVor- und Zunamen aller Gesellschafter
PartnerschaftjaSchriftformnein 
Offene Handelsgesellschaft (OHG)jaSchriftformjaPersonen-, Sach- oder Phantasiename (Zusatz OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)jaSchriftformjaPersonen-, Sach- oder Phantasiename (Zusatz KG)
GmbHjanotarielle BeurkundungjaPersonen-, Sach- oder Phantasiename (Zusatz GmbH)
UG (haftungsbeschränkt)janotarielle BeurkundungjaPersonen-, Sach- oder Phantasiename (Zusatz UG haftungsbeschränkt)
GmbH & Co. KGjanotarielle BeurkundungjaPersonen-, Sach- oder Phantasiename (Zusatz GmbH & Co. KG) 
Aktiengesellschaft (AG)janotarielle BeurkundungjaPersonen-, Sach- oder Phantasiename (Zusatz AG)  

Anmerkungen:

*1 Betreibt ein Einzelunternehmer eine Tätigkeit im Sinne des § 1 HGB (ein sog. Handelsgewerbe) und handelt es sich bei dem Einzelunternehmen um einen nach Umfang und Größe eingerichteten Geschäftsbetrieb, ist er/sie zugleich auch Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des Handelsrecht und dementsprechend ins Handelsregister einzutragen. Hier kann er/sie einen vom Vor- und Zunamen abweichenden Firmennamen wählen, unter dem er/sie dann zukünftig im Geschäftsverkehr auftritt, jeweils mit dem Zusatz „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder abgekürzt „e.K.“, „e.Kfr.“.

3. Kapital

RechtsformenKapitalEinzahlungspflichtArt der Einlagen
Einzelunternehmen (ohne Kaufleute)
Einzelunternehmen (Kaufleute*1)
Kleinunternehmer (alleine)
Freiberufler (alleine)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Geld-, Sach- oder Dienstleistungen
PartnerschaftGeld-, Sach- oder Dienstleistungen
Offene Handelsgesellschaft (OHG)Geld-, Sach- oder Dienstleistungen
Kommanditgesellschaft (KG)Geld-, Sach- oder Dienstleistungen
GmbHab 25.000,00mindestens 50% *2Geld- oder Sacheinlagen
UG (haftungsbeschränkt)ab  1,00100%Geld
GmbH & Co. KGab 25.000,00mindestens 50%Geld- oder Sacheinlagen
Aktiengesellschaft (AG)ab 50.000,00mindestens 25%Geld- oder Sacheinlagen