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Steuern sparen mit der GmbH

Die GmbH ist die perfekte Lösung für erfolgreiche Unternehmer. Sie bietet gegenüber dem Einzelunternehmen, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und anderen Personengesellschaften eine Haftungsbeschränkung und deutlich mehr Möglichkeiten beim Steuern sparen. Warum das so ist, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Inhalt:

  1. Die GmbH ist die perfekte Lösung für Unternehmer
  2. Steuern sparen mit der GmbH
  3. Vereinfachtes Schema zur Ermittlung der Steuern der GmbH
  4. Steuern auf Ebene der Gesellschafter vermeiden!
  5. Steuern sparen mit dem Geschäftsführergehalt
  6. Zusätzlich Steuern sparen mit einer Holding
  7. Steuern sparen mit der Immobilien-GmbH
  8. Steuern sparen beim Verkauf des Unternehmens (Exit)
  9. Nutzen Sie eins meiner Pakete, um Ihre GmbH zu gründen

1. Die GmbH ist die perfekte Lösung für Unternehmer

Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung und eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gewinn der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer unterliegt. In der Summe wird der Gewinn einer GmbH in Deutschland mit rund 30% besteuert. Demgegenüber ist die steuerliche Belastung eines Einzelunternehmers, Freiberuflers oder Gesellschafters einer GbR – ohne Haftungsbeschränkung – schon ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 30.000 Euro höher. Dieser Vorteil der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen nimmt mit steigenden Gewinnen sogar noch zu, wie ich hier dargestellt habe.

2. Steuern sparen mit der GmbH

Einzelunternehmer, Freiberufler oder Gesellschafter einer Personengesellschaft haben grundsätzlich wenig Möglichkeiten, um im betrieblichen Bereich Steuern zu sparen. Schon bei einem Gewinn von 30.000 Euro aufwärts liegt der Steuersatz jenseits von 30%. Ist der Gewinn höher, steigt auch der Steuersatz progressiv bis auf 42% an. Übersteigt das Einkommen die in § 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG definierte Schwelle (Stand 31.12.2022: 277.826 Euro), greift die sog. Reichensteuer mit einem tariflichen Einkommensteuersatz von 45%.

Bei der GmbH und bei der UG (haftungsbeschränkt) ist das anders. Befindet sich die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland, unterliegt die GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) der Körperschaftssteuer (§ 1 KStG). Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft, das im wesentlichen dem Gewinn entspricht, der durch Bestandsvergleich gem. § 5 EStG zu ermitteln ist. Der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne wurde mit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 von 25% auf 15% gesenkt (§ 23 Abs. 1 KStG).

Neben der Körperschaftssteuer unterliegt die GmbH mit ihrem erwirtschafteten Gewerbeertrag auch der Gewerbesteuerpflicht. Die konkrete Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in dem die GmbH ihren Betrieb oder eine Betriebsstätte hat. Der Gewerbesteuerhebesatz gehört daher zu den wichtigsten Standortfaktoren, da er eine wesentliche Bedeutung für die steuerliche Belastung der GmbH hat. Überschlägig kann man deutschlandweit mit einer steuerlichen Belastung in Höhe von 15% kalkulieren, wobei von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde deutliche Unterschiede bestehen.

3. Schema zur Berechnung der Steuern der GmbH

Es ergibt sich folgendes Schema zur Berechnung der Steuern der GmbH, wobei es sich in diesem Fall um eine GmbH mit Sitz in Grünwald handelt, wo ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 240% gilt (Stand 31.12.2022):

202020212022
Gewinn der GmbH vor Geschäftsführergehalt und Steuern100.000150.000200.000
./.Geschäftsführergehalt50.00075.000100.000
=Gewinn der GmbH vor Steuern50.00075.000100.000
./.Gewerbesteuer 3,5% x 240%4.2006.3008.400
./.Körperschaftssteuer 15%7.50011.25015.000
./.Solidaritätszuschlag zur Körperschaftssteuer 5,5%412618825
=Gewinn der GmbH nach Steuern37.88856.83275.775
Summe der Ertragsteuern der GmbH12.11218.16824.225
Steuern der GmbH in % vom Gewinn24,22%24,22%24,22%
Schema zur Berechnung der Steuern der GmbH

Wie anhand dieses Beispiels deutlich zu erkennen ist, genießt die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmer oder gegenüber den Gesellschaftern einer Personengesellschaft einen nicht unerheblichen Steuervorteil. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 240% muss die GmbH unabhängig von der Höhe des Gewinns nur 24,22% Steuern zahlen.

4. Steuern auf Ebene der Gesellschafter vermeiden!

Die Gesellschafter einer GmbH haben verschiedene Möglichkeiten, den Gewinn der GmbH zu verwenden. Sie können den geschäftsführenden Gesellschaftern eine Tantieme oder ein höheres Gehalt bezahlen (Geschäftsführergehalt). Stattdessen könnten sie aber auch beschließen, dass der Gewinn ganz oder teilweise allen Gesellschafter zugute kommt und als Dividende ausgeschüttet werden soll. Sie können den Gewinn aber auch ganz oder teilweise in der GmbH thesaurieren.

Im wesentlichen ergeben sich also drei Varianten, von denen jedoch die ersten beiden Varianten dazu führen, dass die Zahlungen an die Gesellschafter von den Begünstigten zu versteuern sind. Hier kann sich dann eine persönliche Besteuerung mit einem persönlichen Steuersatz bis zu 45% ergeben, die aus steuerlicher Sicht zu vermeiden ist.

  1. Einkommensteuer auf Geschäftsführergehalt = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (bis zu 45% ESt);
  2. Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung an Gesellschafter (25% zzgl. 5,5% SolZ und ggf. 8% Kirchensteuer);
  3. Gewinnthesaurierung in der GmbH.

Pauschale Lösungen sind im Steuerrecht in der Regel nicht möglich. Anhand von Vergleichsberechnungen kommt man jedoch zum Ergebnis, dass ein Geschäftsführergehalt abhängig von den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen des geschäftsführenden Gesellschafters bis zu einer begrenzten Höhe durchaus einen Spareffekt hat.

Hohe steuerliche Gesamtbelastung bei Gewinnausschüttung

Demgegenüber zeigen die folgenden Berechnungen, dass eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter insgesamt zu einer vergleichsweise hohen Steuerbelastung führt.

202020212022
Gewinn der GmbH vor Geschäftsführergehalt und Steuern100.000150.000200.000
./.Geschäftsführergehalt50.00075.000100.000
=Gewinn der GmbH vor Steuern50.00075.000100.000
./.Steuern der GmbH auf den Gewinn 30%15.00022.50030.000
=Gewinn der GmbH nach Steuern35.00052.50070.000
Offene Gewinnausschüttung der GmbH an ihren Gesellschafter35.00052.50070.000
./.Abgeltungssteuer 25%8.75013.12517.500
./.Solidaritätszuschlag auf Abgeltungssteuer 5,5%481,25721,87962,50
=Auszahlungsbetrag zu Gunsten des Gesellschafters (Dividende)25.768,7538.653,1351.537,50
Steuern des Gesellschafters in % der Gewinnausschüttung26,375%26,375%26,375%
Summe der Steuern der GmbH15.00022.50030.000
Summe der Steuern des Gesellschafters9.231,2513.846,8718.462,50
Summe der Steuern der GmbH und des Gesellschafters24.231,2536.346,8748.462,50
Summe der Steuern in % vom Gewinn der GmbH48,46%48,46%48,46%
Vereinfachtes Schema zur Ermittlung der Steuern der GmbH und der Gesellschafter bei Gewinnausschüttung

Fazit: Die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter der GmbH ist aus steuerlicher Sicht eine der schlechtesten Varianten der Gewinnverwendung.

Ergänzung: Ist der Gesellschafter zu mindestens 25% am Stammkapital der GmbH beteiligt (oder zu mindestens 1% und für die GmbH tätig), kann die Besteuerung der Gewinnausschüttung auch nach dem Teileinkünfteverfahren erfolgen. Auf Antrag führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch.

5. Steuern sparen mit dem Geschäftsführergehalt

Beziehen die Gesellschafter als Geschäftsführer der GmbH ein Geschäftsführergehalt, mindert dieses zunächst den Gewinn der GmbH, was dort zu einer Steuerersparnis führt. Allerdings handelt es sich beim geschäftsführenden Gesellschafter insoweit um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem persönlichen Steuersatz unterliegen, also in der Spitze bis zu 42% oder gar 45% bei Überschreitung der Schwelle gem. § 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG.

Anhand des nachfolgenden Schemas zur Ermittlung der Steuern einer GmbH unter Berücksichtigung eines Geschäftsführergehalts lässt sich das so veranschaulichen:

202020212022
Gewinn der GmbH vor Geschäftsführergehalt100.000150.000200.000
./.Geschäftsführergehalt50.00075.000100.000
Gewinn der GmbH vor Steuern50.00075.000100.000
Steuern der GmbH auf den Gewinn 30%15.00022.50030.000
Gewinn der GmbH nach Steuern35.00052.50070.000
Geschäftsführergehalt = Bruttoarbeitslohn50.00075.000100.000
./.Werbungskostenpauschale1.0001.0001.200
=Gesamtbetrag der Einkünfte49.00074.00098.800
./.Sonderausgaben363636
./.Geleistete Vorsorgeaufwendungen7.2007.2007.200
=Zu versteuerndes Einkommen41.76466.76491.564
./.Einkommensteuer lt. Grundtabelle9.07218.90429.120
=Einkommen nach Steuern32.69247.86062.444
Durchschnitts-Steuersatz21,72%28,31%31,80%
Spitzensteuersatz36,00%42,00%42,00%
Steuern der GmbH ohne Geschäftsführergehalt 30%30.00045.00060.000
Steuern der GmbH mit Geschäftsführergehalt 30%15.00022.50030.000
Einkommensteuer auf Geschäftsführergehalt9.07218.90429.120
Summe der steuerlichen Belastung24.07241.40459.120
Steuerersparnis des Geschäftsführergehalts 5.9283.596880
Schema zur Ermittlung der Steuern der GmbH auf den Gewinn und der Einkommensteuer auf das Geschäftsführergehalt

Wie man anhand dieser beispielhaften Berechnungen sehen kann, können die Gesellschafter einer GmbH mit dem Geschäftsführergehalt in begrenzter Höhe durchaus Steuern sparen. Die Steuerersparnis nimmt allerdings mit steigendem Geschäftsführergehalt ab, da jeder zusätzlich verdiente Euro dem Spitzensteuersatz des geschäftsführenden Gesellschafters unterliegt. Ab einem bestimmten Level des Geschäftsführergehalts und abhängig von den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen führt jeder zusätzlich verdiente Euro zu einer steuerlichen Mehrbelastung.

6. Zusätzlich Steuern sparen mit einer Holding

Einer der wichtigsten Vorteile der GmbH ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, das jedoch immer größer wird, wenn die Gesellschafter die Gewinne in der GmbH stehen lassen.

Falls ein höheres Geschäftsführergehalt nicht mehr sinnvoll ist, kann die Gewinnausschüttung Abhilfe schaffen. Allerdings fällt im Falle einer Gewinnausschüttung an natürliche Personen nochmals ein Abzug von 26,375% Kapitalertragsteuer an (inclusive 5,5% Solidaritätszuschlag), was den Steuervorteil der GmbH gegen dem Einzelunternehmen und den Personengesellschaften wieder zunichte macht.

Hier kommt die Holding ins Spiel, die eine nahezu steuerfreie Gewinnausschüttung an eine vermögensverwaltende GmbH oder UG haftungsbeschränkt ermöglicht. Die klassische Holdingstruktur besteht aus mindestens zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bzw. aus einer einer UG (haftungsbeschränkt) als Mutter und einer GmbH als Tochter. Die Gewinnausschüttung der Tochter-GmbH erfolgt nicht mehr an natürliche Personen mit Abzug der Kapitalertragsteuer, sondern nahezu steuerfrei an eine andere Kapitalgesellschaft. Im Ergebnis zahlt die Holding-GmbH oder Holding-UG nur 1,5% Steuern auf die Gewinnausschüttung (= rund 30% von 5%).

Der Gesellschaftszweck der Holdinggesellschaft (Mutter) beschränkt sich auf die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Inhaber der Anteile an der Holdinggesellschaft ist eine natürliche Person, eine Familie oder eine Gruppe gleichgesinnter Unternehmer oder Investoren.

Die Holding-GmbH ist eine besondere Art der vermögensverwaltenden GmbH. Die Vorteile der Holdingstruktur kommen insbesondere dann zur Geltung, wenn die ausgeschütteten Gewinne der Tochtergesellschaften in Immobilien, Aktien oder andere Vermögenswerte re-investiert werden. Mit zunehmendem Vermögen in der Holdinggesellschaft übernimmt diese auch die Funktion einer Bank, d.h. sie kann verbundenen Unternehmen, der Tochter-GmbH, den Gesellschaftern oder Dritten verzinsliche Darlehen bereitstellen.

Vermögensaufbau mit der GmbH

Der große Unterschied zum klassischem Vermögensaufbau besteht nur darin, dass die Vermögenswerte langfristig in einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) gebündelt und gehalten werden. Anstatt Immobilien, Aktien oder andere Vermögenswerte auf eigenen Namen und eigene Rechnung zu erwerben, schieben Sie eine GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) dazwischen. Große Vermögen lassen sich auf diese Weise auch vor der Zerschlagung infolge einer Erbauseinandersetzung nach Ihrem Tod schützen.

Die Gründung der Holding-GmbH erfolgt nach dem klassischen Muster, d.h. mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Alternativ können Sie eine Holdingstruktur auch mit einer UG (haftungsbeschränkt) errichten. Mittels Einbringung der GmbH-Anteile an einer bereits bestehenden GmbH in eine Holding-GmbH können Sie eine Holdingstruktur auch nachträglich etablieren.

7. Steuern sparen mit der Immobilien-GmbH

Die Immobilien-GmbH ist ebenfalls eine besondere Form der vermögensverwaltenden GmbH, mit der Sie gegenüber einer Immobilie im Privatvermögen nochmals Steuern sparen können. Eine Investition in Immobilien ist keinesfalls zwingend mit Ihrem Privatvermögen vorzunehmen. Aus steuerlichen Gründen kann es sogar sinnvoll sein, dies mittels einer GmbH zu tun.

Verwaltet die GmbH ausschließlich eigene Immobilien oder daneben nur eigenes Kapitalvermögen, kann der Geschäftsführer die Anwendung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG beantragen. Im Idealfall entfällt die Gewerbesteuerpflicht der GmbH sogar ganz. In diesem Fall sinkt die steuerliche Belastung auf den Gewinn der Immobilien-GmbH aus der Vermietung und Verpachtung der Immobilien auf 15,825% (incl. SolZ).

Voraussetzung hierfür ist, dass die GmbH ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, was in § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG geregelt ist. Neben der ausschließlichen Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien ist nur die Verwaltung des eigenen Kapitalvermögens erlaubt, jedoch keinerlei gewerbliche Tätigkeit. Allerdings werden nur die Erträge aus der Vermietung und Verpachtung der eigenen Immobilien gekürzt. Die Erträge aus der Verwaltung anderer Vermögenswerte unterliegen weiterhin der Gewerbesteuerpflicht, in der Summe also rund 30%.

8. Steuern sparen beim Verkauf des Unternehmens (Exit)

Die Errichtung einer Holdingstruktur ist auch eine geeignete Strategie für Existenzgründer und Investoren, die schon bei der Unternehmensgründung den Exit im Sinne eines Verkaufs ihrer Beteiligungen im Auge haben.

9. Nutzen Sie eins meiner Pakete, um Ihre GmbH zu gründen

Wollen Sie zukünftig auch die steuerlichen Vorteile der GmbH nutzen, können Sie gerne mein Gründungs-Paket buchen. Informieren Sie sich hier, welche Leistungen darin enthalten sind.

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie direkt Kontakt zu mir aufnehmen und mir kurz Ihre Vorstellungen und Wünsche für Ihre GmbH-Gründung schildern.

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