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Betriebsnummer

Die Betriebsnummer dient zur Identifikation eines Unternehmens im Bereich des Sozialversicherungsrechts und besteht aus einer Zahl mit 8 Ziffern. Unternehmen erhalten die Betriebsnummer auf entsprechenden Antrag vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Inhalt:

  1. Betriebsnummer beantragen
  2. Zwecke der Betriebsnummer
  3. Grundsätze bei Erteilung der Betriebsnummer
  4. Betriebsnummer für Privathaushalte

1. Betriebsnummer beantragen

Unternehmen benötigen bei Einstellung von Beschäftigten eine Betriebsnummer, die entweder durch das Unternehmen selbst oder von einer vertretungsberechtigten Person beantragt werden kann. Die Erfassung der Unternehmensdaten gem. Antrag sowie die Erteilung selbst erfolgt seit dem 01.01.2008 bundesweit durch den Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit. Für den Antrag steht ein Formular- Download zur Verfügung. Antrag und Vergabe erfolgen inzwischen komplett online.

Der frühzeitige Antrag ist vor allem im Zusammenhang mit der Pflicht zur Sofortmeldung von Mitarbeitern in bestimmten Branchen von großer Bedeutung. Um Nachteile zu vermeiden, ist den Unternehmen aus den betroffenen Branchen zu raten, sie frühzeitig vor erstmaliger Einstellung von Mitarbeitern zu beantragen.

2. Zwecke der Betriebsnummer

Ein Unternehmen mit Personal (Arbeitgeber) benötigt die Betriebsnummer im Rahmen des Sozialversicherungsrechts im Umgang mit den Trägern der Sozialversicherung, insbesondere bei der elektronischen Anmeldung von Personal und deren Abrechnung gegenüber den zuständigen Krankenkassen.

Die gesamte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt unter dieser Nummer, mit Hilfe derer auch die Daten aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung für statistische Zwecke ausgewertet werden. Ein Beispiel ist die Beschäftigungsstatistik, deren Daten zur Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auf die Gemeinden herangezogen werden.

3. Grundsätze bei Erteilung

Im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebsnummer sind die Begriffe Unternehmen, Arbeitgeber und Betrieb nach folgenden Grundsätzen zu unterscheiden:

a) Der Begriff Unternehmen umfasst Betriebsstätten und Arbeitsstätten desselben Arbeitgebers, wobei eine der Betriebsstätten gleichzeitig als Unternehmenssitz fungiert.

b) Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, für die mindestens ein sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigter (Minijob) tätig ist. Dies betrifft auch Privathaushalte, die Arbeitnehmer beschäftigen.

c) Betrieb im Sinne des Meldeverfahrens ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der Beschäftigte des Unternehmens tätig sind. Als Betrieb wird immer die Einheit bezeichnet, für die nach den Grundsätzen der Betriebsnummernvergabe eine jeweilige Betriebsnummer zu vergeben ist.

Hierauf aufbauend sind folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Besteht das Unternehmen aus nur einer Niederlassung oder hat das Unternehmen in einer Gemeinde nur eine Niederlassung, so ist diese Niederlassung der Betrieb.
  2. Befinden sich in einer Gemeinde mehrere Niederlassungen desselben Unternehmens, so sind diese zu einem Betrieb zusammenzufassen, wenn sie der gleichen Wirtschaftsklasse zugeordnet werden können.
  3. Gehören die einzelnen Niederlassungen in einer Gemeinde verschiedenen Wirtschaftsklassen an, so ist jede dieser Niederlassungen als ein Betrieb zu behandeln mit entsprechend eigener Betriebsnummer.

4. Betriebsnummer für Privathaushalte

Privathaushalte als Arbeitgeber erhalten die Betriebsnummer von der Minijobzentrale, sofern es sich um eine geringfügig Beschäftigten handelt. Anderenfalls ist sie ebenfalls online über die Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

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