Menü

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen, die zumindest einen Arbeitnehmer beschäftigen und gegenüber diesen ein Weisungs- und Kontrollrecht haben. Die Rechtsprechung bezeichnet diejenigen als Arbeitgeber, die unter Ausübung des Direktionsrechts über die Arbeitskraft der Beschäftigten verfügt und im Gegenzug zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet sind. Während nur eine natürliche Person Arbeitnehmer sein kann, können auch juristische Personen oder teilrechtsfähige Personengesamheiten Arbeitgeber sein.

  1. Arbeitgeber im Arbeitsrecht
  2. Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis

1. Arbeitgeber im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht treten Arbeitgeber in verschiedenen Rollen auf:

  • Vertragspartner gegenüber Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages;
  • Verhandlungspartner gegenüber der Gesamtheit der Arbeitnehmer, die durch einen Betriebsrat vertreten werden;
  • Verhandlungspartner gegenüber Gewerkschaften.

Dem Arbeitgeber steht gegenüber den Arbeitnehmern ein Weisungs- und Kontrollrecht zu, das auch als Direktionsrecht bezeichnet wird.

2. Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis

Neben der Hauptpflicht zur Lohn- bzw. Gehaltszahlung ergeben sich aus dem Arbeitsverhältnis eine Reihe von Nebenpflichten:

  • Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie deren Eigentum
  • Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer;
  • Schutz und Respektierung der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer (u.a. Glaubensfreiheit, Datenschutz);
  • Vertragsgemäße Beschäftigung.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber zur Aushändigung der Arbeitspapiere verpflichtet.

Pflichten aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Von wesentlicher Bedeutung sind auch die Pflichten, die sich aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht ergeben.

  • Ordnungsgemäße Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer;
  • Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge;
  • Meldepflichten bei Beginn oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Arbeitgeber
Tagged on: