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Abgaben

Der Begriff Abgaben ist ein Sammelbegriff für alle Geldleistungen, die Bürger kraft Gesetzes an den Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu zahlen haben. Abgaben werden unterteilt in Steuern und Zölle, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben.

Inhalt:

  1. Steuern und Zölle
  2. Gebühren
  3. Beiträge
  4. Sonderabgaben

1. Steuern und Zölle

Steuern und Zölle werden von einem öffentlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne dass diesen eine konkrete Gegenleistung gegenübersteht. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuern und Zölle werden gesetzlich definiert, z.B. durch das Einkommensteuergesetz.

2. Gebühren

Gebühren werden erhoben für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen, z.B. Kanalgebühren, Wassergebühren, Müllgebühren.

3. Beiträge

Beiträge dienen zur Finanzierung der Herstellung bestimmter öffentlicher Einrichtungen, z.B. Straßenerschließungsbeiträge.

4. Sonderabgaben

Sonderabgaben dienen als zusätzliche staatliche Einnahmenquellen. Sie werden in erster Linie als wirtschaftspolitische Steuerungsinstumente eingesetzt. Sie bezwecken den Ausgleich von Vor- und Nachteilen zwischen den Bürgern, z.B. durch Erhebgung einer Schwerbehindertenabgabe.

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