Menü

Buchführung und Bilanz

Die Bilanz eines Unterehmens ist eine rechtlich verpflichtende Erklärung über das Einkommen in einem Wirtschaftsjahr sowie über das Aktiv- und Passivvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres. Je nach Unternehmensart oder Rechtsform können Unternehmen zur Erstellung einer jährlichen Bilanz verpflichtet sein. Grundlage hierfür ist die Buchführung, wobei hier diverse Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung zu beachten sind. Kleine Unternehmen mit geringen Umsätzen und Gewinnen sowie Freiberufler sind in der Regel von der Bilanzierungspflicht befreit, müssen aber für steuerliche Zwecke eine jährliche Einnahmen-Überschussrechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Inhalt:

  1. Bilanzierungspflicht in Deutschland
  2. Grundlagen ordnungsgemäßer Bilanzierung
  3. Buchführung und Bilanz
  4. Funktionen einer Bilanz
  5. Gliederung einer Bilanz
  6. Arten von Bilanzen

1. Bilanzierungspflicht in Deutschland

Bei der Frage der Bilanzierungspflicht ist vor allem die Rechtsform des Unternehmens entscheidend, wobei zwischen folgenden Rechtsformen zu unterscheiden ist:

a) Einzelunternehmen

Kaufleute unterliegen der Bilanzierungspflicht, sofern ihr jährlicher Umsatz an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen die Schwelle von 600.000 Euro oder der Gewinn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen die Schwelle von 60.000 Euro übersteigt.

Freiberufler sind grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Sie müssen allerdings dem Finanzamt für steuerliche Zwecke eine jährliche Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung übermitteln.

b) Personengesellschaften (OHG, KG)

Personengesellschaften unterliegen grundsätzlich der Bilanzierungspflicht.

c) Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG haftungsbeschränkt) sind zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet und müssen diese auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Für Kleinstkapitalgesellschaften gibt es gewisse Erleichterungen.

Je nach Größe der Gesellschaft muss die Bilanz auch einen Anhang enthalten und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

2. Grundlagen ordnungsgemäßer Bilanzierung

Die wichtigsten Grundlagen ordnungsgemäßer Bilanzierung werden durch das HGB und die Steuergesetze geregelt. International spielt auch das Regelwerk der IFRS eine wichtige Rolle. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass sich diese von den nationalen Regelungen zur Bilanzierung teilweise deutlich unterscheiden.

3. Buchführung und Bilanz

Eine Bilanz ist das Ergebnis der laufenden Buchführung des Unternehmens, die unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vorzunehmen ist. Darunter versteht man die vollständige, anhand von Belegen zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen.

4. Funktionen der Bilanz

Eine Bilanz erfüllt im wesentlichen drei wichtige Funktionen, unabhängig davon, nach welchen Grundsätzen sie erstellt wird: Dokumentation, Gewinnermittlung und Information. Die Funktion der Information wird in Deutschland und international durch die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Bilanz (= Offenlegungspflicht) ergänzt.

5. Gliederung einer Bilanz

Die Bilanz gliedert sich in Aktivvermögen (Aktiva) und Passivvermögen (Passiva).

Beim Aktivvermögen handelt es sich um die Summe der Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter, die auf der Soll-Seite der Bilanz (links) ausgewiesen werden.

Unter Passiva auf der Haben-Seite einer Bilanz (rechts) weist der Unternehmer oder das Unternehmen die Summe des zur Verfügung gestellten Kapitals aus.

Aus der Gesamtschau lässt sich anhand der Bilanz erkennen, welche Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter das Unternehmen zum Stichtag der Bilanz besitzt und wie diese finanziert wurden.

6. Arten von Bilanzen

Je nach Zweck und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regelungen sind verschiedene Arten von Bilanzen zu unterscheiden.

Ferner ist zu unterscheiden, ob die Bilanz im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist oder nur für interne Zwecke dient. Letzteres kommt vor allem im Controlling zum Einsatz, um eine Kontrolle der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben einer einzelnen Abteilung oder eines Unternehmensteils vorzunehmen.

Nachfolgende Arten von Bilanzen findet man regelmäßig in der Praxis:

a) Handelsbilanz – Steuerbilanz

Alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen sind verpflichtet eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz zu erstellen. Während die Handelsbilanz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen des HGB erstellt wird, müssen bei der Steuerbilanz spezifische Steuergesetze beachtet werden.

b) Einzelbilanz – Konzernbilanz

Die Einzelbilanz muss für ein einzelnes Unternehmen erstellt werden. Demgegenüber beschreibt die Konzernbilanz die aktuellen Vermögenswerte und Erträge des gesamten Konzerns.

c) Sonderbilanzen

Sonderbilanzen müssen zu besonderen Anlässen erstellt werden. Dazu gehört beispielsweise die Eröffnungsbilanz zu Beginn des Unternehmens (z.B. die Eröffnungsbilanz einer GmbH), die Auseinandersetzungsbilanz bei Beendigung einer Personengesellschaft oder die Aufgabebilanz bei Aufgabe des Einzelunternehmens. Ferner gibt es die Liquidationsschlußbilanz bei Beendigung einer Kapitalgesellschaft (z.B. zum Abschluss der Liquidation einer GmbH.

d) Quartalsberichte

Laufende Quartalsberichte mit entsprechender Bilanz werden insbesondere durch börsennotierte Unternehmen während des Geschäftsjahres erstellt.