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GmbH gründen leicht gemacht

München Panorama

GmbH gründen leicht gemacht!

Sie möchten eine GmbH gründen? Prima, dann sind Sie hier genau richtig. Als Gründungsexperte habe ich mich auf die GmbH-Gründung spezialisiert und begleite schon seit vielen Jahren erfolgreich Existenzgründer sowie etablierte Unternehmer auf ihrem Weg zur eigenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland.

Meine Gründungspakete beinhalten alle notwendigen Schritte bis zur steuerlichen Erfassung und Erteilung der Steuernummer durch das Finanzamt. Sie eignen sich sowohl für Existenzgründer als auch für erfolgreiche Unternehmer, die ihr Einzelunternehmen oder ihre Personengesellschaft in eine GmbH, Holding-Struktur oder GmbH & Co. KG umwandeln wollen, beispielsweise in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München oder Stuttgart.

Die Klassiker zur GmbH-Gründung

Holding-Paket

GmbH für Profis

Paket enthält alle notwendigen Leistungen zur Errichtung einer Holding mit operativer GmbH und Holding-GmbH (alternativ UG haftungsbeschränkt), inklusive persönlicher Beratung durch Rechtsanwallt. 

940 €

 / einmalig*

Express-Paket

GmbH gründen

Paket enthält alle notwendigen Leistungen zur Express-Gründung einer GmbH im Rahmen einer Bargründung mit bis zu drei Gesellschaftern inklusive persön-licher Beratung durch Rechtsanwalt bis zur Erteilung der Steuernummer.

620 €

 / einmalig*

Kombi-Paket

GmbH & Co. KG

Paket enthält alle notwendigen Leistungen zur Errichtung einer GmbH & Co. KG mit bis zu 3 Gesellschaftern für besondere Wünsche und Anlässe, inklusive persönlicher und individueller Beratung durch Rechtsanwalt.

980 €

 / einmalig*

Alle Leistungen im Überblick

Holding-Paket

GmbH für Profis

940 €

 / einmalig*

Express-Paket

GmbH-Gründung

620 €

 / einmalig*

Kombi-Paket

GmbH & Co. KG

980 €

 / einmalig*

* Es handelt sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Alle Auslagen wie Umsatzsteuer, Reisekosten, Tagegelder, Abwesenheitsgelder, Porto und ähnliches sind daneben gesondert zu erstatten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Satzung, Bestellung der Geschäftsführer und Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister sowie die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister fallen gesondert an und sind in dem angegebenen Paketpreis nicht enthalten (vgl. Gründungskosten der GmbH und UG (haftungsbeschränkt). Bitte beachten Sie auch, dass zusätzliche Beratungsleistungen anlässlich der Umwandlung oder Einbringung eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine GmbH oder Holding-Struktur nicht in den Paketpreisen enthalten sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gründungsexperte

Persönliche Beratung und Betreuung durch erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt.

Schnell und sicher

Sie profitieren von einem bewährten Konzept zur GmbH-Gründung, das schon viele vor Ihnen genutzt haben.

Paketpreis

Sie erhalten alle Leistungen zum vereinbarten Festpreis und können so genau Ihre Kosten planen.

Einfach erklärt: GmbH gründen in 10 Schritten!

Sie wollen eine GmbH gründen? Dann sind Sie hier genau richtig. Mit meiner Steuerkanzlei in München habe ich mich auf die Gründung und steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH spezialisiert. Ich begleite und führe Sie persönlich durch den Gründungsprozeß bis zur Erteilung der Steuernummer durch das Finanzamt.

    1. PAKET AUSWÄHLEN: Wählen Sie das für Sie passende Gründungs-Paket aus den Optionen aus – Holding-Paket, Express-Paket oder Kombi-Paket. Klicken Sie auf „JETZT BUCHEN“.
    2. TERMINVEREINBARUNG: Nach Ihrer Buchung vereinbaren wir einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch zum Ablauf der GmbH-Gründung, zur Firmierung und zum Unternehmengegenstand, das wir abhängig von Ihren Vorlieben telefonisch oder per Video-Konferenz durchführen.
    3. FRAGEBOGEN: Sie erhalten von mir einen detaillierten Fragebogen, um alle relevanten Daten der zukünftigen Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die wichtigsten Informationen zur geplanten GmbH bzw. GmbH & Co. KG aufzunehmen. 
    4. BERATUNGSGESPRÄCH: Telefonisch oder per Video-Konferenz erläutere ich Ihnen den Ablauf der Unternehmensgründung und beantworte Ihre individuellen Fragen (Dauer: ca. 45-60 Minuten).
    5. SATZUNG: Auf Basis eines Entwurfs der notariellen Gründungsurkunde besprechen wir den Ablauf des Beurkundungstermins beim Notar und die Satzung der GmbH, die wir gegebenenfalls noch an Ihre besonderen Wünsche und Besonderheiten anpassen.
    6. NOTARIELLE BEURKUNDUNG: Sie vereinbaren mit dem Notariat Ihrer Wahl vor Ort einen Termin zur notariellen Beurkundung der Gründungsurkunde mit Bestellung der Geschäftsführer und Feststellung der GmbH-Satzung.
    7. GESCHÄFTSKONTO: Nach dem Beurkundungstermin erhalten Sie vom Notariat die Gründungsurkunde. Damit können die bestellten Geschäftsführer ein Geschäftskonto bei der Bank Ihrer Wahl eröffnen, auf das die Bareinlagen der Gesellschafter einzuzahlen sind.
    8. STEUERLICHE ERFASSUNG: Nach der elektronischen Übermittlung der Eröffnungsbilanz zusammen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfolgt die Erteilung der Steuernummer durch das zuständige Finanzamt. Diese ist notwendig, um die erste Rechnung zu schreiben.
    9. ABSCHLUSSBESPRECHUNG: Spätestens nach Erteilung der Steuernummer führen wir eine telefonische Abschlussbesprechung oder Video-Konferenz durch. Hier informiere ich Sie über die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer, insbesondere über die Pflicht zur Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde, die Einrichtung der Buchführung sowie die weiteren besonderen Pflichten der Geschäftsführer aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht (Dauer: ca. 30 Minuten).
    10. DURCHSTARTEN: Mit Erteilung der Steuernummer können Sie mit Ihrer neuen GmbH voll durchstarten und Ihre ersten Rechnungen schreiben!

Häufig gestellte Fragen zur GmbH und zur Holding

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die perfekte Rechtsform für Unternehmer. Sie ist neben dem Einzelunternehmen und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die beliebteste und in der Praxis häufigste Rechtsform in Deutschland. National und international ist die GmbH anerkannt und angesehen.

Es handelt sich um eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die von einer oder mehreren Personen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden kann.

Bei Errichtung hat die GmbH ein Stammkapital, das im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird und in der Summe den Einlagen der Gesellschafter in Höhe von mindestens 25.000 Euro. Im Falle der Bargründung müssen zunächst mindestens 12.500 Euro auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt werden. 

Für Schulden der GmbH haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Gesellschaft, während ein Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter nur in Ausnahmen möglich ist.

Hier erfahren Sie alles rund um die GmbH.

Die mit der GmbH-Gründung zusammenhängenden gesetzlichen Gründungskosten werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verbindlich geregelt. Die Höhe ist in erster Linie von der Zahl der Gesellschafter und von der Höhe des Stammkapitals abhängig.

Die Höhe der Notargebühren für die Tätigkeiten des Notars ergibt sich gem. § 3 GNotKG aus dem Zusammenwirken der gesetzlichen festgelegten Tatbestände des GNotKG, dem Geschäftswert und der dazugehörigen Gebührentabelle B. Der Geschäftswert beträgt jeweils mindestens 30.000 Euro.

Im Falle der Bargründung der GmbH mit einem Gesellschafter und einem Stammkapital von 25.000 Euro stellt der Notar für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Geschäftsführerbestellung folgende Positionen in Rechnung (Angaben ohne Gewähr):

 WertGebühr
 EUREUR
Beurkundung des Gesellschaftervertrages zur Errichtung der GmbH30.000125,00
Beurkundung Gesellschafterbeschluss der Geschäftsführer30.000250,00
Erstellung und Einreichung der Gesellschafterliste30.00062,50
Auslagenpauschale 20,00
Summe netto 457,50
19% Umsatzsteuer 86,92
Rechnungsbetrag 544,42

Für die Registeranmeldung stellt der Notar zusätzlich folgende Positionen in Rechnung (Angaben ohne Gewähr):

 WertGebühr
 EUREUR
Entwurf für Registeranmeldung30.00062,50
Erzeugung und Übermittlung XML-Daten30.00025,00
Auslagenpauschale 20,00
Summe netto 107,50
19% Umsatzsteuer 20,42
Rechnungsbetrag 127,92

Für die Eintragung der GmbH im Handelsregister erhalten Sie eine gesonderte Rechnung von der Landesjustizkasse, wobei die Kosten vom jeweiligen Bundesland abhängig ist. Die Eintragung einer GmbH im Handelsregister des AG München kostet pauschal 150,00 Euro.

Es ist allgemein anerkannt, dass die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag regeln können, dass die Gründungskosten zu Lasten des Stammkapitals auf die GmbH abgewälzt werden. Hierzu bedarf es jedoch einer individuellen Regelung im Gesellschaftsvertrag, die gewissen inhaltlichen Anforderungen und Beschränkungen unterliegt.

Hier erfahren Sie mehr über die Gründungskosten der GmbH.

Die GmbH ist im Vergleich zum Einzelunternehmen und zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die deutlich bessere Rechtsform, weil das Privatvermögen der Gesellschafter vor dem Zugriff der Gläubiger gegenüber der GmbH geschützt ist. Darüber hinaus haben die Gesellschafter der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen und der Gesellschafter bürgerlichen Rechts (GbR) mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen.

Gesellschafter haften gegenüber Gläubigern der GmbH nicht persönlich: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Das Privatvermögen (Immobilien, Guthaben bei Banken, Wertpapiere) bleibt im Falle einer Krise der GmbH unangetastet, selbst im Falle einer Insolvenz der GmbH.

Mit der GmbH Steuern sparen: Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gewinn der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer unterliegt. In der Summe fallen auf den Gewinn der GmbH nur ca. 30% Steuern an.

Hier erfahren Sie mehr, wie Sie mit der GmbH Steuern sparen können.

Eine unternehmerische Tätigkeit ist immer mit Haftungsrisiken verbunden, vor denen man sich durch eine gesetzliche oder vertragliche Haftungsbeschränkung schützen kann.

Im Falle der GmbH ist in die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt. Ein Durchgriff der Gläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter ist in der Regel ausgeschlossen.

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten der gesetzlichen und vertraglichen Haftungsbeschränkung.

In Deutschland ist für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Das kann eine natürliche oder juristische Person sein, wobei juristische Personen auch andere Unternehmen sein können. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter. Daher kann eine GmbH von einer einzelnen Person oder von mehreren Personen oder Unternehmen gemeinsam gegründet werden. Jeder Gesellschafter muss jedoch einen Teil des Stammkapitals einbringen.

Das Stammkapital der GmbH ist das Anfangsvermögen der Gesellschaft, das vor der Eintragung ins Handelsregister von den Gesellschaftern eingebracht werden muss.

Gemäß dem § 5 Abs. 1 GmbH-Gesetz beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro. Es dient als Sicherheit für Gläubiger und ersetzt die fehlende persönliche Haftung der Gesellschafter. Änderungen des Stammkapitals in Form einer Kapitalerhöhung oder -herabsetzung erfordern eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen darf nicht an die Gesellschafter zurückgezahlt oder ausgeschüttet werden. Jeder Gesellschafter muss vor der Eintragung der GmbH seine Einlage in Form von Geld oder Sacheinlagen leisten. Dabei muss der Gesamtbetrag der eingezahlten Geld- und Sacheinlagen mindestens 12.500 Euro erreichen.

Für detaillierte Informationen über das Stammkapital der GmbH empfehle ich Ihnen diesen ausführlichen Artikel.

In Deutschland kann grundsätzlich jede volljährige, geschäftsfähige Person Geschäftsführer einer GmbH werden, unabhängig von der Nationalität. Die Person muss nicht zwangsläufig ein Gesellschafter der GmbH sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Personen vom Amt des Geschäftsführers ausgeschlossen sein können, beispielsweise wegen einer Verurteilung aufgrund bestimmter strafbarer Handlungen, wie Insolvenzstraftaten.

Die Aufgaben der Geschäftsführer einer GmbH sind vielseitig und weitreichend. Der Aufgabenkatalog enthält strategische, operative und organisatorische Aufgaben.

Die strategische Planung der Unternehmensführung ist eine essenzielle Aufgabe der Geschäftsführer. Sie entwerfen und implementieren Strategien, definieren die Vision und Ziele und sorgen dafür, dass diese unter Berücksichtigung externer und interner Regeln erreicht werden. Zudem überwachen die Geschäftsführer die Leistung des Unternehmens und stellen sicher, dass es im Einklang mit den gesetzlichen Regeln (Compliance) und geschäftlichen Anforderungen agiert.

Die zweite Kernaufgabe der Geschäftsführer ist die operative Leitung des Betriebs und die effiziente Steuerung der täglichen Geschäftsabläufe. Dazu gehören Entscheidungen über Investitionen, Einkauf, Vertrieb, Marketing und das Personalmanagement. Zudem sind die Geschäftsführer für die rechtliche Vertretung des Unternehmens und das Risikomanagement zuständig. Sie müssen potenzielle Risiken identifizieren, analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung einleiten.

Auch organisatorische Aufgaben fallen in den Verantwortungsbereich der Geschäftsführer, insbesondere die sorgfältige Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen, die ordnungsgemäße Einladung der Gesellschafter und die Berichte über den Geschäftsverlauf.

Eine entscheidende Rolle spielen Geschäftsführer auch im Change- und Krisenmanagement. Bei auftretenden Veränderungen oder Krisen müssen die Geschäftsführer das Unternehmen souverän navigieren, in kürzester Zeit die Ursachen erkunden und effektive Strategien entwickeln und umsetzen.

Unter einer Mini-GmbH bezeichnet man die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die insbesondere als Holding und für Gründer mit wenig Eigenkapital geeignet ist.

Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Rechtsformvariante zur klassischen GmbH, die jedoch wegen der geringeren Anforderungen an die Höhe des Stammkapitals in der Praxis auch als Mini-GmbH bezeichnet wird.

Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Mini-GmbH wissen sollten.

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