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Zentrale Aufgaben der Geschäftsführer einer GmbH

Die Aufgaben der Geschäftsführer einer GmbH sind ebenso vielseitig wie komplex und spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Unternehmens. Sie erfordern nicht nur ein breites Wissen und analytisches Denkvermögen, sondern auch Geschick im Umgang mit Menschen und eine konstante Bereitschaft zur Anpassung und Weiterentwicklung in einem dynamischen Geschäftsumfeld.

Der vorliegende Artikel fokussiert sich auf die zentralen Aufgaben der GmbH-Geschäftsführer, die zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland zählt. Die Bandbreite der Aufgaben, die ein GmbH-Geschäftsführer zu bewältigen hat, ist immens und erstreckt sich von der strategischen Planung über die operative Unternehmensleitung bis hin zu organisatorischen Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung.

Doch das sind nur Ausschnitte aus dem Spektrum der Aufgaben, die den Arbeitsalltag eines Geschäftsführers bestimmen. Schlüsselbegriffe wie Risiko-, Personal und Krisenmanagement sind ebenso Teil des notwendigen Repertoires eines Geschäftsführers wie Compliance und digitale Transformation. Jeder dieser Aspekte ist von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Führung einer GmbH und spiegelt die Vielseitigkeit und Komplexität der Rolle eines Geschäftsführers wider.

Ob Sie sich auf ein bevorstehende Rolle als Geschäftsführer vorbereiten, bereits in dieser Position tätig sind oder einfach mehr über die Aufgaben des Geschäftsführers einer GmbH erfahren wollen – dieser Artikel soll Ihnen ein umfassendes und klares Bild davon vermitteln.

Inhalt:

  1. Die Rolle der Geschäftsführer bei der GmbH-Gründung
  2. Wächter über das Stammkapital (Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung)
  3. Strategische Planung der Unternehmensführung
  4. Rechtliche Vertretung und operative Unternehmensleitung
  5. Risikomanagement und Compliance
  6. Personalmanagement und Mitarbeiterführung
  7. Organisatorische Aufgaben der GmbH-Geschäftsführer
  8. Change- und Krisenmanagement

1. Die Rolle der Geschäftsführer bei der Gründung

Der Gründungsprozess zur Errichtung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt ist identisch und gliedert sich in fünf aufeinanderfolgende Etappen, wobei die Geschäftsführer bereits in dieser Phase zentrale Aufgaben zu erfüllen haben. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und ihrer Bestellung müssen die Geschäftsführer für die GmbH ein Geschäftskonto eröffnen, auf welches die Gesellschafter ihre Einlagen einzahlen können.

Anschließend müssen die Geschäftsführer die Gründungsgesellschafter schriftlich auffordern, ihre vertraglich vereinbarten Einlagen zu leisten, wobei sie als Wächter über das Stammkapital darauf achten müssen, dass für die Übernahme jedes Geschäftsanteils eine Einlage geleistet wird, deren Wert mindestens dem Nennbetrag des Geschäftsanteils entspricht (Verbot der Unter-Pari-Emission). Zudem ist es unerlässlich, dass die Gesellschafter die in § 7 Abs. 2 und 3 GmbHG gesetzlich definierten Mindesteinlagen auf das Stammkapital der GmbH erbringen.

Sobald die Gesellschafter ihre Einlagen ordnungsgemäß geleistet haben, obliegt es den Geschäftsführern, die GmbH zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§§ 7, 8 GmbHG). Die Anmeldung erfolgt durch einen Notar, wobei gem. § 8 Abs. 1 GmbHG folgende Unterlagen beizufügen sind:

  • Das Original oder eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages;
  • Ein Beschluss über die Bestellung der anmeldenden Geschäftsführer (sofern diese nicht bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten ist), sowie Angaben zu Art und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis;
  • Eine von den Geschäftsführern unterzeichnete Gesellschafterliste.

Neben verschiedenen Versicherungen hinsichtlich der Kapitalaufbringung müssen die Geschäftsführer auch eine inländische Geschäftsanschrift angeben (§ 8 Abs. 4 GmbHG). Bei einer Sachgründung müssen die Geschäftsführer auch einen Sachgründungsbericht, die Verträge zur Übertragung der Sacheinlagen und geeignete Unterlagen einreichen, die dem Registergericht die Überprüfung der Werthaltigkeit der Sacheinlagen ermöglichen.

2. Wächter über das Stammkapital

Die Themen Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung haben eine immense Bedeutung in der GmbH-Praxis. Beide Grundsätze dienen als ausgleichende Elemente zur Haftungsbeschränkung und sollen sicherstellen, dass Gläubigern zumindest das Stammkapital der GmbH uneingeschränkt und vollumfänglich als Sicherheit zur Verfügung steht. In diesem Sinne hat der Gesetzgeber eine Reihe von Regelungen im GmbH-Gesetz eingeführt, die gewährleisten sollen, dass zumindest das Stammkapital der GmbH effektiv bereitgestellt und nicht wieder an die Gesellschafter zurückfließt.

Die hierzu ergangene Rechtsprechung der Gerichte ist ebenso umfangreich wie streng und folgt dem grundlegenden Gedanken, dass die Haftungsbeschränkung der GmbH nur durch eine wirksame Bereitstellung des Stammkapitals und strenge Kapitalerhaltungsvorschriften gerechtfertigt werden kann. Folglich müssen die Geschäftsführer als Wächter des Stammkapitals dafür sorgen, dass die Gesellschafter ihre vertraglich vereinbarten Einlagen bereitstellen (Kapitalaufbringung) und der GmbH nicht wieder entziehen (Kapitalerhaltung).

2.1. Grundsätze zur Kapitalaufbringung

Einer der Grundsätze zur Kapitalaufbringung besagt, dass für die Übernahme jedes Geschäftsanteils eine Einlage geleistet werden muss, deren Wert mindestens dem Nennbetrag des Geschäftsanteils entspricht (Verbot der Unter-Pari-Emission).

Das GmbH-Gesetz geht davon aus, dass die Gesellschafter grundsätzlich Bareinlagen leisten. Sacheinlagen gelten nur dann als schuldbefreiend, wenn diese im Gesellschaftsvertrag explizit vereinbart und vollumfänglich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften in das Gesellschaftsvermögen der GmbH übertragen wurden (§§ 5 Abs. 4, 56 GmbHG). Da diesbezüglich diverse gesetzliche Regeln zu beachten sind und diese zudem der registergerichtlichen Prüfung unterliegen, ist die Sachgründung regelmäßig zeit- und kostenintensiver. Zudem besteht das Risiko der Differenzhaftung nach § 9 GmbHG.

Deshalb bevorzugen die meisten Unternehmer eine Bargründung der GmbH. Zudem müssen Geldeinlagen vor der Anmeldung der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister nur teilweise erbracht werden. Diesbezüglich ist in § 7 Abs. 2 GmbHG vorgeschrieben, dass auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des Nennbetrags und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden.

Sofern die Gesellschafter eine Bargründung im Gesellschaftsvertrag vereinbart haben, aber bei wirtschaftlicher Betrachtung nur einen Sachwert einbringen, spricht man gem. § 19 Abs. 4 S. 1 GmbHG von einer verdeckten Sacheinlage. Diese werden zwar seit der GmbH-Reform 2008 auf geschuldete Bareinlagen angerechnet, aber die Beweislast für die Werthaltigkeit der Sacheinlagen trifft den Gesellschafter (§ 19 Abs. 4 S. 3 GmbHG). Gleichwohl sind verdeckte Sacheinlagen unzulässig und können strafrechtlich geahndet werden.

Unabhängig davon, ob es sich um eine Bargründung oder eine Sachgründung handelt, müssen die Einlagen so erfolgen, dass sie den GmbH-Geschäftsführern endgültig und vollumfänglich zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2 S. 1 GmbHG). Dies ist nur dann der Fall, wenn die Geschäftsführer frei über die Leistung verfügen können.

2.2. Grundsätze zur Kapitalerhaltung

Die Grundsätze zur Kapitalerhaltung in der GmbH sind in den §§ 30 und 31 GmbHG verankert und dienen dazu, das Kapital der Gesellschaft zu schützen und es vor unberechtigten Zugriffen der Gesellschafter zu bewahren. Diese Regelungen begrenzen vor allem Ausschüttungen an die Gesellschafter auf das freie Vermögen der GmbH, um so einen Abzug von Stammkapital zu verhindern.

Die Vorschriften zur Kapitalerhaltung umfassen verschiedene Aspekte. Die Geschäftsführer dürfen keine Auszahlungen an Gesellschafter vornehmen, soweit diese Beträge zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich sind. Insbesondere verbieten sie Auszahlungen an Gesellschafter bei einer Unterbilanz oder Überschuldung. Bei Verstößen gegen die Grundsätze zur Kapitalerhaltung müssen die Gesellschafter die unzulässigen Zahlungen an die GmbH wieder erstatten.

Die Geschäftsführer der GmbH tragen eine besondere Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Stammkapitals der GmbH im Sinne dieser Vorschriften. Sie müssen stets über den aktuellen finanziellen Status der Gesellschaft im Bilde sein und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Grundsätze zur Kapitalerhaltung zu gewährleisten.

Bei Verletzung ihrer Pflichten, insbesondere bei Verstößen gegen die Grundsätze zur Kapitalerhaltung, besteht das Risiko einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer, sowohl gegenüber den Gläubigern als auch gegenüber den Gesellschaftern. Es ist daher im besten Interesse der Geschäftsführer, dass sie ihre Aufgaben im Hinblick auf die Erhaltung des Stammkapitals gewissenhaft erfüllen und hierbei alle gesetzlichen Anforderungen beachten.

3. Strategische Planung der Unternehmensführung

Die strategische Planung ist ein zentrales Element erfolgreicher Unternehmensführung. Obwohl die beste Strategie keine Garantie für Erfolg ist, kann sie die Erfolgsaussichten erheblich verbessern. Die strategische Planung der Unternehmensführung ist ein Prozess, der die Formulierung einer Vision, die Klärung des Unternehmenszwecks (Mission) und die Festlegung messbarer und zeitlich gebundener Ziele beinhaltet, um eine effektive Strategie und die dazugehörigen Taktiken zu bestimmen.

Hierbei fungieren Vision, Mission, Strategie und Taktik als Leitfaden und Handlungsplan für sämtliche Abteilungen und Mitarbeiter im Unternehmen. Die Vision dient als Leuchtturm, der den Weg in die Zukunft aufzeigt. Sie stellt den angestrebten Endzustand dar, den das Unternehmen erreichen will. Durch ihre inspirierende Natur motiviert eine Vision alle Beteiligten dazu, sich auf das gemeinsame Ziel zu konzentrieren.

3.1. Vision entwickeln

Die strategische Planung der Geschäftsführung beginnt mit der Entwicklung einer Vision, welche eine klare Vorstellung davon gibt, was die Geschäftsführer mit dem Unternehmen in der Zukunft erreichen wollen.

In diesem Sinne ist die Vision des Jeff Bezos bei der Gründung von Amazon im Jahr 1994 ein Paradebeispiel, wie man ein ehrgeiziges, langfristiges Ziel für das Unternehmen formulieren kann:

„Aufbau eines Online-Shops, wo Kunden weltweit alles finden und entdecken können, was sie kaufen möchten“.

Zu Beginn beschränkte Jeff Bezos des Fokus von Amazon auf den Online-Handel mit Büchern, expandierte aber schnell in andere Kategorien und Dienstleistungen, um sein langfristiges Ziel (Vision) zu erreichen. Inzwischen hat Bezos die Vision wie folgt erweitert:

Unser Ziel ist es, das weltweit kundenorientierteste Unternehmen und der beste Arbeitgeber mit dem sichersten Arbeitsumfeld zu sein. Unsere Angebote werden von vielen mit Begeisterung genutzt: Kund:innen, die bei uns einkaufen; Unternehmen, die ihre Produkte bei Amazon verkaufen oder unsere Cloud-Dienste nutzen; Start-ups, die ihre Erfindungen über uns anbieten; Autor:innen, die ohne Hürden E-Books veröffentlichen; sowie Filmemacher:innen, die ein Millionenpublikum erreichen. Unsere Partner können sich dank dieser Angebote auf das Wesentliche konzentrieren: auf ihre Produkte, ihre Inhalte, ihre Innovationen – und darauf, neue Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen.

Vision und Mission eines Unternehmens sind eng miteinander verknüpft und bilden zusammen die strategische Ausrichtung.

3.2. Mission formulieren

Das zweite Element der strategischen Planung ist die Mission, die den wesentlichen Zweck des Unternehmens und seine Rolle in der Gesellschaft erläutert. In diesem Kontext ist die Frage zu beantworten, warum das Unternehmen überhaupt existiert. Dies kann eine spezifische Dienstleistung, ein Produkt oder eine Lösung sein, um den Bedürfnissen seiner Kunden zu entsprechen oder um Herausforderungen der Gesellschaft zu bewältigen. Zur Klarstellung: Während die Vision die Zukunft des Unternehmens beschreibt, definiert die Mission den aktuellen Zustand.

Ein prominentes Beispiel für einen ausgeklügelten Masterplan, der Vision und Mission-Statement in genialer Weise integriert, ist der von Elon Musk für das von ihm erfolgreich geführte Unternehmen Tesla.

Vision:

Mission: We’re building a world powered by solar energy, running on batteries and transported by electric vehicles. We design sustainable systems that are massively scalable – resulting in the greatest environmental benefit possible. Our vehicles are some of the safest in the world. After safety, our goal is to make every Tesla the most fun you could possibly have in a vehicle. We build features that make being in your vehicle more enjoyable – from gaming to movies, easter eggs and more.

Je besser und präziser die Vision formuliert ist, desto leichter wird es, eine aussagekräftige und passende Mission zu erstellen. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, eine prägnante Vision zu entwickeln. Es ist daher wichtig, die Vision nicht mit der Mission zu vermengen oder zu vermischen, da dies zu Verwirrung führen kann, wie leider allzu viele schlechte Beispiele zeigen.

3.3. SMART Ziele setzen

Wenn Vision und Mission des Unternehmens klar definiert sind, folgt die Festlegung der kurz-, mittel- und langfristigen Ziele. Sie sollen als objektive Wegweiser dienen, anhand derer die Geschäftsführer und Gesellschafter den Fortschritt des Unternehmens messen und bewerten können. Allerdings ist es in der Praxis nicht ausreichend, sich einfach große Dinge vorzunehmen – vielmehr kommt es auf die richtige Methode an, wie man Ziele richtig setzt. Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, ist es wichtig, die Ziele „SMART“ zu definieren.

3.4. Effektive Strategie entwickeln

Basierend auf Vision und Mission ist eine effektive Strategie zu entwickeln, um die großen Schritte in Richtung „Vision“ festzulegen. Solche Strategien können unterschiedlichste Formen annehmen, von der Entwicklung neuer Produkten oder Geschäftsmodelle über den Ausbau von Partnerschaften bis hin zu organisatorischen Veränderungen. Als Leitfaden soll sie dabei helfen, die festgelegten Ziele zu erreichen und die Frage zu beantworten: „Wie können wir unsere Mission so optimieren, dass die Vision bald Realität wird?“

Bei der Entwicklung einer effektiven Strategie handelt es sich um einen strukturierten Prozess mit mehreren Phasen. Dieser beginnt mit einer umfassenden Analyse der Status quo, gefolgt von der Formulierung zentraler Taktiken und Maßnahmen. Sobald diese implementiert sind, müssen geeignete Tools und Werkzeuge zur Überwachung und Kontrolle eingesetzt werden. Die Entwicklung einer effektiven Strategie ist ein fortlaufender Prozess, der stetige Anpassungen und Verbesserungen beinhaltet. Der gesamte Prozess soll dazu dienen, die grundlegende Vision in die Realität umzusetzen.

Während die Vision und Mission globaler Unternehmen auf der Website oder in Geschäftsberichten veröffentlicht werden, bleiben die Strategien geheim, da man sich insoweit nicht in die Karten schauen lassen will. Unternehmen veröffentlichen allenfalls Teile ihrer Strategien in Berichten für Investoren und anderen öffentlichen Dokumenten, um Transparenz und Vertrauen zu fördern, potenzielle Kunden anzusprechen, regulatorische Anforderungen zu erfüllen oder Mitarbeiter zu motivieren. Es ist jedoch höchst unwahrscheinlich, dass diese Berichte spezifische Details enthalten.

3.5. Taktiken und Maßnahmen festlegen

Schließlich geht es um die Auswahl der besten Taktiken und Maßnahmen, um die ausgearbeitete Strategien umzusetzen. Dies können konkrete Aktionen sein, wie zum Beispiel Marketingkampagnen, die Einführung neuer Technologien oder die Schulung der Mitarbeiter, um neue Fähigkeiten zu entwickeln.

4. Rechtliche Vertretung und operative Unternehmensleitung

Zu den wichtigsten Aufgaben der Geschäftsführer einer GmbH gehören die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft sowie die kaufmännische und technische Leitung des Unternehmens.

Als gesetzlich definiertes Organ der GmbH haben die Geschäftsführer gem. § 35 Abs. 1 GmbHG die Aufgabe und das alleinige Recht, die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Sie sind befugt, im Namen der GmbH Verträge abzuschließen, Erklärungen abzugeben und rechtliche Verpflichtungen einzugehen.

Die kaufmännische und technische Leitung umfasst die Steuerung und Überwachung der Geschäftsprozesse, um einen effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf zu gewährleisten. Dazu gehört der effektive Einsatz von Kapital, Personal und weiteren Ressourcen, um die Unternehmensziele zu erreichen. Budgetplanung, Controlling und Risikomanagement sind hierbei wichtige Themen, mit denen der GmbH-Geschäftsführer vertraut sein muss.

Die technische Leitung bezieht sich insbesondere auf die Verantwortung für die Entwicklung, Einführung und Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsprozessen, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen und Kundenerwartungen zu erfüllen. Dies umfasst die Koordination von Forschung und Entwicklung, die Einführung neuer Technologien sowie die Sicherstellung von Qualitätsstandards und die Umweltverträglichkeit der Produktionsprozesse und Produkte.

5. Risikomanagement und Compliance

Risikomanagement und Compliance sind zwei entscheidende Aspekte im Rahmen der Geschäftsführung. Geschäftsführer müssen effektive Strategien entwickeln, um potenzielle Risiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

5.1. Risikomanagement

Risikomanagement ist der Prozess der Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Risiken, um deren potenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen zu minimieren. Es erfordert ein tiefes Verständnis des Geschäftsumfelds und die Fähigkeit, potenzielle Bedrohungen zu erkennen.

Die 4 Hauptaufgaben der Geschäftsführer im Bereich des Risikomanagements sind:

1. Risiken erkennen: Geschäftsführer müssen potenzielle Risiken identifizieren, denen das Unternehmen ausgesetzt sein könnte. Diese können vielfältig sein – finanziell, operativ, strategisch oder regulatorisch – und erfordern eine breite Palette an Methoden zur Identifizierung, einschließlich interner und externer Audits, Umweltanalysen und Feedback von Kunden und Mitarbeitern.

2. Risikobewertung: Nachdem die Geschäftsführer die Risiken erkannt haben, müssen sie bewertet werden, wobei sowohl die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens als auch die potenziellen Auswirkungen zu berücksichtigen sind. Hier kommen quantitative und qualitative Analysen zum Einsatz. Die Risikobewertung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um Veränderungen im Geschäftsumfeld Rechnung zu tragen.

3. Risiken reduzieren: Ein zentraler Teil des Risikomanagements ist die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung. Hierzu gehören unter anderem der Abschluss von Versicherungen, das Outsourcing risikobehafteter Prozesse, die Einführung oder Verbesserung interner Prozesse, Systeme oder Kontrollen und gegebenenfalls die Einstellung bestimmter Aktivitäten. Im Übrigen ist auch ein „fertiger Notfallplan“ eine wertvolle Hilfe, um im Ernstfall schnell und effizient agieren zu können.

4. Kommunikation: Innerhalb des Risikomanagements nimmt die Kommunikation ein zentrale Rolle ein, die weit über die bloße Weitergabe von Informationen im Unternehmen hinausgeht. Es obliegt den Geschäftsführern, ein Klima des offenen Dialogs und Vertrauens zu schaffen, in dem Risiken und Strategien zur Vermeidung transparent und verständlich vermittelt werden können. Sie sollten auch Mechanismen einführen, um Feedback und Verbesserungsvorschläge von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern aufzunehmen und umzusetzen.

5.2. Compliance

Das Compliance-Management ist eine essenzielle Aufgabe der GmbH-Geschäftsführer, um rechtlich einwandfreies und ethisches Verhalten innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten. Es beinhaltet die Einrichtung, Kontrolle und Optimierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) inklusive der notwendigen Strukturen, Prozesse und Maßnahmen zur Förderung von regelkonformem Verhalten.

Für börsennotierte und internationale Unternehmen ist ein funktionierendes Compliance-Management-System (CMS) unumgänglich. Es bietet jedoch auch für kleinere Unternehmen signifikante Vorteile, darunter das Minimieren von Risiken und das Aufbauen einer Kultur der Integrität. Ein effektives CMS sollte Compliance-Risiken wie rechtliche, operationelle und Reputationsrisiken erkennen und angehen können. Es umfasst die Identifizierung, Bewertung und Kontrolle von Compliance-Risiken sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung.

Die Rolle des Geschäftsführers bei der Einrichtung eines effektiven CMS beinhaltet das Festlegen und Durchsetzen von Compliance-Regeln, die die gesetzlichen, regulatorischen und ethischen Standards im Unternehmen definieren. Dazu gehört auch die Unterrichtung und Schulung der Mitarbeiter in Compliance-Fragen, die Einrichtung einer Compliance-Abteilung oder die Benennung eines Compliance-Beauftragten.

Das Compliance-Management hat auch Auswirkungen auf die Haftung von Geschäftsführern, die für Compliance-Verstöße im Unternehmen haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Pflichten in dieser Hinsicht nicht erfüllt haben. Daher ist ein effektives CMS entscheidend, um solche Haftungsrisiken zu minimieren.

6. Personalmanagement und Mitarbeiterführung

Das Personalmanagement im Rahmen der Unternehmensstrategie gehört ebenfalls zu den zentralen Aufgaben der Geschäftsführer einer GmbH. Es umfasst die Personalplanung, -beschaffung, -führung und -entwicklung. Dies bedeutet, dass sie die Bedürfnisse des Unternehmens an Mitarbeitern identifizieren und sicherstellen müssen, dass diese Bedürfnisse erfüllt werden. Es geht also darum, mit dem Personalmanagement die Geschäftsziele zu unterstützen.

Ebenso muss der Geschäftsführer sicherstellen, dass die Unternehmenswerte und -kultur in den Personalmanagementprozessen reflektiert werden. Dazu gehört die Ermittlung der Anforderungen, die Festlegung der Stellenbeschreibung und die Auswahl geeigneter Mitarbeiter. Überdies müssen Geschäftsführer auch dafür sorgen, dass die Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter in ihren Bereichen gefestigt und erweitert werden.

Mitarbeiterführung ist eine weitere wichtige Facette in der Arbeit eines Geschäftsführers. Dies beinhaltet nicht nur die Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, sondern auch die Motivation und Unterstützung der Mitarbeiter. Hierfür ist eine gute Kommunikation unabdingbar. Geschäftsführer müssen klare Anweisungen und Erwartungen kommunizieren und gleichzeitig ein offenes Ohr für die Anliegen und Ideen ihrer Mitarbeiter haben. Dabei ist es wichtig, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die Innovation fördert und in der sich die Mitarbeiter wertgeschätzt und engagiert fühlen.

7. Organisatorische Aufgaben der GmbH-Geschäftsführer

Neben ihren strategischen und operativen Aufgaben haben Geschäftsführer einer GmbH auch wichtige organisatorische Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Planung und Vorbereitung der Gesellschafterversammlung. Dies beinhaltet die Festlegung der Tagesordnung, die Koordination und Bereitstellung der Informationen und die Vorbereitung des Ablaufs. Eine wichtige Aufgabe ist die rechtzeitige Einladung der Gesellschafter und die Bereitstellung aller relevanten Unterlagen.

Zudem müssen Geschäftsführer die Informations- und Auskunftsrechte der Gesellschafter erfüllen. Gesellschafter haben das Recht, Informationen über die Geschäftsführung und die finanzielle Lage der Gesellschaft zu erhalten. Es ist Aufgabe der Geschäftsführer, diese Informationen klar, transparent und zeitnah zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet sowohl die regelmäßige Berichterstattung als auch die Beantwortung spezifischer Anfragen der Gesellschafter.

Weiterhin sind sie auch für die Führung der Gesellschafterliste zuständig. Diese Liste enthält wichtige Informationen über die Gesellschafter und ihren Anteil am Stammkapital. Die Geschäftsführer müssen dafür sorgen, dass die Gesellschafterliste stets aktuell und korrekt ist.

8. Change- und Krisenmanagement

Eine wichtige Aufgabe der GmbH-Geschäftsführer betrifft das Change- und Kristenmanagement des Unternehmens in besonderen Situationen. Veränderung ist unserer schnelllebigen Geschäftswelt nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Umso wichtiger werden die Kompetenzen der Geschäftsführer im Umgang mit Veränderungen und Krisen. Um erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen in der Lage sein, sich anzupassen und zu transformieren. Geschäftsführer spielen hier eine zentrale Rolle, da sie die notwendigen Schritte und Maßnahmen zunächst erkennen müssen, um diese dann effektiv zu initiieren und im gesamten Unternehmen zu implementieren. Dabei sind häufig auch organisatorische und technologische Veränderungen bis hin zur strategischen Neuausrichtung erforderlich.

8.1. Kernkompetenzen beim Change- und Krisenmanagement

Beim Change- und Krisenmanagement sind bestimmte Fähigkeiten und Kompetenzen der Geschäftsführer gefragt. Dabei geht es vor allem um die folgenden Schlüsselkompetenzen:

  1. Vision: Die Geschäftsführer müssen eine klare Vision für die Zukunft des Unternehmens haben und in der Lage sein, diese Vision mit konkreten Zielen zu verknüpfen und überzeugend zu kommunizieren. Ohne klare Richtung werden Veränderungen im Unternehmen oft als chaotisch und verwirrend wahrgenommen, was die Umsetzung der notwendigen Schritte und Maßnahmen erschwert.
  2. Kommunikation: Geschäftsführer müssen die Kompetenzen haben, um die notwendigen Schritte und Maßnahmen überzeugend und effektiv zu kommunizieren. Die Mitarbeiter müssen verstehen, warum die Veränderung notwendig ist, welche Auswirkungen sie auf ihre Arbeit hat und welche Vorteile sie bringt.
  3. Anpassungsfähigkeit: In Zeiten des Wandels und einer Krise ist es von großer Bedeutung, sich schnell an neue Situationen anzupassen und flexible Lösungen zu finden. Geschäftsführer müssen in der Lage sein, schnell auf veränderte Umstände zu reagieren und ihre Strategien und Pläne entsprechend anzupassen.
  4. Entscheidungsfreude: Veränderungen und Krisen erfordern oft schnelle und schwierige Entscheidungen auf unklarer Daten- und Faktenbasis. Geschäftsführer müssen daher die Fähigkeit besitzen, auch unter Druck mit Unsicherheit umzugehen, zu handeln und klare Entscheidungen zu treffen.
  5. Empathie: Veränderungen sind regelmäßig mit Unsicherheit und Widerstand verbunden. Geschäftsführer sollten daher in der Lage sein, die Ängste und Bedenken ihrer Mitarbeiter zu verstehen und anzusprechen.

Entscheidungsfreude, kommunikative Fähigkeiten und Empathie sind beim Change- und Krisenmanagement wichtige Kernkompetenzen, um ein Unternehmen in der heutigen Geschäftswelt sicher und souverän zu führen.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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