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GmbHG

Grundsatz der Gesamtvertretung

Das GmbH-Gesetz (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) bestimmt in § 35 Abs. 2 S. 1 GmbH den Grundsatz der Gesamtvertretung der Geschäftsführer. Dieser Grundsatz besagt, dass bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer diese gemeinsam handeln müssen, um die Gesellschaft wirksam…

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet sämtliche gesetzliche Regelungen zu Personenvereinigungen des Privatrechts, die von mindestens zwei Personen mittels Gesellschaftsvertrag gegründet werden, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und zu erreichen.