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Unternehmen und Immobilien richtig vererben

Wer ein Unternehmen, Beteiligungen oder Immobilien richtig an die nächste Generation vererben oder verschenken möchte, muss hierbei alle denkbaren Fehler vermeiden. Hierfür sind frühzeitig die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, sei es im Wege der Schenkung unter Lebenden oder durch eine Verfügung von Todes wegen.

Es geht um eine Menge Geld, wenn man bedenkt, dass auch in den nächsten 10 Jahren voraussichtlich mehr als 3 Billionen Euro in Deutschland übertragen werden. Und trotz unzähliger Berater wird ein großer Teil davon wieder an den Fiskus oder Sozialhilfeträger gehen, was niemals im Sinne der Erblasser oder Erben sein kann. Allerdings ist die Vermeidung von Erbschaftssteuer nicht das einzige Kriterium, das beim Vererben und Verschenken großer Vermögen zu beachten ist. Daneben gibt es einige andere Risiken, an die bei der Nachlaßplanung und -gestaltung zu denken ist.

Inhalt:

  1. Millionäre und reiche Familien in Deutschland
  2. Strategien zum Erhalt des Familienvermögens
  3. Risiken aus unvorhersehbaren Ereignissen
  4. Typische Risiken aus dem Erbrecht
  5. Risiken aus dem Steuerrecht
  6. Risiken aus Fehlinvestitionen an Finanzmärkten
  7. Weitere Risiken in Sondersituationen
  8. Richtig vererben mit Unterstützung professioneller Berater
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1. Millionäre und reiche Familien in Deutschland

In Deutschland haben wir es bei vielen Familien schon mit hohen Vermögenswerten zu tun. Davon steckt in der Regel ein großer Teil in Unternehmen und Immobilien, die nicht ohne weiteres zu vererben oder zu verschenken sind. Hin und wieder ist den Familien garnicht bewusst, dass sie mit einer oder zwei Immobilien in Stuttgart, Frankfurt oder München schon zu den Millionären gehören. Sobald das Vermögen in Unternehmen und/oder Immobilien gebunden ist, wird eine strategische Planung zum Erhalt des Familienvermögens erforderlich. Eine solche Strategie geht weit über das Ehegatten- oder Unternehmertestament hinaus.

Auf Basis einer Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verfügen Deutschlands Millionäre im Schnitt über ein Bruttovermögen von rund 3 Millionen Euro. Im Durchschnitt steckt davon rund 40 % im eigenen Unternehmen oder in Beteiligungen an anderen Unternehmen. Hieraus kann man durchaus die Schlußfolgerung ziehen, dass unternehmerischer Erfolg überhaupt erst die Aufnahme in den Club der Millionäre möglich macht.

Infografik: Wie Millionäre ihr Vermögen anlegen | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Rund ein Viertel des Vermögens ist in Immobilien investiert. Reines Geldvermögen spielt eine geringere Rolle, denn Millionäre stecken nur 10 % ihres Vermögens in Geldanlagen. Den geringsten Teil ihres Vermögens investieren sie in Versicherungen, Fahrzeuge oder andere Sach- und Finanzanlagen.

2. Strategien zum Erhalt des Familienvermögens

Millionäre oder reiche Familien sind mit allerlei Risiken konfrontiert, wenn es um den Erhalt ihres Familienvermögens geht. Sind die Risiken bekannt, lassen sich geeignete Lösungen finden. Fehler beim Vererben lassen sich dagegen selten rückgängig machen und kosten in der Regel eine Menge Geld.

Investitionen werden oft als Chancen auf spektakuläre Gewinne angesehen. In Wirklichkeit geht es Millionären und reichen Familien mehr um die Erhaltung des Familienvermögens und des Wohlstands Jahr für Jahr und von einer Generation zur nächsten. Dies steht auch im Mittelpunkt der Berater solcher Familien, die bereits ein stattliches Vermögen aufgebaut haben.

“New Era” Investing Requires Going Beyond the Investing von Sune Sorensen

Auch für Millionäre ist es irgendwann an der Zeit, Immobilien oder Anteile an Unternehmen samt Geschäftsführung an einen oder mehrere Vertreter der nächsten Generation zu vererben. Idealerweise werden die geeigneten Nachfolger schon zu Lebzeiten Schritt für Schritt auf die neuen Aufgaben vorbereitet. Es ist für alle Beteiligten einfacher und mit weniger Risiken verbunden, wenn dieser Prozeß geordnet und nach Planung verläuft.

3. Risiken aus unvorhersehbaren Ereignissen

Neben externen Faktoren wie Krankheiten, Unfälle oder Berufsunfähigkeit sind es häufig unüberlegte oder falsche Entscheidungen, die zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Auch eine Scheidung oder Streitigkeiten innerhalb der Familie können eine dramatische Entwicklung haben. Im Falle einer emotionalen Eskalation spielt der Erhalt des Familienvermögens dann plötzlich nur noch eine untergeordnete Rolle. So ist die heutige Veröffentlichung über die Zerschlagung des Oetker-Konzerns zur Beilegung des jahrelangen Familienstreits keine Seltenheit. Rechtsanwälte, Vermögens- oder Steuerberater sind hier nur sehr begrenzt hilfreich.

Besonders tückisch sind die Fälle, in denen sich eine Krise langsam entwickelt und erst in einem späten Stadium entdeckt wird. Auch diesbezüglich sind mehrere Ursachen denkbar: Angst vor Veränderung oder strategischen Entscheidungen, Konfliktvermeidung, Mißverständnisse oder Uneinigkeit in der Familie.

Gerade in Unternehmerfamilien ist die Notwendigkeit zur Kooperation tagtäglich präsent. Konflikte sind hier schnell, sachlich und effektiv zu klären und zu lösen. Eskaliert ein Streit, sollten Verfahren zur Streitbeilegung bereits etabliert sein. Mediation oder Familienberatung ist dem Streit vor Gericht immer vorzuziehen.

Befugnisse und Zuständigkeiten müssen auch innerhalb einer Familie klar definiert sein. Ist die Familie zu einer sachlichen Kooperation nicht mehr in der Lage, sind strategische Entscheidungen auf familienfremde Gremien zu übertragen. In einer GmbH kann hierzu ein Beirat gebildet werden.

Für alle denkbaren Risiken ist im Rahmen der Notfallvorsorge die Fortführung eines Unternehmens und auch der Zahlungsverkehr im privaten Bereich sicherzustellen.

4. Typische Risiken aus dem Erbrecht

Bei Millionären oder reichen Unternehmerfamilien führt die gesetzliche Erbfolge in der Regel zu unerwünschten Ergebnissen und steuerliche Belastungen des Familienvermögens. Daher sind die im BGB verankerten Möglichkeiten zur Planung und Gestaltung der Erbfolge im Wege des Erbvertrages oder Testaments zu nutzen.

Hierbei sind die aus dem Erbrecht resultierenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche von Abkömmlingen zwingend zu berücksichtigen. Der Pflichtteil ist Ausfluss des gesetzlichen Erbrechts. Er steht den nahen Angehörigen zu, die durch eine letztwillige Verfügung vollständig oder zu einem wesentlichen Teil von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Insoweit ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit eingeschränkt, einen nahen Angehörigen von der Erbfolge vollständig auszuschließen.

Der Pflichtteil am Erbe gewährt den nahen Angehörigen unabhängig von einem Testament oder Erbvertrag eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Erblassers. Dieser kann nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen entzogen werden. Der Anspruch auf den Pflichtteil richtet sich gegen die Erben und ist grundsätzlich sofort durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages zu erfüllen. Ist das Vermögen größtenteils in Immobilien oder nicht veräußerbare Unternehmensbeteiligungen gebunden, können den Erben die liquide Mittel hierzu fehlen. Daher stellt ein solcher Liquiditätsentzug oft ein nicht unerhebliches Risiko für den Erhalt des Familienvermögens dar.

Neben der emotionalen Belastung nach einem Todesfall kommen meist hohe fünf- bis sechsstellige Anwalts- und Sachverständigenkosten für die Abwehr überhöhter Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie für die Bewertung der Nachlaßgegenstände hinzu. Diese Aspekte sind zwingend bei der Nachlaßplanung und bei der Gestaltung eines Testaments zu berücksichtigen.

5. Typische Risiken aus dem Steuerrecht

Für Millionäre und reiche Familien in Deutschland ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer zweifellos ein zentraler Faktor bei der Nachlaßplanung und -gestaltung. Die Freibeträge der Ehegatten und/oder Kinder sind nicht ausreichend, um eine Erbfolge vollständig ohne steuerliche Belastung zu realisieren. Hier geht es vor allem um eine Strategie zur Minimierung der steuerlichen Belastung, die sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt.

6. Risiken aus Fehlinvestitionen an Finanzmärkten

Angesichts der Zusammensetzung des Vermögens deutscher Millionärsfamilien sind Fehlinvestitionen an den Finanzmärkten eher die Ausnahme für einen vollständigen oder markanten Verlust des Familienvermögens. Andererseits lassen sich durchaus gewisse Trends feststellen, die zu einer Verschiebung des Reichtums geführt haben.

7. Weitere Risiken in Sondersituationen

Besonders komplex ist die Nachlaßplanung und -gestaltung bei Millionären mit Unternehmen und Immobilien, wenn sich ein behindertes Kind unter den Abkömmlingen befindet. In diesen Fällen kommt das sog. Behindertentestament zum Einsatz, um das vererbte Vermögen des behinderten Kindes gegen den Zugriff der Sozialhilfeträger abzuschirmen.

Hin und wieder kommt es auch vor, dass sich eines oder mehrere Familienmitglieder völlig untauglich oder ungeeignet im Umgang mit Vermögen erwiesen haben. Zu denken ist an Spielsucht, Drogenmißbrauch oder einfach zu hohen Konsum. Zum Erhalt des Familienvermögens und der zukünftigen Einkommensquellen sind hier ebenfalls besondere Maßnahmen zu überdenken, z.B. die Einbringung des Familienvermögens in einen Familien-Pool oder eine Stiftung, die durch talentierte Familienmitglieder oder externe Dritte geführt und verwaltet werden.

8. Richtig vererben mit Unterstützung professioneller Berater

Neben diesen Beispielen gibt es eine ganze Reihe an schwierigen Situationen, die eine Nachlaßplanung und -gestaltung mitunter sehr komplex machen. Um ungewollte Resultate, finanzielle Verluste oder andere Überraschungen zu vermeiden, ist die Einschaltung von professionellen Beratern immer ratsam.

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