Die Qualität eines Testaments und insbesondere eines Unternehmertestaments ist ganz entscheidend davon abhängig, dass zunächst eine vollständige Bestandsaufnahme der persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmers erfolgt. Nachfolgend habe ich eine Checkliste zur Erstellung eines Unternehmertestaments zusammengestellt, um auch die grundlegenden Arbeitsschritte zu stukturieren.
Checkliste zum Unternehmertestament
Persönliche Verhältnisse des Unternehmers
- Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort
- Familienstand inkl. Güterstand
- Staatsangehörigkeit
- Abkömmlinge
- sonstige Familienangehörige
Idealerweise erfolgt eine Übersicht über die Familienangehörigen anhand eines Stammbaums, in dem auch bereits verstorbene Personen einzuzeichnen sind.
2. Vermögen des Unternehmers
Neben der Ermittlung der persönlichen Verhältnisse des Unternehmers ist die vollständige Bestandsaufnahme des Vermögens von zentraler Bedeutung, gegliedert nach Privat- und Betriebsvermögen. Bei verheirateten Unternehmern muss auf die besonderen Eigentumsverhältnisse geachtet werden (insbesondere bei Immobilien).
3. Existente Verfügungen
Bei der Ermittlung bereits existenter Verfügungen geht es vor allem darum, mögliche Beschränkungen der Testierfreiheit oder andere rechtliche Grenzen hinsichtlich der Bestimmung des Unternehmensnachfolgers zu ermitteln. In diesem Bereich ist vor allem an
- alle früheren Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag),
- bereits vorhandene Vollmachten für den Todesfall (insbesondere Generalvollmacht, Bankvollmacht),
- sonstige Verträge (insbesondere Pflichtteilsverzicht, Gesellschaftsverträge)
zu denken.
4. Besonderheiten
Besonderheiten können sich ergeben aus
- der Staatsangehörigkeit des Unternehmers
- besonderen Beziehungen zu Dritten (die weder Ehegatte noch Familienangehörige sind),
- Unternehmensteilen oder Immobilien im Ausland oder
- behinderten Kindern.
5. Wünsche und Ziele des Erblassers
Auch ein Unternehmertestament orientiert sich in erster Linie an den Wünschen und Zielen des Erblassers sowie an den faktischen Bedürfnissen der Familienangehörigen.