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Rechtsschutz im Steuerrecht

In Deutschland gliedert sich der Rechtsschutz im Steuerrecht in die beiden großen Bereiche außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsschutz, wobei im Rahmen des außergerichtlichen Bereichs der Einspruch gegen einen Steuerbescheid die zentrale Rolle einnimmt. Ferner ist der Rechtsschutz im Steuerrecht größtenteils dahingehend zweistufig aufgebaut, dass zunächst die außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind, bevor der Weg zu den Finanzgerichten eröffnet ist. Eine besondere und wichtige Rolle spielen die Rechtsschutzmöglichkeiten im Bereich der Vollstreckung der Steuerbescheide.

Inhalte:

  1. Rechtsschutz im Steuerrecht
  2. Außergerichtlicher Rechtsschutz
  3. Gerichtlicher Rechtsschutz

1. Rechtsschutz im Steuerrecht

Der Rechtsschutz im Steuerrecht ist zweistufig aufgebaut, wobei in vielen Fällen erst die außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, bevor man den Rechtsweg zum Finanzgericht beschreiten kann. Das dient zum einen der Entlastung der Finanzgerichte und zum anderen der Selbstkontrolle der Verwaltung.

2. Außergerichtlicher Rechtsschutz

Der außergerichtliche Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steuerverwaltung ist zu unterteilen in

  • nichtförmliche Rechtsbehelfe und
  • förmliche Rechtsbehehlfe,

wobei der Schwerpunkt der Verfahren im Bereich der förmlichen Rechtsbehelfe liegt, die man wie folgt aufzählen kann:

Im Bereich der nichtförmlichen Rechtsbehelfe spielt in der Praxis nur der Antrag auf schlichte Änderung eines Steuerbescheids eine ernstzunehmende Rolle. Die anderen Rechtsschutzmöglichkeiten

  • Petition,
  • Gegenvorstellung und
  • Aufsichtsbeschwerde

mögen zwar in der Praxis vorkommen, sind aber eher unbedeutend.

Eine besondere Rolle spielt der förmliche Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.

3. Gerichtlicher Rechtsschutz

Im Steuerrecht wird das Verfahrensrecht in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Trotz Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes im Grundgesetz ist es in der Praxis leider so, dass sehr viele Verfahren im Steuerrecht allein wegen Verfahrensfehlern verloren werden, selbst wenn sie in der Sache Aussicht auf Erfolg gehabt hätten.

Das beginnt mit der Form der Klage und dem richtigen Adressaten und geht weiter mit der richtigen Klageart und der Formulierung eines korrekten Klageantrages. Genau deshalb scheuen auch viele Steuerberater den Gang zum Finanzgericht und sind eher bereit, einen diffusen Handel mit dem Finanzamt einzugehen, was in manchen Fällen auch sinnvoll sein mag.

Klagearten der Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung stellt folgende Klagearten zur Verfügung:

  • Anfechtungsklage,
  • Verpflichtungsklage,
  • sonstige Leistungsklage und
  • Feststellungsklage.

Die richtige Klageart bestimmt sich immer anhand des Klageziels, das sich mit folgender Frage ermitteln lässt: „Was will ich vor dem Finanzgericht erreichen?“.

Zulässigkeit einer Klage

Die Prüfung der Zulässigkeit einer Klage ist ebenso wichtig wie deren Begründung in der Sache und darf daher nicht unterschätzt werden.

Ablauf eines Klageverfahrens

Das Klageverfahren selbst und die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht sind gekennzeichnet durch den Grundsatz der Amtsermittlung, d.h. die Richter sind in gewissen Grenzen für die Ermittlung des Sachverhalts zuständig. Dies ist ein entscheidendender Unterschied zum Zivilprozess, wo die Parteien selbst dafür verantwortlich sind, den vollständigen Sachverhalt vorzutragen und zu beweisen.