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Das GmbH-Gesetz – Entstehung, Entwicklung und Gliederung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) liefert die wesentlichen Rahmenbedingungen zur GmbH, die Gesellschafter und Geschäftsführer zu beachten haben. Seit seiner Einführung im Jahr 1892 bietet es die gesetzliche Grundlage für die Errichtung und Führung einer GmbH. Das GmbH-Gesetz regelt nicht nur die Gründung einer GmbH, sondern auch sämtliche Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter, einschließlich der Vertretung nach außen und der Geschäftsführung. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft werden ebenfalls durch das GmbH-Gesetz geregelt. Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften ergänzen diesen rechtlichen Rahmen. Die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes haben in der Wirtschaft einen großen Einfluss und schaffen die Grundlage für viele erfolgreiche Geschäftsmodelle.

Inhalt:

  1. Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz)
  2. Historie und Reformen des GmbH-Gesetzes
  3. GmbH-Reform 2008 und Einführung der UG (haftungsbeschränkt)
  4. Gliederung des GmbH-Gesetzes

1. Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) wurde am 20.04.1892 veröffentlicht (RGBl. I S. 477) und trat am 10.05.1892 in Kraft. Die GmbH war zu dieser Zeit eine deutsche Erfindung ohne historisches Vorbild oder vergleichbares Gesetz in anderen Ländern.

Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der GmbH neben der Aktiengesellschaft (AG) eine zweite Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit leichterem Zugang und Haftungsprivileg für Existenzgründer und Unternehmer schaffen. Sie sollte die Lücke zwischen der Aktiengesellschaft und den Personenhandelsgesellschaften schließen und fand schnell hohe Akzeptanz in der Wirtschaft. Die Einführung war ein großer Gewinn für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, das sich in der Phase der Hochindustrialisierung befand und von einem agrarisch geprägten Land in einen modernen Industriestaat verwandelte.

Inzwischen ist die GmbH neben dem Einzelunternehmen trotz ihrer höheren Gründungskosten die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Dank ihrer vielfältigen Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen ist sie nahezu für jeden Unternehmenszweck eignet, sogar für gemeinnützige Zwecke.

2. Historie und Reformen des GmbH-Gesetzes

Das GmbH-Gesetz wurde ab 1980 durch folgende Gesetze umfangreich reformiert:

GmbH-Novelle 1981

Die erste Reform des GmbH-Rechts erfolgte am 01.01.1981 durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I, 836). Im wesentlichen handelte es sich um gesetzliche Anpassungen an die Rechtsprechung zur GmbH, die immerhin auf eine Entwicklung von rund 90 Jahren zurückblickte.

Anschließend folgten die folgenden Anpassungen des GmbH-Gesetzes an aktuelle Entwicklungen:

  • GmbH-Novelle im Jahr 1980 ;
  • Bilanzrichtlinien-Gesetz 1985 (BiRiLiG vom 19.12.1985);
  • Handelsrechtsreform 1998 (HRefG vom 22.06.1998);
  • Reform des Insolvenzrechts durch die Insolvenzordnung (InsO vom 05.10.1994; BGBl. I S. 2866), die größtenteils zum 01.01.1999 in Kraft trat.

Weitere Anpassungen des GmbH-Gesetzes erfolgten zur Verwirklichung der Europäischen Währungsunion ab dem 01.01.1999.

3. GmbH-Reform 2008 und Einführung der UG (haftungsbeschränkt)

Eine echte grundlegende Reform des GmbH-Gesetzes gelang dem Gesetzgeber allerdings erst mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026), das am 01.11.2008 in Kraft trat. Es hatte zum Ziel, die GmbH-Gründung zu erleichtern und zu beschleunigen. Ein weiterer Bestandteil der Reform war die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Rechtsformalternative zur GmbH.

4. Gliederung des GmbH-Gesetzes

Das GmbH-Gesetz ist in sechs Abschnitte unterteilt, in denen alle Aspekte der GmbH geregelt werden. Der erste Abschnitt behandelt die Errichtung der GmbH (§§ 1 ff GmbH), der zweite Abschnitt die grundlegenden Rechtsverhältnisse der GmbH und ihrer Gesellschafter (§§ 13 ff GmbHG). Im dritten Abschnitt finden sich die Vorschriften zur Vertretung der Gesellschaft nach außen und zur Geschäftsführung (§§ 35 ff GmbHG). Die Vorschriften zu Abänderungen des Gesellschaftsvertrages (§§ 53 ff GmbHG) und zur Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 ff GmbHG) sind im vierten und fünften Abschnitt enthalten. Den Abschluss bilden die Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 78 ff GmbHG).

Es ergibt sich folgende Gliederung des GmbH-Gesetzes mit den folgenden 6 Abschnitten:

  1. Errichtung der Gesellschaft in §§ 1 ff GmbHG;
  2. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in §§ 13 ff GmbHG;
  3. Vertretung und Geschäftsführung in §§ 35 ff GmbHG;
  4. Abänderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 53 ff GmbHG;
  5. Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft in §§ 60 GmbHG;
  6. Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften in §§ 78 GmbHG.

Für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gelten die Regelungen des GmbH-Gesetzes entsprechend, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen wie z.B. in § 5a GmbHG.

Das GmbH-Gesetz – Entstehung, Entwicklung und Gliederung
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